Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021

Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11329
LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21 (https://dejure.org/2021,11329)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21 (https://dejure.org/2021,11329)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 (https://dejure.org/2021,11329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Arbeitnehmer, der mittels Attest von der Maskenpflicht befreit ist, nicht beschäftigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Arbeiten ohne Maske - auch nicht mit Attest

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske ... - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wer keine Maske trägt, darf nicht beschäftigt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch für Mitarbeiter mit Maskenattest

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, Maske zu tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maskenbefreiung - Arbeitsunfähigkeit oder Pflicht zum Homeoffice?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit bei Maskenbefreiung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung ohne Maske

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung ohne Maske

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch ohne Corona-Maske

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu tragen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit eine Maske zu tragen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Maskenpflicht für Bauamt-Mitarbeiter und kein Anspruch auf Homeoffice

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20

    Keine Beschäftigung ohne Maske

    Auszug aus LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.12.2020 - 4 Ga 18/20 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

    Er beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgericht Siegburg vom 16.12.2020 - Az. 4 Ga 18/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, im Wege der einstweiligen Verfügung den Kläger bis zum rechtskräftigen und bestandskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Mitarbeiter der Verwaltung zu beschäftigen ohne verpflichtet zu sein, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen;.

  • LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht Kein wirksames Angebot des

    Auch hier hilft das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, Infektionen durch das Einatmen von krankmachenden oder potenziell tödlichen Aerosolen zu vermeiden, die selbst bei aller Sorgfalt und Hygiene vorhanden sein könnten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2022 - 7 Sa 106/22

    Annahmeverzug - Direktionsrecht - Maskenpflicht - ärztliches Attest -

    Diese können zwar nicht die Ansteckung vollständig verhindern, aber die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit und im Betrieb reduzieren (vgl. so auch LAG Köln 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 Rn 28 - juris).
  • VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

    Unabhängig von § 1 Abs. 3 Satz 1 der 24. CoBeLVO , nach dem in der Praxis der Klägerin eine grundsätzliche Maskenpflicht auch für deren Mitarbeiter besteht (s.o.) und § 2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 - Corona-ArbSchV -, der die Bereitstellung von medizinischer Gesichtsmasken durch den Arbeitgeber vorsieht, ist die Anordnung zum Tragen der Maske grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern umfasst (vgl. § 106 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO - s. auch ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, juris Rn. 26 und Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 -, juris Rn. 28).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50787
LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21 (https://dejure.org/2021,50787)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21 (https://dejure.org/2021,50787)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 2 SaGa 1/21 (https://dejure.org/2021,50787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungsanspruch; Personalleiter; Verfügungsanspruch; Verfügungsgrund; Weisungsrecht; Einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungsanspruch; Personalleiter; Verfügungsanspruch; Verfügungsgrund; Weisungsrecht; Einstweilige Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21
    Allein der Umstand, dass er zu einer längeren Reise zur Wahrnehmung einer kurzzeitigen Projektarbeit an einem weit von seinem Wohnsitz und dem Firmensitz entfernten Standort einer Tochtergesellschaft der Verfügungsbeklagten gesundheitlich nicht in der Lage ist, steht dem nicht entgegen ( vgl. hierzu BAG 09. April 2014 - 10 AZR 637/13 - NZA 2014, 719 ).

    Ob die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB ( BAG 09. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 26, NZA 2014, 719 ).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21
    Bei offensichtlicher Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung besteht in Wahrheit kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, so dass in einem solchen Fall allein mit der rein subjektiven Ungewissheit des Arbeitgebers über den Prozessausgang kein der Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entgegenstehendes überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründet werden kann ( BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Rn. 83 ff., NZA 1985, 70 2).

    Hinzu kommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen ( BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Rn. 87 ff., NZA 1985, 702 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 3 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - ideelles Beschäftigungsinteresse - einstweiliger

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21
    Auch wenn allein der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund im Allgemeinen nicht ausreicht, ist andererseits zu beachten, dass stets eine Wechselwirkung zwischen dem Verfügungsanspruch und dem Verfügungsgrund besteht: Je mehr für das Vorliegen des Verfügungsanspruchs spricht, desto geringere Anforderungen sind an den Verfügungsgrund zu stellen ( LAG Baden-Württemberg 27. Mai 2021 - 3 SaGa 1/21 - Rn. 18, juris ).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21
    Die Verfügungsbeklagte ist durch den eng gefassten Beschäftigungstitel insbesondere nicht daran gehindert, dem Verfügungskläger nach § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB i.V.m. § 106 GewO künftig eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen ( vgl. hierzu BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 34 ff., NZA 2018, 1071 ).
  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83

    Begriff des Arbeitsunfalles

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21
    Bei offensichtlicher Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung besteht in Wahrheit kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, so dass in einem solchen Fall allein mit der rein subjektiven Ungewissheit des Arbeitgebers über den Prozessausgang kein der Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entgegenstehendes überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründet werden kann ( BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Rn. 83 ff., NZA 1985, 70 2).
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