Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39455
LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18 (https://dejure.org/2018,39455)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18 (https://dejure.org/2018,39455)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 2 SaGa 2/18 (https://dejure.org/2018,39455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 233 S 1 ZPO, § 917 Abs 1 ZPO, § 920 Abs 2 ZPO, § 294 ZPO, § 234 ZPO
    Dinglicher Arrest - Arrestgrund - Vermögensstraftat - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, § 233 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 234 ZPO, §§ 917 Abs. 1, 920 Abs. 2 ZPO, § 917 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arrest; Arrestgrund; Prozesskostenhilfe; Vermögensstraftat; Vollstreckungsvereitelung; Wiedereinsetzung; Dinglicher Arrest

  • rechtsportal.de

    ZPO § 917
    Erlass eines dinglichen Arrestes zur Sicherung von Ansprüchen des Arbeitgebers aus einer Straftat eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Rostock, 23.02.2005 - 6 U 159/04

    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung eines dinglichen Arrestes in das gesamte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

    Vielmehr sind auch in Anbetracht der wirtschaftlich nicht selten existenzbedrohenden Belastung des Schuldners durch die Anordnung des dinglichen Arrestes im Rahmen einer zu treffenden Einzelfallentscheidung stets konkrete Anhaltspunkte für die Besorgnis erforderlich, der Schuldner werde in Fortsetzung seines unredlichen Verhaltens auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen ( vgl. OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris ; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 38, BeckRS 2016, 117367; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 16, juris ).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10

    Arrestgrund im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO - Begehung einer Vermögensstraftat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    Vielmehr vermag allein die gegen ein fremdes Vermögen gerichtete Straftat die von § 917 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Besorgnis allenfalls dann zu begründen, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben ( LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 15, juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 37, BeckRS 2016, 117367 ).

    Vielmehr sind auch in Anbetracht der wirtschaftlich nicht selten existenzbedrohenden Belastung des Schuldners durch die Anordnung des dinglichen Arrestes im Rahmen einer zu treffenden Einzelfallentscheidung stets konkrete Anhaltspunkte für die Besorgnis erforderlich, der Schuldner werde in Fortsetzung seines unredlichen Verhaltens auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen ( vgl. OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris ; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 38, BeckRS 2016, 117367; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 16, juris ).

  • LAG Nürnberg, 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16

    Dinglicher Arrest - Arrestgrund i.S.d. § 917 ZPO - gegen Vermögen des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    Vielmehr vermag allein die gegen ein fremdes Vermögen gerichtete Straftat die von § 917 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Besorgnis allenfalls dann zu begründen, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben ( LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 15, juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 37, BeckRS 2016, 117367 ).

    Vielmehr sind auch in Anbetracht der wirtschaftlich nicht selten existenzbedrohenden Belastung des Schuldners durch die Anordnung des dinglichen Arrestes im Rahmen einer zu treffenden Einzelfallentscheidung stets konkrete Anhaltspunkte für die Besorgnis erforderlich, der Schuldner werde in Fortsetzung seines unredlichen Verhaltens auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen ( vgl. OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris ; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 38, BeckRS 2016, 117367; LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 16, juris ).

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13

    Dinglicher Arrest: Arrestgrund der Beteiligung des Arrestschuldners an einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

    Danach vermag auch eine gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichtete Straftat nur dann einen Arrestgrund zu begründen, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris ).

  • BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14

    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

    Um einen Arrestgrund bejahen zu können, sind vielmehr regelmäßig Erkenntnisse auch aus dem Verhalten nach der Tat erforderlich, die auf eine entsprechende Vollstreckungsvereitelungsabsicht hindeuten könnten ( BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

  • OLG München, 23.02.2017 - 23 U 4047/16

    Das Begehen einer Straftat allein ist kein Arrestgrund

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).

    Danach vermag auch eine gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichtete Straftat nur dann einen Arrestgrund zu begründen, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z. B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris ).

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 19 W 36/10

    Ablehnung eines dinglichen Arrestes mangels Darlegung eines Arrestgrundes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 4 W 1/11

    Ablehnung eines dinglichen Arrestes mangels Darlegung eines Arrestgrundes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss mithin zumindest glaubhaft gemacht sein, dass eine ungünstige, nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht ( OLG Köln 16. Februar 2011 - 4 W 1/11 - Rn. 3, juris ).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 19 W 10/11

    Gegen das Gläubigervermögen gerichtete Straftat als Arrestgrund allein nicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    31 Allein die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Arrestgrundes ( OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Frankfurt 2. März 2011 - 19 W 10/11 - Rn. 5, juris; OLG Köln 19. November 2010 - 19 W 36/10 - Rn. 5, juris; OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris; vgl. auch BGH 3. Juni 2014 - KRB 2/14 - Rn. 7, NJW 2014, 3258 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15

    Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18
    Demgemäß besteht ein Wiedereinsetzungsgrund dann, wenn die Partei ein vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht anbringt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Juli 2015 - 6 Sa 22/15 - Rn. 27, juris ).
  • BAG, 19.10.2020 - 10 AZB 53/20

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für die Aufhebung von

    Auf die Berufung des Arrestbeklagten änderte das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts mit Urteil vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) ab, hob den Arrestbeschluss auf und wies den Arrestantrag zurück.

    Die Kosten des Arrestbeklagten für die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen können nicht auf der Grundlage der Kostenentscheidung des Landesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) über die Aufhebung des Arrestbefehls nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden.

    Die Kosten sind entstanden, nachdem der Arrestbefehl durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) aufgehoben worden ist.

    b) Der Arrestbeklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, bei den Kosten für die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen handele es sich um Kosten iSv. § 788 Abs. 3 ZPO, die auf der Grundlage der Kostenentscheidung im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 4. Juli 2018 (- 2 SaGa 2/18 -) festgesetzt werden können.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 2 Ta 206/19

    Kostenfestsetzungsverfahren - Aufwendungen des Schuldners zur Aufhebung von

    Auf die Berufung des Arrestbeklagten hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 4. Juli 2018 - 2 SaGa 2/18 - das Urteil des Arbeitsgerichts vom 1. März 2018 abgeändert und den Arrestbeschluss vom 25. Januar 2018 aufgehoben sowie den Arrestantrag zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 9. April 2020 wurden die Parteien vom Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten des Arrestbeklagten für die Aufhebung der bezeichneten Vollstreckungsmaßnahmen weder nach § 788 Abs. 2 ZPO noch aufgrund der Kostengrundentscheidung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 - 2 SaGa 2/18 - festzusetzen sein dürften, sondern ggf. durch selbständige Klage zu verfolgen wären.

    Die angesetzten Rechtsanwaltskosten für die Aufhebung bzw. Beseitigung der Folgen der bezeichneten Vollstreckungsmaßnahmen fallen nicht unter § 788 Abs. 3 ZPO und können weder nach § 788 Abs. 2 ZPO noch aufgrund der Kostengrundentscheidung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 - 2 SaGa 2/18 - festgesetzt werden.

    Die für die Aufhebung der bezeichneten Vollstreckungsmaßnahmen angefallenen Rechtsanwaltskosten sind auch nicht aufgrund der Kostengrundentscheidung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2018 - 2 SaGa 2/18 - festzusetzen, weil es sich um keine dem Erkenntnisverfahren zuzurechnenden Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO handelt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2020 - 2 Sa 360/18

    Außerordentliche Kündigung - Vermögensstraftat des Vorgesetzten - Tatbeteiligung

    Auf die Berufung des Klägers hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 04. Juli 2018 - 2 SaGa 2/18 - den Arrestbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25. Januar 2018 - 8 Ga 4/18 - aufgehoben und den Arrestantrag mangels Verfügungsgrundes zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht