Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5182
OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01 (https://dejure.org/2001,5182)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01 (https://dejure.org/2001,5182)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 2 Ss (BZ) 76/01 (https://dejure.org/2001,5182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsbeschwerdeverfahren im Bußgeldsachen: Verschlechterungsverbot nach einem Prozeßurteil wegen Terminssäumnis des Betroffenen in erster Instanz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Säumnis; Prozessurteil; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius

  • verkehrslexikon.de

    Verschlechterungsverbot nach einem Prozessurteil wegen Terminssäumnis des Betroffenen in erster Instanz

  • IWW
  • archive.org

    Verschlechterungsverbot nach Zurückverweisung

  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 2 S. 1; ; StPO § ... 358 Abs. 2; ; StPO § 411 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 4; ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 72 Abs. 3 S. 2; ; OWiG § 80 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG a.F. § 74 Abs. 2; ; OWiG a.F. § 74 Abs. 2 S. 1; ; OWiG § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Säumnis; Prozessurteil; Verschlechterungsverbot; Reformatio in peius

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geltung des Verschlechterungsverbots

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1962 - 2 StR 316/62

    Amtsrichterliche Ermäßigung eines Bußgelds nach verspätet gestelltem Antrag auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01
    Der Gebrauch des Rechtsmittels könne und dürfe ihn nicht schlechter stellen, als er stehen würde, wenn er sich dessen nicht bedient hätte (BGHSt 18, 127, 129 f.).
  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01
    Göhler weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich die im Ergebnis gleiche Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg in NStZ 1997, 397 darauf stütze, dass der damals noch gültige § 74 Abs. 2 OWiG a.F. die Wahlmöglichkeit zulasse, statt durch Einspruchsverwerfung auch nach Abs. 1 durch Sachurteil zu entscheiden; damit stelle auch das den Bußgeldbescheid gemäß § 74 Abs. 2 S.1 OWiG a.F. bestätigende Urteil eine richterlich verantwortete Sachentscheidung dar.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1984 - 5 Ss 349/84
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01
    Damit wird deutlich, dass der Anknüpfungspunkt des Verschlechterungsverbots (entgegen OLG Oldenburg, a.a.O.) nicht "eine richterlich verantwortete Sachentscheidung" ist, sondern die Einlegung der Rechtsbeschwerde (bzw. im Verfahren nach dem Strafbefehl die Einlegung der Revision) (Welp in JR 1986, 124, Anm. zu OLG Düsseldorf JR 1986, 121).
  • OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07

    Keine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot bei langem

    Das gilt selbst dann, wenn die erste amtsgerichtliche Entscheidung auf einem schweren Verfahrensverstoß beruhte und deshalb auf eine frühere Rechtsbeschwerde aufgehoben worden war (OLG Karlsruhe, NJW 1974, 1718) oder nach einer Aufhebung eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 (OLG Braunschweig, NStZ 2003, 96; Göhler, a.a.O., Rdnr. 37).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    Dem Verschlechterungsverbot kann bei der Verwerfung des Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dadurch Rechnung getragen werden, dass die Art und Höhe der Rechtsfolge entsprechend dem aufgehobenen Urteil festgesetzt werden (ebenso OLG Köln a.a.O.; OLG Braunschweig NStZ 2003, 96, 97; vgl. im Ergebnis zust. auch Göhler-Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 74 Rdn. 24 ("dies erscheint letztlich pausibel"); differenzierend KK-Senge, a.a.O., § 74 Rdn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09

    Zur Reichweite des Verschlechterungsverbots

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG gilt nämlich auch bei einem Urteil, durch das der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Terminssäumnis des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen worden ist, für das weitere Verfahren nach der Einlegung der Rechtsbeschwerde und Aufhebung des Urteils (OLG Braunschweig NStZ 2003, 96; OLG Oldenburg NStZ 1997, 397; Göhler a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht