Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 04.10.2021 - 2 Ss (OWi) 150/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Ermessen, Verwaltungsbehörde, Einziehung, Geldbuße
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29a OWiG; § 3 StVO
Einziehung von Taterträgen wegen vorsätzlichen Führens eines Kfz; Ermessenentscheidung der Behörde bei Einziehung von Taterträgen
- IWW
§ 29a OWiG
- bussgeldsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 29a
- rechtsportal.de
OWiG § 29a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Bei Überladung Geldbuße oder Einziehung? - Die Verwaltungsbehörde hat Ermessen
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1453/21
Bestimmung des Wertes des Erlangten im selbständigen Einziehungsverfahren
Da das selbständige Einziehungsverfahren nicht nachrangig gegenüber der Verhängung von Geldbußen nach § 17 Abs. 4 OWiG ist und § 29a Abs. 5 OWiG die Möglichkeit eröffnet, die Frage nach der Vorwerfbarkeit des Handelns durch die Einziehungsbeteiligte offen zu lassen, gleichwohl aber dem Begünstigten das Erlangte zu entziehen, genügt es, wenn ein Bußgeldverfahren gegen die Einziehungsbeteiligte nicht eingeleitet wird (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 46/19 = NStZ 2020, 427; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.10.2021 - 2 Ss (OWi) 150/21 bei BeckRS 2021, 30235 Rn. 6;… BeckOK/Meyberg 32. Ed. [Stand: 01.10.2021] OWiG § 29a Rn. 5).