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   OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss (OWi) 262/02, 2 Ss I 145/02   

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https://dejure.org/2003,7662
OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss (OWi) 262/02, 2 Ss I 145/02 (https://dejure.org/2003,7662)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.04.2003 - 2 Ss (OWi) 262/02, 2 Ss I 145/02 (https://dejure.org/2003,7662)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. April 2003 - 2 Ss (OWi) 262/02, 2 Ss I 145/02 (https://dejure.org/2003,7662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Ordnungsgeld und Führerscheinentzug wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Wirksamkeit der Beschränkung einer Verteidigervollmacht; Eintreten des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung; Entzug einer erteilten Zustellungsvollmacht

  • Judicialis

    OWiG § 33 Abs. 1 Ziff. 9; ; OWiG § ... 51 Abs. 3; ; OWiG § 51 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Hs; ; OWiG § 69 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StVG § 26 Abs. 3; ; StPO § 145a; ; StPO § 145a Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einschränkung der Verteidigervollmacht durch anderweitige Zustellungsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die auf der Vollmachtsurkunde vorgenommene Beschränkung der Zustellung ist unwirksam; eine trotz dieser Einschränkung nur an den Verteidiger vorgenommene Zustellung ist wirksam und unterbricht die Verjährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.01.1991 - 3 Ss 1418/90

    Wahlverteidiger; Entgegennahme von Zustellungen; Vollmacht des Wahlverteidigers;

    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02
    Der Senat folgt aber der dies für zulässig und rechtsverbindlich erklärenden, sich im Wesentlichen auf die Entscheidung OLG Hamm NJW 1991, 1317 stützenden Auffassung nicht.

    Bei alledem übersieht der Senat keineswegs, dass - wie von der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend angeführt - das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 23.01.1991 (NJW 1991, S. 1317) zu § 145a Abs. 1 StPO ersichtlich eine andere Meinung vertritt.

  • RG, 08.10.1902 - I 145/02

    Differenzgeschäft.

    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02
    Geschäftszeichen 2 Ss (OWi) 262/02 I 145/02.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02
    Das Bußgeldverfahren ist gerade auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet (vgl. BGHSt 39, 291 (299); ständige RSpr.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1996 - 2 Ss OWi 226/96
    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02
    Die Urteilsfeststellungen tragen entgegen der Auffassung der Verteidigung insbesondere auch den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zuletzt deswegen, weil der Betroffene sogar die außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h weit überschritten hat und sich der (ggf. bedingte) Tatvorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht notwendigerweise auch auf das genaue Maß des Tempoverstoßes, sondern lediglich darauf zu beziehen braucht, überhaupt schneller als zulässig zu fahren (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 463).
  • OLG Rostock, 31.05.2001 - 2 Ss OWi 72/01
    Auszug aus OLG Rostock, 29.04.2003 - 2 Ss OWi 262/02
    des Senats, u.a. Beschluß vom 31.05.2001 - 2 Ss(OWi) 72/01 I 75/01 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 102/04

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht -

    So sollen etwa wirksame Zustellungen ohne zeitaufwendige Überprüfungen der Zustellungsvollmacht ermöglicht werden (Senatsbeschluss vom 29.04.2003 - 2 Ss [OWi] 262/02 I 145/02 - OLG Stuttgart OLGSt StPO § 145 a Nr. 3; OLG Jena a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O. § 145 a Rdnr. 2).

    Sie ist deshalb vom Willen des Betroffenen unabhängig und kann auch nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie sich nicht auf Zustellungen erstrecke (Senatsbeschluss vom 29.04.2003 a.a.O.; OLG Jena a.a.O.; a.A. wohl OLG Hamm a.a.O.).

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