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   OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss (OWi) 358/96   

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https://dejure.org/1997,4121
OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 (https://dejure.org/1997,4121)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.05.1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 (https://dejure.org/1997,4121)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 (https://dejure.org/1997,4121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; §... 9 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; § 29a Abs. 2 OWiG; § 29a Abs. 3 OWiG; § 78 Abs. 1 S. 2 OWiG; § 26 Abs. 4 RfStV 1991; § 32 Abs. 1 Nr. 10 RfStV 1991; § 44 Abs. 4 RfStV 1997; § 49 Abs. 1 Nr. 23 RfStV 1997; § 33 Abs. 7 LRG; § 69 Abs. 1 Nr. 12 LRG; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 S. 2 StPO; Art. 11 Abs. 3 RL 89/552/EWG
    Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten Rundfunkbetreibers aus der Schaltung unzulässiger Werbeinseln; Unzulässige Unterbrechung von Kino- und Fernsehspielfilmen durch Werbung trotz Verbotsverfügung; Anwendbarkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Verfallverfahren im Hinblick auf die Einnahmen eines privaten Rundfunkbetreibers aus der Schaltung unzulässiger Werbeinseln; Unzulässige Unterbrechung von Kino- und Fernsehspielfilmen durch Werbung trotz Verbotsverfügung; Anwendbarkeit der ...

  • tvdiskurs.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 554
  • ZUM 1997, 834
  • afp 1998, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Anwendungsbereich und Tragweite eines Tatbestandes müssen sich jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen; BVerfG NJW 1995, 1141 [BVerfG 10.01.1995 - 1 BvR 718/89] .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10185/94
    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Die Bedenken des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluß des 2. Senats vom 18.02.1994 - 2 B 10185/94. OVG -) teilt der Senat nicht.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-320/94

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE VORSCHRIFTEN DER RICHTLINIE 89/552/EWG ÜBER

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Danach können die Mitgliedstaaten für Fernsehveranstalter, die ihrer Rechtshoheit unterworfen sind, strengere oder ausführlichere Bestimmungen in den von dieser Richtlinie erfaßten Bereichen vorsehen, sofern diese nicht die durch den EG-Vertrag gewährleisteten Freiheiten, insbesondere Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr beeinträchtigen; so auch EuGH, GRUR Int. 1997, 254, 257. Danach ist zum einen nicht zu beanstanden, daß der in Art. 11 Abs. 3 der Fernsehrichtlinie enthaltene Begriff programmierte Sendezeit bzw. programmierte Sendedauer nicht in das Landesrecht übernommen worden ist.
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Nach dem erklärten Ziel des Gesetzgebers soll damit vom Netto- zum Bruttoprinzip übergegangen werden; d.h. es soll alles das, was der Täter oder der von ihm vertretene Dritte für die mit Geldbuße bedrohte Handlung erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Kosten abgeschöpft werden; BGH NStZ 1994, 123.
  • VG Hannover, 30.11.1993 - 6 B 7458/93
    Auszug aus OLG Celle, 16.05.1997 - 2 Ss OWi 358/96
    Derartige Filmwerke sollen vor Unterteilungen und Unterbrechungen geschützt werden, die allein an den Interessen der werbenden Wirtschaft orientiert sind; OVG Lüneburg, Beschluß vom 04.07.1994 - 6 B 7458/93 - Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, 2. Aufl. (1995) § 26 Rz 13. Dieser Schutzzweck für Filme der erwähnten Art würde verfehlt, wenn es möglich wäre, Spielfilme, die - neben gleicher Sendezeit - nichts miteinander verbindet als die Behandlung von eine große Zuschauerzahl interessierenden, beliebigen dramatischen oder anrührenden Geschehnissen mittels eines ausreichend umfassend gewählten Obertitels wie "Der große TV Roman", "Gefährliche Leidenschaften", "Familienschicksale" oder "Schicksalhafte Begegnungen" zu einer Reihe zu verbinden.
  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Die Anordnung des Verfalls kommt somit auch bei der Verwirklichung eines Fahrlässigkeitstatbestands in Betracht (vgl. LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73Rn. 15; S/S-Eser, StGB, 28. Aufl., § 73 Rn. 4; zum Ordnungswidrigkeitenrecht vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. April 2000 - 3 ObOWi 16/2000, wistra 2000, 395, 396; OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96, NStZ 1997, 554, 556).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Diese stellen nach der Änderung des Wortlautes der genannten Vorschrift durch das 5. AWStGBÄndG (BGBl. 1992 I, S. 372) auf das durch oder für die Tat erlangte "Etwas" ab und legen damit für die Bestimmung der Höhe des Erlangten das sog. Bruttoprinzip zugrunde (BayObLG wistra 2000, 395, 397; BayObLG NStZ-RR 1997, 339, 340; Senat vom 16.5.1997 - 2 Ss (OWi) 385/96, NStZ 1997, 554, 556; OLG Koblenz ZfSch 2007, 108 ff.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; Drathjer, Die Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vorteile im Ordnungswidrigkeitenrecht, 1997, S.36 ff.; Rönnau, Vermögensabschöpfung im Strafrecht, 2003, Rn. 30; Mitsch, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 29a Rn. 27; Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., 2009, § 29a Rn. 6; siehe auch Franzheim, FS für Gaul, 1992, S. 133 ff.).
  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377

    Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

    Ob diese wesentlichen Unterschiede auch die Beschränkung der Bußgeldtatbestände des § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 RStV auf private Rundfunkveranstalter rechtfertigen können (grds. bejahend OLG Celle vom 16.5.1997 ZUM 1997, 834/836; OLG Zweibrücken vom 25.6.1998 GewArch 1998, 414/416; ablehnend Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaatsvertrag, Stand Juli 2009, Bd. II, RdNr. 7 zu § 49 RStV m.w.N.), kann hier offen bleiben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 11 B 35.08

    Bimmel-Bingo - Werbeentgeltabführungspflicht für beanstandete Sendungen

    Unterschiedlich ausgestaltet ist aber nicht nur das Kontroll-, sondern vor allem auch das Finanzierungsystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk (so auch OLG Celle, Beschluss vom 16. Mai 1997 - 2 Ss (OWi) 358/96 -, NStZ 1997, 554).
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1998 - 1 Ss 100/98

    Verletzung der betrieblichen Aufsichtspflicht bei der Überschreitung der

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