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   OLG Oldenburg, 04.03.2019 - 2 Ss (OWi) 49/19   

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https://dejure.org/2019,12994
OLG Oldenburg, 04.03.2019 - 2 Ss (OWi) 49/19 (https://dejure.org/2019,12994)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.03.2019 - 2 Ss (OWi) 49/19 (https://dejure.org/2019,12994)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. März 2019 - 2 Ss (OWi) 49/19 (https://dejure.org/2019,12994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Geldbuße: Welche Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind erforderlich im Bußgeldurteil?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.03.2018 - 1 OWi 6 SsRs 27/18

    Gehörsverletzung durch unterlassene Vernehmung des Messbeamten nach Verlesung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.03.2019 - 2 Ss OWi 49/19
    Da der Betroffene auch nicht geltend macht, dass das Amtsgericht Anhaltspunkte dafür haben musste, dass die Polizeibeamten den Betroffenen nicht selbst beim Führen des Kraftfahrzeuges gesehen haben, musste sich das Amtsgericht auch nicht durch die Aufklärungspflicht, die von § 256 StPO unberührt bleibt, zur Vernehmung der Polizeibeamten gedrängt sehen (vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 22.3.2018, 1 OWi 6 SsRs 27/18, juris, betreffend die Verlesung eines Messprotokolls).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Nach § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG könnten im Fall der Geringfügigkeit, die bis zu einer Grenze von EUR 250,- angenommen wird (siehe KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13, juris Rn. 10, VRS 126, 103; Beschluss vom 18.06.2019 - 3 Ws (B) 140/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2015 - 2 Ss (OWi) 263/15, juris Rn. 28, OLGSt StVO 3 § Nr. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.10.2003 - 2 Ss-OWi 288/03, juris Ls., ZfSch 2004, 283; OLG Jena, Beschluss vom 10.11.2004 - 1 Ss 264/04, juris Rn. 20, VRS 108, 220; OLG Köln, Beschluss vom 18.08.2005 - 81 Ss-OWi 31/05, juris Rn. 15, DAR 2005, 699; KK-Mitsch, 5. Aufl., § 17 OWiG Rn. 92; so auch die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09, juris Rn. 15, NZV 2010, 42; Beschluss vom 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13, juris Rn. 42, NStZ-RR 2014, 257) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in der Regel unberücksichtigt bleiben und auch bei einer die Festsetzung einer die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Regelgeldbuße kann eine genaue Aufklärung der finanziellen Verhältnisse des Betroffenen entbehrlich sein, wenn sie erkennbar nicht vom "Durchschnitt" abweichen (siehe KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13, juris Rn. 10, VRS 126, 103; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.03.2019 - 2 Ss (OWi) 49/19, BeckRS 2019, 5111, DAR 2019, 403; so auch die die Rspr. des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11, juris Rn. 10, Blutalkohol 50, 89).
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