Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - IV-2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 III |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung wegen fahrlässigen Unterlassens der Zurverfügungstellung von Ladungssicherungsmitteln als Beförderer von Gefahrgut; Bestimmung des Verantwortlichen und des Umfang der Ladungssicherung; Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstungen zur Durchführung der ...
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
GGVSE § 2 Nr. 4 Satz 2; ; GGVSE § 9 Abs. 12 Nr. 7; ; GGVSE § 10 Nr. 16 lit. e
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
LaSi: Der Fahrzeughalter bzw. Beförderer haftet für Verstöße gg. die Ladungssicherung begrenzt!
- anwalt.de (Kurzinformation)
LaSi: Halter haftet für Verstöße begrenzt
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 186 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 26.05.2005 - 1 Ss OWi 98/05
Ladungssicherugn; GefahrgutVO
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - 2 Ss OWi 50/07
Diesbezüglich obliegt dem Halter und dem Beförderer auch keine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2005, 1 Ss OWi 98/05, Quelle: juris; zum Teil abgedruckt in: VRR 2005, 356). - OLG Zweibrücken, 23.09.1988 - 1 Ss 134/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - 2 Ss OWi 50/07
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (vgl. OLG Hamm a.a.O., zur Ausrüstung mit Warntafeln: OLG Zweibrücken NZV 1989, 203; BayObLG NZV 2000, 509). - BayObLG, 18.03.1999 - 3 ObOWi 30/99
Warntafeln an einem Fahrzeug, das Teil einer Beförderungseinheit ist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2008 - 2 Ss OWi 50/07
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann (…vgl. OLG Hamm a.a.O., zur Ausrüstung mit Warntafeln: OLG Zweibrücken NZV 1989, 203; BayObLG NZV 2000, 509).
- OLG Hamm, 28.01.2013 - 5 RBs 213/12
Verwantworlichkeit für die Sicherung der Ladung bei Gefahrguttransporten
Diesbezüglich obliegt dem Halter und dem Beförderer auch keine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 26. Mai 2005 - 1 Ss OWi 98/05 - und vom 1. April 2008 - 3 Ss OWi 128/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2008 - lV-2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 111, 2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 III - jeweils zitiert nach juris; OLG Zweibrücken NZV 1989, 203). - OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss OWi 128/08
Ladungssicherung; Verantwortlichkeit; Fahrer; Beförderer
Diesbezüglich obliegt dem Halter und dem Beförderer auch keine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Mai 2005 - 1 Ss OWi 98/05 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2008 - lV-2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 111, 2 Ss (OWi) 50/07 - (OWi) 79/07 III - jeweils zitiert nach juris). - OLG Hamm, 06.01.2011 - 5 RBs 250/10
Begriff des Verladers i.S. von § 2 Nr. 4 S. 2 GGVSE
Die Betroffene ist Verlader im Sinne des § 2 Nr. 4 Satz 2 GGVSE ([Verordnung über die innerstattliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen] vgl. hierzu Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07. Januar 2008 - IV-2 Ss(OWi) 50/07-(OWi) 79/07 III -, zitiert nach www.juris.de Rn. 15: Die Regelung des § 2 Nr. 4 Satz 2 GGVSE, wonach Verlader auch das Unternehmen ist, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert, bezieht sich auf die Besitzlage vor der Verladung).