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   OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00   

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https://dejure.org/2000,8921
OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00 (https://dejure.org/2000,8921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2000 - 2 Ss 10/00 (https://dejure.org/2000,8921)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 2 Ss 10/00 (https://dejure.org/2000,8921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrverbot; Geldbuße; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeit; Messung; Meßverfahren; Toleranzwert; Identifizierung; Fahrer; Geringfügige Ordnungswidrigkeit; Wertgrenze

  • Judicialis

    OWiG § 17 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 17 Abs. 3
    Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Mitteilung des Meßverfahrens; Identifizierung anhand eines Lichtbildes

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00
    Dessen bedarf es nur dann nicht, wenn der Betroffene die ihm vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung uneingeschränkt und glaubhaft einräumt (vgl. BGH in NZV 1993, 485, 487).
  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00
    Soweit das Amtsgericht von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen ist, ist anzumerken, dass sich eine solche auch nach der Rechtsprechung des Senats aufdrängt, wenn ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart massiv (hier um 41 km/h) überschreitet (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. April 1999 - 2 Ss 64/99 - und vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99 - ferner Beschluss des 1. Strafsenats vom 5. Juli 1996 - 1 Ss 95/96 - und BGH in DAR 1997, 497).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00
    Im Übrigen kann von einer näheren Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betroffenen speziell dann abgesehen werden, wenn sie erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen und der Tatrichter eine Geldbuße festsetzt, die einem für Verfehlungen der abgeurteilten Art aufgestellten Bußgeldkatalog entspricht (vgl. OLG Hamm in VRS 92, 40, 43 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00
    Gelangt der Tatrichter zu der Überzeugung, dass der Betroffene und die auf dem bei der Geschwindigkeitsmessung gefertigten Beweisfoto als Fahrer abgebildete Person identisch sind, lässt sich dieser Umstand in den Urteilsgründen - ohne dass es hierzu noch näherer Ausführungen bedarf - schon durch einen ausdrücklichen Verweis gemäß §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf ein zur Identifizierung generell geeignetes Foto darstellen (vgl. hierzu im Einzelnen BGH in NZV 1996, 157).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00
    Zu den Ausführungen des Amtsgerichts zu § 17 Abs. 3 OWiG (Seite 5 UA) ist anzumerken, dass der Senat der Auffassung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" im Sinne von § 17 Abs. 3 OWiG in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in den §§ 79 und 80 OWiG nunmehr bei 500 DM anzusetzen sei (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken in DAR 1999, 181), in der Sache zustimmt.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 557/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.01.2000 - 2 Ss 10/00
    Soweit das Amtsgericht von vorsätzlicher Begehungsweise ausgegangen ist, ist anzumerken, dass sich eine solche auch nach der Rechtsprechung des Senats aufdrängt, wenn ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart massiv (hier um 41 km/h) überschreitet (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. April 1999 - 2 Ss 64/99 - und vom 11. Februar 1999 - 2 Ss 4/99 - ferner Beschluss des 1. Strafsenats vom 5. Juli 1996 - 1 Ss 95/96 - und BGH in DAR 1997, 497).
  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, die nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. NStZ-RR 2000, 58.; Beschlüsse 1 Ss 181/00 vom 18.8.2000 m.w.N., 2 Ss 304/00 vom 9.1.2001 und 2 Ss 10/00 vom 26.1.2000) außerorts ab einer Überschreitung um mindestens 40 km/h anzunehmen ist, ergibt sich jedoch aus den damit verbundenen sensorischen Eindrücken, hervorgerufen durch Motorgeräusch, Fahrzeugvibrationen und die Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Kraftfahrer die erlaubte Geschwindigkeit zumindest mit bedingtem Vorsatz überschreitet.
  • OLG Koblenz, 27.01.2010 - 2 SsBs 120/09

    Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte

    Anhaltspunkte dafür, dass dieser Betrag die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen, die aus dem Betrieb der Gaststätte regelmäßige Einkünfte erzielt, übersteigen könnte (§ 17 Abs. 3 S. 2 OWiG), ergeben sich aus den Urteilsfeststellungen nicht (zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Festsetzung geringer Geldbußen vgl. Göhler a.a.O. § 17 Rdn. 24; OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 283/02 vom 20.1.2003 und 2 Ss 10/00 vom 26.1.2000).
  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung beider Senate des Oberlandesgerichts ist bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von mindestens 40 km/h allerdings grundsätzlich von vorsätzlicher Begehungsweise auszugehen (st. Rechtspr. beider Senate vgl. Senatsbeschlüsse 2 Ss 4/99 a.a.O., abgedruckt DAR 1999, 227, 2 Ss 304/00 v. 09.01.2001 u. 2 Ss 10/00 v. 26.01.2000; 1 Ss 315/06 v. 28.03.2007, 1 Ss173/04 v. 02.07.2004, 1 Ss 207/02 v. 09.10.2002 u. 1 Ss 181/00 v. 18.08.2000).
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 2 Ss 248/03

    Erteilung eines Fahrverbots wegen einer Ordnungswidrigkeit; Anordnung der

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