Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Falsche Verdächtigung, Urteilsanforderungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich der angeblichen Straftat des Geschädigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 5; StGB § 164 Abs. 1
Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Bei falscher Verdächtigung muss das Urteil schon konkret werden
Papierfundstellen
- NZV 2011, 93
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20
Falsche Verdächtigung und Tatmehrheit
Doch müsste der Angeklagte sicher gewusst haben, dass ein solches behördliches Verfahren gegen S. notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung sein würde (BGHSt 18, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244 ;… Fischer, StGB , 67. Aufl. 2020, § 164 Rr. 13). - OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines …
Denn die erforderliche Absicht ist nicht nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens gegen einen anderen bezweckt (dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn der Täter sicher weiß (dolus directus 2. Grades), dass ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 18, 204, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 164 Rdnr. 13). - OLG Hamburg, 10.02.2015 - 2 Ws 27/15
Zeugenbeweis im Strafverfahren: Umfang und Grenzen des …
Der Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB ist deshalb - unbeschadet selbst bewusst wahrheitswidriger Behauptungen des Verdächtigenden - nur dann erfüllt, wenn der Verdächtigte tatsächlich nicht Täter der ihm vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ist (OLG Koblenz NZV 2011, 93 f.).