Rechtsprechung
OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 22; StGB § 23 Abs. 1; StGB § 24 S. 1; StGB § 303 Abs. 1; StGB § 303 Abs. 3
Entbehrlichkeit von Ausführungen zum Rücktritt bei nur denktheoretischer Möglichkeit der Vorstellungsänderung bei dem in der Hauptverhandlung schweigenden Angeklagten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entbehrlichkeit von Ausführungen zum Rücktritt bei nur denktheoretischer Möglichkeit der Vorstellungsänderung bei dem in der Hauptverhandlung schweigenden Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entbehrlichkeit von Ausführungen zum Rücktritt bei nur denktheoretischer Möglichkeit der Vorstellungsänderung bei dem in der Hauptverhandlung schweigenden Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafbefreiender Rücktritt - in dubio pro reo?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassene Prüfung eines Rücktritts stellt ohne Anhaltspunkte keinen Erörterungmangel dar
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 22.04.2014 - 29 Ns 15/15
- LG Lüneburg, 22.04.2014 - 4102 Js 6788/13
- OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Auszug aus OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15
Dies führt auch bei einem wie hier pauschal bestreitenden Angeklagten nicht zu einer mit dem Schuldprinzip kollidierenden Beweislastumkehr, sondern ist notwendige Folge der Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 261 StPO seine Überzeugung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen (BVerfG, Beschl. v. 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06; BGH Urteil v. 03.06.2008, 1 StR 59/08).Kann aber eine Vorstellungsänderung des Angeklagten als auf nichts gestützte und daher nur denktheoretische Möglichkeit schon im Ansatz nicht tragfähige Grundlage ihn begünstigender Schlussfolgerungen sein, so braucht das Tatgericht diese Möglichkeit auch nicht ausdrücklich zu erörtern (BGH Urteil v. 03.06.2008, 1 StR 59/08).
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
Auszug aus OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15
Dies führt auch bei einem wie hier pauschal bestreitenden Angeklagten nicht zu einer mit dem Schuldprinzip kollidierenden Beweislastumkehr, sondern ist notwendige Folge der Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 261 StPO seine Überzeugung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen (BVerfG, Beschl. v. 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06; BGH Urteil v. 03.06.2008, 1 StR 59/08). - BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach …
Auszug aus OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15
Es ist auch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt (st. Rsp. BGH Urteil v. 26.06.2003, NStZ 2004, 35; BGH Beschl. v. 25.04.2007, NJW 2007, 2274; BGH Urteil v. 13.03.2008, 4 StR 610/07). - BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Auszug aus OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15
Es ist auch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt (st. Rsp. BGH Urteil v. 26.06.2003, NStZ 2004, 35; BGH Beschl. v. 25.04.2007, NJW 2007, 2274; BGH Urteil v. 13.03.2008, 4 StR 610/07). - BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und …
Auszug aus OLG Celle, 11.08.2015 - 2 Ss 131/15
Es ist auch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für die es keinerlei konkrete Anhaltspunkte gibt (st. Rsp. BGH Urteil v. 26.06.2003, NStZ 2004, 35; BGH Beschl. v. 25.04.2007, NJW 2007, 2274; BGH Urteil v. 13.03.2008, 4 StR 610/07).