Rechtsprechung
   KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01, 2 Ss 161/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,51087
KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01, 2 Ss 161/01 (https://dejure.org/2001,51087)
KG, Entscheidung vom 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01, 2 Ss 161/01 (https://dejure.org/2001,51087)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 459/01, 2 Ss 161/01 (https://dejure.org/2001,51087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,51087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Delegation von Kfz-Halterpflichten durch denn Betriebsinhaber auf andere Personen und zu den Kontrollpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 05.07.1999 - 3 Ws (B) 328/99
    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fuhrunternehmer als Halter eines LKW dafür verantwortlich ist, dass die Ladung des Fahrzeuges nicht vorschriftsmäßig oder die Verkehrssicherheit durch die Ladung beeinträchtigt war, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 69, 70; OLG Hamm VRS 16, 153, 155; OLG Köln VRS 69, 311; KG Beschlüsse vom 23. Februar 1998 - 3 Ws (B) 22/98 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

    Das setzt aber voraus, dass er bei der Auswahl der Beauftragten die erforderliche Sorgfalt anwendet, sie mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch überraschende- Stichproben davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. August 1996 - 3 Ws (B) 355/96 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

    Dies würde voraussetzen, dass vorliegend von einer bewussten oder mehrmaligen Abweichung des Amtsgerichts von der obergerichtlichen Rechtsprechung, die das Bedürfnis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erkennen lässt, ausgegangen werden müsste oder dass in einem wesentlichen Ausmaß mit einer fehlerhaften Beurteilung in weiteren Fällen zu rechnen ist (vgl. KG Beschluss vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts kommt nur in Betracht, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BGHSt 24, 15, 21).

    Eine Fehlentscheidung, die sich lediglich im Einzelfall auswirkt, rechtfertigt die Zulassung der Rechtsbeschwerde jedoch selbst dann nicht, wenn der Fehler eindeutig und offensichtlich ist (vgl. BGHSt 24, 15, 22; KG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 3 Ws (B) 244/97 -).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1987 - 5 Ss OWi 150/87
    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fuhrunternehmer als Halter eines LKW dafür verantwortlich ist, dass die Ladung des Fahrzeuges nicht vorschriftsmäßig oder die Verkehrssicherheit durch die Ladung beeinträchtigt war, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 69, 70; OLG Hamm VRS 16, 153, 155; OLG Köln VRS 69, 311; KG Beschlüsse vom 23. Februar 1998 - 3 Ws (B) 22/98 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

    Ein Verschulden trifft ihn, wenn er entweder bei der Einstellung des Personals seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat oder er seiner Kontroll- und Aufsichtspflicht gegenüber den von ihm bestellten Personen nicht nachgekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 69, 70).

  • OLG Köln, 14.05.1985 - Ss 279/85

    Sorgfaltspflichten von Unternehmern; Zuverlässigkeit von Kraftfahrern;

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fuhrunternehmer als Halter eines LKW dafür verantwortlich ist, dass die Ladung des Fahrzeuges nicht vorschriftsmäßig oder die Verkehrssicherheit durch die Ladung beeinträchtigt war, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 69, 70; OLG Hamm VRS 16, 153, 155; OLG Köln VRS 69, 311; KG Beschlüsse vom 23. Februar 1998 - 3 Ws (B) 22/98 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

    Höhere Anforderungen können dann gestellt werden, wenn besondere Umstände dazu nötigen, z. B. bei einschlägig verkehrsrechtlich aufgefallenen Fahrern (vgl. OLG Köln VRS 69, 311).

  • KG, 20.03.1998 - 3 Ws (B) 136/98
    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Denn der Hinweis auf eine unzureichende Einlassung des Betroffenen (UA S. 4) genügt regelmäßig nicht (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 3 Ws (B) 16/96- und vom 20. März 1998 - 3 Ws (B) 136/98 -).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Soweit sich der Betroffene - mit zum Teil urteilsfremden Behauptungen - gegen die dem Tatrichter nach §§ 71 Abs. 1 OWiG, 261 StPO obliegende Beweiswürdigung wendet und dessen bindende Feststellungen angreift, indem er behauptet, die Überladung des LKW sei für den Fahrer und demzufolge auch für den Betroffenen als Halter nicht erkennbar gewesen, und er habe sich im Übrigen auf seinen Vater als Fahrer verlassen dürfen, weil er ihn umfangreich eingewiesen, unterrichtet und in der Folgezeit auch überprüft habe, kann die Rechtsbeschwerde auf diese Weise, die ebenso wie die Revision nur Rechtsverletzungen zum Gegenstand hat, ohnehin nicht zulässig begründet werden (vgl. BGHSt 29, 18, 20).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 431/91
    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Zwar hat das Amtsgericht - wie dies erforderlich wäre - keine Feststellungen zur Zuverlässigkeit des Wiegeergebnisses getroffen, insbesondere die Eichung der Waage nicht festgestellt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG bei Rüth DAR 1986, 242).
  • KG, 27.05.1997 - 3 Ws (B) 244/97
    Auszug aus KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01
    Eine Fehlentscheidung, die sich lediglich im Einzelfall auswirkt, rechtfertigt die Zulassung der Rechtsbeschwerde jedoch selbst dann nicht, wenn der Fehler eindeutig und offensichtlich ist (vgl. BGHSt 24, 15, 22; KG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 3 Ws (B) 244/97 -).
  • KG, 31.07.2007 - 3 Ws (B) 60/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen der Halterhaftung eines

    Hierzu gehören Angaben, wie er den Betrieb organisiert hat, um etwaige Pflichtverstöße zu verhindern, in welchen zeitlichen Abständen er Fahrzeuge und gegebenenfalls Beladungen überprüft und durch welche Weisungen an die Fahrer oder andere Betriebsangehörige er eine vorschriftswidrige Nutzung der Fahrzeuge auszuschließen versucht hat (KG, aaO, sowie Beschluss vom 5. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 459/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht