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   OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99   

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OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/2000,4737)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2000 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/2000,4737)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/2000,4737)
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Nacktjogger

§ 118 OWiG, "grob ungehörige Handlung", Schamgefühl der Allgemeinheit als schützenswertes Interesse, angekündigte Aktion, Begriff der "öffentlichen Ordnung" (vgl. § 1 PolG);

§ 79 Abs. 3 OWiG, § 345 Abs. 2 StPO, Anbringung zu Protokoll der Geschäftsstelle setzt gestaltende Mitwirkung des Urkundsbeamten voraus (vgl. Nr. 150 Abs. 2 RiStBV)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • scribd.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 118
    Belästigung durch unbekleideten Aufenthalt auf Straßen oder in Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    "Nacktjoggen" bleibt verboten - Verurteilung des "Freiburger Nacktläufers" rechtskräftig

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 309
  • DÖV 2001, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Doch hat die Rechtsprechung sich nicht nach den Auffassungen besonders prüder oder ungewöhnlich großzügiger Kreise zu richten (BGHSt 3, 295; 23, 40 ff).
  • BGH, 18.11.1952 - 2 StR 139/52
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Doch hat die Rechtsprechung sich nicht nach den Auffassungen besonders prüder oder ungewöhnlich großzügiger Kreise zu richten (BGHSt 3, 295; 23, 40 ff).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 238/68

    Grober Unfug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Da das BVerfG (vgl. BVerfGE 26, 41, 43) diese Bestimmung mit Art. 103 Abs. 2 GG für vereinbar erklärt hat, kann es deshalb für die Rechtspraxis nicht zweifelhaft sein, dass § 118 OWiG in gleicher Weise dem Bestimmtheitsgebot entspricht (KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; Göhler OWiG 12. Aufl. § 118 Rdn. 1; Senge in KK OWiG § 118 Rdn. 1).
  • OLG Stuttgart, 10.07.1997 - 1 Ss 614/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Demnach wird die Begründung regelmäßig als unzulässig erachtet, wenn der Urkundsbeamte sich darauf beschränkt, einen ihm überreichten Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls zu umkleiden (vgl. nur BGH NStZ-RR 1997, 8 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 22).
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als eine Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen darstellt (BGHSt 13, 241, 244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1969 - Ss 151/69
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde, sie sich also gleichsam als eine Missachtung der durch die Gemeinschaftsordnung geschützten Interessen darstellt (BGHSt 13, 241, 244; KG NStE Nr. 1 zu § 118 OWiG; OLG Karlsruhe NJW 1970, 64).
  • BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96

    Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    Demnach wird die Begründung regelmäßig als unzulässig erachtet, wenn der Urkundsbeamte sich darauf beschränkt, einen ihm überreichten Schriftsatz lediglich mit den üblichen Eingangs- und Schlussformeln eines Protokolls zu umkleiden (vgl. nur BGH NStZ-RR 1997, 8 f; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 22).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.05.2000 - 2 Ss 166/99
    In der Schamhaftigkeit offenbart sich vor allem die Scheu des Menschen, die eigene Nacktheit unberufenen fremden Blicken auszusetzen (BGHSt 1, 288 ff, 290).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    So soll nach Auffassung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 04.05.2000, Az. 2 Ss 166/99, NStZ 2000, S. 309 ff.) derjenige, der sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, dass er anderen Nutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, ordnungswidrig im Sinne dieser Vorschrift handeln.
  • VG Karlsruhe, 02.06.2005 - 6 K 1058/05

    Nacktradel-Aktion als Versammlung; Ordnungswidrigkeit; Belästigung

    Wer sich unbekleidet auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten ist, in einer Weise aufhält, dass er anderen Benutzern den Anblick seines nackten Körpers aufdrängt, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 118 OWiG (vgl. zum Nacktjoggen als Belästigung der Allgemeinheit: OLG Karlsruhe, Senat für Bußgeldsachen, Beschl. v. 04.05.2000 - 2 Ss 166/99 -, NStZ-RR 2000, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 1 S 972/02

    Zwangsgeld wegen Joggens in unbekleidetem Zustand

    Dies ist nach der Rechtsprechung der für die Auslegung von Bußgeldvorschriften zuständigen ordentlichen Gerichte dann der Fall, wenn das Scham- und Anstandsgefühl der sich ungewollt mit fremder Nacktheit konfrontierten Menschen nachhaltig tangiert wird, wie dies beim Präsentieren eines unbekleideten menschlichen Körpers auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich der Fall ist, ohne dass es allein auf die das Geschlecht bestimmenden Körperteile ankommt (vgl. Beschluss des OLG Karlsruhe vom 4.5.2000 - 2 Ss 166/99 - in einem den Antragsteller betreffenden Verfahren).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7279
OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,7279)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.07.1999 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,7279)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,7279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    StPO § 247 S. 1
    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach Entfernung des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Dresden hat - im Anschluss an die (zum Fall der Entlassung eines Zeugen ergangene) Entscheidung BGH, NStZ 1998, 425 - darauf hingewiesen, dass der Angeklagte nach seiner Wiederzulassung zur Hauptverhandlung über die Aussage der Zeugin unterrichtet worden war und Gelegenheit bekommen hat, sie zu befragen.

    Die Frage, ob die am ersten Sitzungstag in Abwesenheit des Angeklagten erfolgte Entlassung der Zeugin einen weiteren absoluten Revisionsgrund darstellen würde, oder ob jener Verfahrensfehler aufgrund der am zweiten Sitzungstag bestandenen Möglichkeit zur Befragung der Zeugin durch den damals über den Inhalt ihrer Aussagen umfassend unterrichteten Angeklagten als geheilt angesehen werden könnte (vgl. BGH NStZ 1998, 425 ), bedarf danach nicht der abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98

    Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Aus den vorgenannten Gründen ist die Aufhebung des angefochtenen Urteils, auch bei Berücksichtigung der in der neuen Hauptverhandlung wiederum auf die Zeugin zukommenden psychischen Belastung, unvermeidlich (vgl. zuletzt BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 - tragend zwar nur zur Zeugenentlassung, aber als obiter dictum ausdrücklich auch zur Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Er ist auch im Übrigen weder ein den Entscheidungen BGH, NStZ 1985, 136 oder BGHR StPO § 247 Abwesenheit 8 vergleichbarerer Ausnahmefall (s. hierzu auch Meyer-Goßner, aaO.) - dass eine Gesundheitsbeschädigung der Zeugin nicht befürchtet wurde, ergibt sich aus der Wiederzulassung des Angeklagten vor der Entlassung der Zeugin am zweiten Verhandlungstag -, noch ein solcher Ausnahmefall, in dem mit Sicherheit gesagt werden könnte, dass die Rechte des Angeklagten in vollem Umfang gewahrt gewesen seien, obwohl er bei der Entscheidung über das Absehen von der Vereidigung der Zeugin abwesend war.
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 580/95

    Revision - Verfahrensrüge - Vereidigung eines Zeugen - Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen - nur dieser Verfahrenssachverhalt soll zunächst hier erörtert werden - nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO ; diese Vorgänge bilden außerhalb der Vernehmung einen wesentlichen Teil der in Anwesenheit des Angeklagten durchzuführenden Hauptverhandlung (s. z.B. BGH, StV 1996, 530 ; BGH, NStZ 1986, 133 ; BGHR, StPO § 247 Abwesenheit 2, 16; Angeklagter 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 247 Rdn. 19; Diemer in KK- StPO , 4. Aufl., § 247 Nr. 16; eingehende Überblicke über die Rechtsprechung und die Problematik mit Lösungsvorschlägen von Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer, S. 311, 314 f., 317 und Basdorf in Festschrift für Salger, S. 203 ff.).
  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85

    Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen - nur dieser Verfahrenssachverhalt soll zunächst hier erörtert werden - nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO ; diese Vorgänge bilden außerhalb der Vernehmung einen wesentlichen Teil der in Anwesenheit des Angeklagten durchzuführenden Hauptverhandlung (s. z.B. BGH, StV 1996, 530 ; BGH, NStZ 1986, 133 ; BGHR, StPO § 247 Abwesenheit 2, 16; Angeklagter 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 247 Rdn. 19; Diemer in KK- StPO , 4. Aufl., § 247 Nr. 16; eingehende Überblicke über die Rechtsprechung und die Problematik mit Lösungsvorschlägen von Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer, S. 311, 314 f., 317 und Basdorf in Festschrift für Salger, S. 203 ff.).
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   KG, 20.07.1999 - 4 Ws (B) 166/99, 2 Ss 166/99   

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KG, 20.07.1999 - 4 Ws (B) 166/99, 2 Ss 166/99 (https://dejure.org/1999,51077)
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