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   KG, 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96   

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KG, 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 (https://dejure.org/1996,12767)
KG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 (https://dejure.org/1996,12767)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 (https://dejure.org/1996,12767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Übertragung der systematischen Überwachung des ruhenden Verkehrs auf private Unternehmen ; Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines Privatunternehmens durchgeführten Verkehrsüberwachung darf nicht gegen den Betroffenen verwendet werden

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    AG Tiergarten und Kammergericht zur Mitwirkung Privater an OWi-Verfahren

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Parkvergehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2894
  • NVwZ 1997, 1248 (Ls.)
  • NZV 1997, 48
  • StV 1997, 174
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Alsfeld, 06.02.1995 - 15 JsOWi 88543/94

    Geschwindigkeitskontrollen; Kommunale Ordnungsbehörden; Aufgabenübertragung;

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).

    aa) Der entscheidende Senat folgt damit der Linie, wie sie in einem vergleichbaren Fall (Geschwindigkeitsmessung durch Private) bereits vom AG Alsfeld (NJW 1995, 1503) und im Beschwerderechtszug vom OLG Frankfurt a.M. (NZV 1995, 368) vertreten wurde (vgl. in anderem Zusammenhang auch KG StV 1985, 404).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Eine solche Zurückverweisung ist schon deshalb nicht erforderlich, weil die tatsächlichen Voraussetzungen eines Beweisverbotes nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 16, 164, 166, BGH …
  • KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85
    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    aa) Der entscheidende Senat folgt damit der Linie, wie sie in einem vergleichbaren Fall (Geschwindigkeitsmessung durch Private) bereits vom AG Alsfeld (NJW 1995, 1503) und im Beschwerderechtszug vom OLG Frankfurt a.M. (NZV 1995, 368) vertreten wurde (vgl. in anderem Zusammenhang auch KG StV 1985, 404).
  • KG, 26.03.1987 - 3 Ws (B) 396/86
    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Damit hält sich das Berliner Parkraumüberwachungskonzept (Drucksache 12/4683 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 2. August 1994) nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (§ 26 Abs. 1 Satz 1 StVG), die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 27, 18 ff), und entspricht auch nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen, wonach die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bei den Behörden oder Dienststellen der Polizei zusammengefaßt werden soll, die nach Zuständigkeitsbereich und personeller Besetzung eine besondere Gewähr für eine sachgemäße und reibungslose Erledigung bieten (BVerfG aaO S. 35; Senat in VRS 72 (1987), 456).
  • OLG Celle, 27.02.1990 - 3 Ss 45/90
    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Damit hält sich das Berliner Parkraumüberwachungskonzept (Drucksache 12/4683 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 2. August 1994) nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung (§ 26 Abs. 1 Satz 1 StVG), die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 27, 18 ff), und entspricht auch nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen, wonach die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bei den Behörden oder Dienststellen der Polizei zusammengefaßt werden soll, die nach Zuständigkeitsbereich und personeller Besetzung eine besondere Gewähr für eine sachgemäße und reibungslose Erledigung bieten (BVerfG aaO S. 35; Senat in VRS 72 (1987), 456).
  • AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96

    Straßenverkehrsrecht; Verfolgung eines Parkverstoßes durch Privatfirma

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Mit dem angefochtenen Urteil (zwischenzeitlich veröffentlicht in DAR 1996, 326 ff) hat das Amtsgericht den Betroffenen freigesprochen.
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Ebenso wie eine zunächst nur verdächtige Person dadurch zum personalisierten Objekt staatlicher Strafverfolgung, d.h. zum "Beschuldigten" (§ 157 StPO) wird, indem "das Strafverfolgungsorgan, welches das Verfahren in seinem jeweiligen Abschnitt maßgeblich gestaltet, es gegen ihn gerade als Beschuldigten betreibt" (BGHSt 10, 8, 12), wird auch ein Verkehrsteilnehmer durch entsprechenden Inkulpationsakt zum "Betroffenen" eines Bußgeldverfahrens.
  • OLG Stuttgart, 01.06.1990 - 3 Ss 265/90

    Baden-Württemberg; Feststellung von Verkehrsverstößen; Geschwindigkeitsmessungen;

    Auszug aus KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Die vom Betroffenen aufgeworfene Rechtsfrage ist bisher vom Senat nicht entschieden worden und, soweit ersichtlich, in der vorliegenden Konstellation auch noch von keinem anderen Oberlandesgericht (vgl. zum "Berliner Parkraumüberwachungskonzept" KG, Beschluss vom 23.10.1996, 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Deshalb sind die systematischen Geschwindigkeitsmessungen durch beauftragte Privatunternehmer als Übernahme von Funktionen der Ermittlung und Verfolgung, also funktionell originärer Staatsaufgaben, und nicht nur als rein technischer Hilfsdienst zu werten, auch wenn die zuständige Verwaltungsbehörde Ort, Zeit und Dauer des Geräteeinsatzes vorgibt (vgl. KG DAR 1996, 504 m.w.N.; Amtsgericht Tiergarten DAR 1996, 326 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 1400, 1401; Steiner DAR 1996, 272, 274; Scholz NJW 1997, 14, 16; Radtke NZV 1995, 428, 429; Janker DAR 1989, 172, 178).

    Die gebotene Abwägung zwischen dem durch die rechtswidrige Ermittlungsmaßnahme in seinen grundgesetzlich geschützten Rechten unmittelbar betroffenen Bürger und dem allgemeinen Interesse an der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße hat das Amtsgericht ersichtlich deshalb unterlassen, weil es von einem willkürlichen Verhalten der zuständigen Verwaltungsbehörde und damit von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen ausgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt NZV 1995, 368 ; KG DAR 1996, 504, 506).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auf die Frage, ob die Entscheidung über die Aufnahme eines Fundtieres möglicherweise nicht dem Tierschutzverband hätte überlassen werden dürfen, sondern der Beklagten hätte vorbehalten bleiben müssen, weil es sich insoweit um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Kohler-Gehrig VBlBW 1995, 377, 379; zur Unzulässigkeit der Übertragung hoheitlicher Entscheidungsbefugnisse auf Private ohne gesetzliche Grundlage vgl. Hess. VGH B. v. 17.03.2010 - 5 A 3242/09.Z -, NVwZ 2010, 1254 - Erlass von Gebührenbescheiden; Bay. VGH U. v. 17.02.1999 - 4 B 96.1710 -, NVwZ 1999, 1122 - Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest sowie B. v. 17.12.1991 - 11 B 91.2603 -, NVwZ-RR 1992, 515 - Sperrung einer öffentlichen Straße; BayObLG B. v. 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97 -, NJW 1997, 3454 - Feststellung von Park- und Halteverstößen; KG B. v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 -, NJW 1997, 2894 - Parkraumüberwachung), kommt es vorliegend nicht an.
  • BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97

    Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und

    Damit greift die Tätigkeit privater Firmen unmittelbar in die Ermessensausübung der Verfolgungsbehörde ein, mit der Folge, dass die Handhabung des Opportunitätsgrundsatzes jedenfalls bis zur Erteilung des Verwarnungsgeldangebotes auf Privatpersonen übergegangen ist, was gesetzeswidrig ist (KG DAR 1996, 504 ).

    Soweit das Kammergericht (DAR 1996, 504/506) zu einem anderen Ergebnis kommt, ist die dortige sog. Berliner Parkraumbewirtschaftungskonzeption mit dem hier zur Entscheidung stehenden Fall in tatsächlicher Hinsicht nicht vergleichbar.

  • AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisverwertungsverbot bei Messung durch

    Danach folgt aus dem Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot erst dann, wenn von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen bei der Beweiserhebung auszugehen ist (so schon OLG Frankfurt am Main, NZV 1995, S. 368; KG DAR 1996, S. 504 ff., 506).

    Obwohl seit 1995 verschiedenste Gerichte die bei der Beweiserhebung zu beachtenden Verfahrensgrundsätze wiederholt dargestellt haben (vgl. OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 335; AG Freising, DAR 1996, 31; AG Tiergarten, DAR 1996, 326; KG Berlin, DAR 1996, 504) und die hessische Erlasslage auf Grund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren vom 19.12.95 (Staatsanzeiger von 1996, S. 134), insoweit eindeutig ist, handelte die Verwaltungsbehörde dieser Rechtslage im Rahmen der Beweiserhebung zuwider.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 1 S 163.09

    Beschwerde eines Taxifahrers gegen Nutzungsentgelt von 0,50 ¤ und

    Schon die Feststellung eines bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalts unter Individualisierung des Betroffenen durch ein Fahrzeugkennzeichen und/oder die Taxikonzessionsnummer gehört nämlich zu den originären Aufgaben der Verfolgungsbehörde, deren unzulässige Übertragung an Private prozessual zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 - NJW 1997, 2894).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 1 Ss 432/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe; Urteilsgründe; Anforderungen

    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 2 Ss 566/99 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 2 Ss 1006/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 2 Ss 171/96 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 Ss 1425/97 - BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7; BGH StV 1994, 370).
  • AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96
    Das Rechtsmittelgericht hat den Freispruch des Betroffenen bestätigt (KG Beschluß vom 23.10.1996, 2 Ss 171/96- 3 Ws (B) 406/96; DAR 1996, 239):.
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