Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.10.2008 - 2 Ss 176/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr
- blutalkohol
, S. 428
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Verkehrsstrafrecht: Zur Mindestangaben zur BAK-Ermittlung bei Trunkenheit im Verkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316; StPO § 267
Anforderungen an den Feststellungen bei Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Trunkenheitsfahrt: Urteil muss die Umstände der Alkoholaufnahme schildern
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 374
- NStZ 2009, 376
- NZV 2009, 157
- StV 2009, 361
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19
Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?
Wesentliche Faktoren der Tat selbst können - unter dem Gesichtspunkt des Ausmaßes der herbeigeführten Gefahr - die Dauer und die Länge der bereits zurückgelegten und der noch beabsichtigten Fahrstrecke sowie die Verkehrsbedeutung der befahrenen Straße sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2008 - 2 Ss 176/08, BeckRS 2008, 23653 m.w.N.). - VG München, 27.09.2011 - M 1 K 11.2974
Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen; rinmalige …
Nach der zu §§ 315c, 316 StGB ergangenen Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 11.12.1973, NJW 1974, 246), der sich die gesamte strafgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Schleswig-Holstein vom 3.1.2003, Az. SsOWi 156/02; OLG Koblenz vom 29.10.2008, Az. 2 Ss 176/08, beide Juris), ist im Rahmen einer derartigen Rückrechnung jedoch zu berücksichtigen, dass die Überführung des Alkohols aus dem Verdauungstrakt in den Körper eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (sog. Resorptionsphase).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 344
Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Angriffe; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Begründung einer Revision zumindest durch schlüssige Behauptung der falschen Anwendung materiellen Rechts auf den vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt
- Judicialis
StPO § 344
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen - 45 Ns 131/07
- OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08
Papierfundstellen
- StV 2009, 67
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 08.04.2014 - 1 RVs 104/13
Unzulässigkeit der Sachrüge bei ausschließlichem Angreifen von Beweiswürdigung …
Einzelausführungen zur Sachrüge, die ergeben, dass der Rechtsmittelführer in Wahrheit nicht die (materielle) Rechtsanwendung beanstanden, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will, führen daher zu Unzulässigkeit der Sachrüge (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 16.05.2013 - 5 RVs 36/13 und vom 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - BeckRS 2008, 17174;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 344, Rdnr.19, m. w. N.). - OLG Hamm, 21.02.2022 - 5 RBs 38/22
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mangelnder Begründung; Einwände zur …
Das ist nicht angängig (…vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1996 - 4 StR 499/96 - juris; BGH, Beschl. v. 17.01.1992 - 3 StR 475/91 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - juris). - OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09
Sachrüge; Begründung; Anforderungen
Der den Einzelausführungen vorangestellte Satz, es werde die Verletzung materiellen Rechts gerügt, rechtfertigt dann eine andere Beurteilung nicht, wenn sich aus den Einzelausführungen der Revision ergibt, dass der Angeklagte in Wahrheit nur die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreift und eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ss 176/08).