Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsaufschub für ein verhängtes Fahrverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Maßgeblich für den Beginn der Rückfallfrist des StVG § 25 Abs 2a S 1 ist der Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 25 Abs. 2 lit. a S. 1
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 24.03.1998 - 31 OWi 2726/97
- OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 628
- NZV 1999, 177
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 06.02.1996 - BT-Drs 13/3691
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98
Die Regelung, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 13/5418) nicht vorgesehen war, erging in Anlehnung an einen Vorschlag des SPD Entwurfs (BT-Drucks 13/3691 S.4), der durch den Rechtsausschuß in modifizierter Form aufgegriffen worden war (BT-Drucks 13/8655).
- BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00
Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 1998 - 2 Ss 184/98 (NStZ 1998, 628 = DAR 1999, 372 = NZV 1999, 177) - gehindert.Für die Prüfung, ob ein (früheres) Fahrverbot gegen den Betroffenen im Sinne des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist maßgeblich, ob die Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wurde, innerhalb dieses Zeitraums rechtskräftig geworden ist; auf den - gegebenenfalls vor Beginn dieses Zeitraums liegenden - Zeitpunkt der Entscheidung kommt es nicht an (ebenso BayObLG NZV 1999, 50 f.; Albrecht NZV 1999, 177 f.; Schäpe DAR 1999, 372 f.;… Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rdn. 1026; a. A. Deutscher NZV 1999, 185, 189).
b) Stellte man nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über das frühere Fahrverbot ab, sondern darauf, daß "in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit" eine Entscheidung ergangen ist, durch die ein Fahrverbot verhängt wurde, so müßte dem Betroffenen in dem neuen Verfahren der Vollstreckungsaufschub konsequenterweise auch dann vorenthalten werden, wenn das frühere Fahrverbot nach seiner Anordnung - sei es durch die Bußgeldbehörde oder im gerichtlichen Verfahren - aufgehoben worden ist, dies möglicherweise sogar deshalb, weil sich im nachhinein herausgestellt hat, daß es zu Unrecht verhängt worden war (vgl. auch Albrecht NZV 1999, 177, 178).
Rechtsprechung
KG, 10.07.1998 - 3 Ws (B) 335/98, 2 Ss 184/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14
Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung …
Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit enge Grenzen insoweit gesetzt, als die Feststellungen die tatrichterliche Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen müssen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. August 1997 - 3 Ws [B] 410/97 - juris Rn. 3 und 10. Juli 1998 - 3 Ws [B] 335/98 - juris Rn. 3). - KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots
Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und seine Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 -). - KG, 30.09.2004 - 3 Ws (B) 439/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots
Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluß vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 - Juris).
- KG, 09.06.2006 - 3 Ws (B) 231/06
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Fahrverbot
Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 - Juris). - KG, 06.01.2006 - 3 Ws (B) 612/05
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Fahrverbot
Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 - Juris). - KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
Anforderungen an die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wegen …
Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 - und 30. September 2004 - 3 Ws (B) 439/04 -, beide [...]).