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   OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04   

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OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04 (https://dejure.org/2004,7072)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2004 - 2 Ss 208/04 (https://dejure.org/2004,7072)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 2 Ss 208/04 (https://dejure.org/2004,7072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision gegen ein Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen eines Betruges in drei Fällen und einem Verstoß nach dem GmbH-Gesetz; Strenge Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rüge über eine Verletzung von § 329 Abs. 1 der Strafprozessordnung; Aufklärungspflicht für ...

  • Judicialis

    StPO § 329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329
    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung; Erkrankung; Erkundigungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 4 Ns 37 Js 192/00
  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ss 669/03

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Anforderungen an Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04
    An die Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO sind strenge Anforderungen nicht zu stellen, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen, gebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99 - und 22.01.2003 - 2 Ss 669/03 - m.w.N.).

    Ergibt sich, dass Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind, so ist es ausreichend, wenn ausgeführt wird, das Berufungsgericht habe das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (Senatsbeschluß vom 22.01.2003 - 2 Ss 669/03 - m.w.N).

  • OLG Celle, 08.03.2004 - 2 Ws 63/04

    Gebühren und Kosten: Kostenverteilung bei nachträglicher Bewährungsentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04
    Zwischenzeitlich waren der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung durch Beschluss der Strafkammer vom 19. Januar 2004 sowie die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Angeklagten durch Senatsbeschluss vom 11. März 2004 (2 Ws 63/04) verworfen worden.
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04
    Es genügt vielmehr, dass das Erscheinen wegen der Erkrankung unzumutbar ist (zu vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 87 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99

    Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04
    An die Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO sind strenge Anforderungen nicht zu stellen, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen, gebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99 - und 22.01.2003 - 2 Ss 669/03 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    Zutreffend ist, dass es für die Erhebung der Rüge grundsätzlich im Sinne von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ausreicht, wenn aus der Revisionsbegründung hervorgeht, dass Entschuldigungsgründe vorgebracht worden sind und dass das Gericht pflichtwidrig die gebotene Aufklärung unterlassen habe, denn das Revisionsgericht ist an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteil gebunden, so dass diese nicht wiederholt zu werden brauchen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 14.06.2008 - 2 Ss 208/04 - www.burhoff.de; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 120).
  • OLG Köln, 23.05.2006 - 1 Ws 14/06

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Eine krankheitsbedingte Verhinderung liegt nicht etwa erst dann vor, wenn Verhandlungsunfähigkeit begründet ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 96, 451; VRS 98, 150; zuletzt SenE v. 11.04.2006 - 83 Ss 26/06; OLG Hamm VRS 107, 206).
  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
    Hat das Gericht Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben des Angeklagten entschuldigt sein kann, so muss es ihnen durch Ermittlungen im Freibeweis nachgehen (Bay in NJW 98, 172; NStZ-RR 99, 143; OLG Düsseldorf StV 87, 9; VRS 71, 292; OLG Hamm in VRS 107, 206; OLG Köln in NJW 82, 2617).
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