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   OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III   

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OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III (https://dejure.org/1990,8117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III (https://dejure.org/1990,8117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III (https://dejure.org/1990,8117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 186
  • JR 1992, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Wuppertal, 20.05.2015 - 17 O 108/15

    Wer ein Hausverbot nicht befolgt, begeht Hausfriedensbruch!

    Derjenige Mieter indessen, der seinen Besitz erkennbar aufgrund eines neuen Entschlusses nicht mehr aus einem (früheren) Vertragsverhältnis ableitet, sondern auf eine angemaßte und nicht schützenswerte vermeintliche Rechtsposition stützt, verdient keinen besonderen Schutz (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III).
  • OLG Hamburg, 02.03.2006 - III-3/06

    Hausfriedensbruch: Hausrechtsinhaber bei Nichtverlassen eines zum Aufstellen von

    Eine nicht mehr aus dem früheren Vertragsverhältnis abgeleitete, sondern auf eine angemaßte und nicht schützenswerte vermeintliche Rechtsposition gestützte Besitznahme (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1991, 186) liegt nicht vor, wenn die Nutzer die vollziehbare Anordnung zur Entfernung der Wohnwagen erfüllen, sich aber gleichwohl weigern, ohne Räumungstitel das Grundstück zu verlassen, weil sie eine Verlängerung des Nutzungsvertrages erreichen wollen.

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1991, 186 ff) in einem Fall, in dem nach abgeschlossenem Räumungsprozess die Räumung durch den Gerichtsvollzieher mit der Besetzung der Wohnung verhindert werden sollte, Hausfriedensbruch der Besetzer angenommen, weil jene ihren Besitz nicht mehr auf das frühere Vertragsverhältnis stützen, sondern den Besitz aufgrund eines angemaßten Besitzrechtes unter Verdrängung des Berechtigten fortsetzen und notfalls mit Gewalt verteidigen wollen.

  • KG, 15.12.2008 - 1 Ss 316/08

    Hausfriedensbruch: Wirksamkeit des Strafantrags eines Vermieters gegen

    dd) Entgegen der Auffassung der Revision steht diesem Ergebnis nicht das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26. September 1990 - 2 Ss 208/90-41/90 III - (NJW 1991, 186 = JR 1992, 165 m. Anm. Dölling) entgegen; eine Vorlagepflicht gemäß § 121 Abs. 1 GVG besteht nicht.
  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

    Die Verurteilung eines vom Tatrichter freigesprochenen Angeklagten durch das Revisionsgericht unter Zurückverweisung zur Festsetzung der Strafe wird unter bestimmten, engen Voraussetzungen ganz überwiegend für zulässig erachtet (vgl. BGHSt 36, 277 [282 f]; BGH NJW 1952, 1263 [1264]; OLG Düsseldorf NJW 1991, 186 [187]; OLG Oldenburg JR 1990, 127 [128]; KG JR 1987, 257 [258]; OLG Hamburg NJW 1980, 1007 [1009]; OLG Karlsruhe NJW 1976, 902 [904]; OLG Saarbrücken VRS 44, 446 [448]; Senat, Urteil vom 28. September 2000 - (4) 1 Ss 44/00 (50/00) - m. w. N.).
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