Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Fahrerlaubnis, ausländische, Auswirkungen
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 17 StGB, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 21 Abs 2 Nr 1 StVG, § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 Nr 2 FeV
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland
- verkehrslexikon.de
Zur Erkundigungspflicht des Betroffenen hinsichtlich der Geltung seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Inland - kein vermeidbarer Verbotsirrtum
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht zur Führung eines Kraftfahrzeugs durch Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Vorliegen eines Verbotsirrtums bei unbewusster Fahrlässigkeit gem. § 17 Strafgesetzbuch (StGB)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
EU-Fahrerlaubnisentziehung - Erkundigungspflicht über Gültigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht zur Führung eines Kfz bei ausländischer Fahrerlaubnis; Verbotsirrtum bei unbewusster Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Ausländische Fahrerlaubnis - Erkundigungspflicht
Verfahrensgang
- AG Trier, 14.09.2010 - 8056 Js 9445/10
- OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 154 (Ls.)
- NZV 2011, 359 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11
Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in …
Aus § 28 Abs. 4 S. 2 FeV in der seit dem 19. Januar 2009 geltenden Fassung folgt nichts anderes: Danach kann (nicht: muss) die Behörde in den Fällen des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3 FeV einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Fahrberechtigung erlassen (OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 31.10.2008 Az.: 10 A 10851/08 = SVR 2009, 396;… Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a;… König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a).Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter einen Tatbestand rechtswidrig verwirklicht, indem er objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt und durch diesen Pflichtverstoß eine Rechtsgutverletzung verursacht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vorhersehen und vermeiden konnte (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 15 Rdnr. 12).
Zwar enthält die Vorschrift keine Beschränkung auf Vorsatztaten, so dass sie grundsätzlich auch auf fahrlässig begangene Delikte Anwendung finden kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Joecks, in: Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 1, § 17 Rdnr. 73).
Nach allgemeiner Auffassung kommt ein Verbotsirrtum in den Fällen einer - wie hier vorliegenden - unbewussten Fahrlässigkeit jedoch ausschließlich in Form der sog. Regelunkenntnis in Betracht, in den Fällen also, in denen dem Täter auch bei vorsätzlichem Handeln die Unrechtseinsicht gefehlt hätte (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Sternberg-Lieben, in: Schönke-Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 17 Rdnr. 9;… Vogel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, Bd. 1., 12. Aufl. 2006, § 17 Rdnr. 109).
In einem solchen Fall ist im Bereich der unbewussten Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts für die Annahme eines Verbotsirrtums mit der Möglichkeit einer Strafmilderung gem. § 17 StGB kein Raum (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Sternberg-Lieben, in: Schönke-Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 17 Rdnr. 9).
Das im Subjektiven geminderte Tatunrecht wird schon durch die fahrlässige Begehungsweise des Tatbestands und seiner deutlich herabgesetzten Rechtsfolgenandrohung erfasst (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10 mit Verweis auf Joecks, in: Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 1, § 17 Rdnr. 73).
Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110, OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 = NJW 2008, 243;… LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69; ähnlich auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10).
- OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche …
Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris";… Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 2. September 2011 verwiesen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris").
- OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11
Fahrerlaubnisentziehung: Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis …
Einer förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis bedurfte es nicht, vgl. Senat DAR 2010, 338;OLG Koblenz, Beschl. vom 7.2.2011, Aktz. 2 Ss 222/10 bei juris).
- AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11
Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist
Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris";… Dauer aaO., § 28 FeV, Rn. 39).Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 2. September 2011 verwiesen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris").
- AG Bruchsal, 20.12.2016 - 4 C 149/16
EU-Fahrerlaubnis: Rückforderung von Zahlungen durch Autoversicherung nach Unfall …
Nach der überwiegenden Auffassung der Obergerichte, auf deren Rechtsprechung das Gericht die Beteiligten im Termin bereits hingewiesen hat, entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen von § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits zum Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011, 2 Ss 222/10; Bayr. VGH Beschluss vom 11.08.2008, 11 Cs 08.032).Es liegt im Gegensatz zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Februar 2011 (2 Ss 222/10) kein Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB vor.
- OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der …
Der Besitz eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins ist grundsätzlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber am Tag der Erteilung des Führerscheins die unionsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat (…EuGH in st. Rspr., zuletzt C-419/10 v. 26.04.2012 [Hofmann] Rn. 46, vgl. NJW 2012, 1935; Senat, Beschl. 2 Ss 222/10 v. 07.02.2011 - juris u. 2 Ss 208/11 v. 24.05.2012). - OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12
Ausländische Fahrerlaubnis: Anerkennung einer vor dem 19. Januar 2009 erteilten …
Sinn und Zweck der Vorschrift, im allgemeinen Interesse der öffentlichen Verkehrssicherheit die Umgehung der im deutschen Recht vorgesehenen besonderen Voraussetzungen für die Neuerteilung einer versagten oder entzogenen Fahrerlaubnis zu verhindern, sind nur dann zu erreichen, wenn beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV ausländische Fahrerlaubnisse bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an unwirksam sind (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2011, 154 nach juris; OLG Hamburg DAR 2011, 647 nach juris.;… Hentschel-Dauer a. a. O., § 28 FeV Rdnr. 39).