Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6005
OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99 (https://dejure.org/2000,6005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2000 - 2 Ss 225/99 (https://dejure.org/2000,6005)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 2 Ss 225/99 (https://dejure.org/2000,6005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung; Psychiatrisches Krankenhaus; Schuldfähigkeit; Schuldunfähig; Jugendlicher; Straflos

  • Judicialis

    JGG § 3 S. 1; ; JGG § ... 3; ; JGG § 3 Satz 2; ; JGG § 5 Abs. 3; ; JGG § 7; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 51 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 2; ; StGB § 42 b; ; UBG § 1; ; UBG § 2; ; UBG § 7 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung eines Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 485
  • StV 2001, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1975 - 2 StR 579/74

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Vorrangige Prüfung von § 20 StGB, mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung angeordnet werden muß und die fehlende Verantwortungsreife nach § 3 gänzlich bedeutungslos wird, da die Unterbringung "nicht nur dem allgemeinen Sicherungsbedürfnis, sondern auch dem Wohl des betroffenen Jugendlichen" am besten dient (BGHSt 26, 67, 70 m.zustim. Anm. Brunner, JR 1976, 116).

    Die Ansicht der Revision, die angefochtene Entscheidung lasse sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 67) vereinbaren, teilt der Senat nicht.

  • BayObLG, 26.06.1991 - RReg. 1 St 119/91

    Anwendbarkeit des § 60 StGB im Jugendstrafrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Das JGG schließt dabei das allgemeine Recht nicht nur dort aus, wo es eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern schon dort, wo dieses den Grundsätzen des JGG widerspricht, oder wo es zu einem nicht jugendgemäßen Ergebnis führen würde (Brunner/Dölling, a.a.O., 10. Aufl. § 2 Rdnr. 2; vgl. dazu auch OLG Stuttgart MDR 1987, 340, BayObLG NJW 1992, 1520 m.Anm. Scheffler NStZ 1992, 491 und Brunner JR 1992, 398; Eisenberg NStZ 1999, 281).
  • OLG Stuttgart, 29.10.1986 - 3 Ws 293/86

    Jugendlicher Angeklagter; Heranwachsender Angeklagter; Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Das JGG schließt dabei das allgemeine Recht nicht nur dort aus, wo es eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern schon dort, wo dieses den Grundsätzen des JGG widerspricht, oder wo es zu einem nicht jugendgemäßen Ergebnis führen würde (Brunner/Dölling, a.a.O., 10. Aufl. § 2 Rdnr. 2; vgl. dazu auch OLG Stuttgart MDR 1987, 340, BayObLG NJW 1992, 1520 m.Anm. Scheffler NStZ 1992, 491 und Brunner JR 1992, 398; Eisenberg NStZ 1999, 281).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Es ist im übrigen allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Strafverfahren gegen einen Jugendlichen, das vom Erziehungsgedanken beherrscht wird und an den Zielen von Schutz, Förderung und Integration des Jugendlichen ausgerichtet ist, besonders eingehend und sorgfältig zu prüfen ist, ob die Maßregel erforderlich ist oder eine weniger einschneidende Maßnahme ausreicht (BGHSt 37, 373, 374 = BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 14; Ostendorf a.a.O. § 7 Rdnr. 5; Brunner/Dölling a.a.O. § 7 Rdnr. 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdnr. 85; Jähnke ebenda § 20 Rdnr. 87 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 2a Ss 75/99

    Annahme eines minderschweren Falls bei Straftaten gegen das BtMG bei Einsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
    Das JGG schließt dabei das allgemeine Recht nicht nur dort aus, wo es eine ausdrückliche Regelung trifft, sondern schon dort, wo dieses den Grundsätzen des JGG widerspricht, oder wo es zu einem nicht jugendgemäßen Ergebnis führen würde (Brunner/Dölling, a.a.O., 10. Aufl. § 2 Rdnr. 2; vgl. dazu auch OLG Stuttgart MDR 1987, 340, BayObLG NJW 1992, 1520 m.Anm. Scheffler NStZ 1992, 491 und Brunner JR 1992, 398; Eisenberg NStZ 1999, 281).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Der Senat braucht daher hier nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, beim Zusammentreffen entwicklungsbedingter und psychopathologischer Zustände, die einerseits eine fehlende Verantwortlichkeit nach § 3 JGG, andererseits einen Zustand im Sinne des § 21 StGB begründen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB anzuordnen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 2 StR 579/74, BGHSt 26, 67; Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 1 Ws 16/07, NStZ-RR 2007, 217; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 Ss 225/99, Die Justiz 2000, 151 (zum Verhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB); Renzikowski, NJW 1990, 2905, 2910 Fn. 67; Übersicht zum Meinungsstand bei Eisenberg, aaO § 3 Rn. 35 ff.).
  • OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07

    Einstweilige Unterbringung

    Nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen, den dogmatischen Vorrang des § 3 JGG betonenden Ansicht ist die strafrechtliche Unterbringung eines nach § 3 S. 1 JGG nicht verantwortlichen und zugleich i. S. d. §§ 20, 21 StGB schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Jugendlichen ausgeschlossen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2000, 485, 486 für § 20 StGB; Eisenberg, JGG, 11. Aufl. 2006, § 3 Rn. 39; Ostendorf, JGG, 6. Aufl. 2003, § 3 Rn. 4 für § 20 StGB; Böhm/Feuerhelm, JGG, 4. Aufl. 2002, S. 45/46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht