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OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Rechtsmittelrücknahme, Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Ermächtigung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 302 StPO
Beschränkung des Einspruchs durch Verteidiger nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung des Einspruchs durch Verteidiger nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch - rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollmacht: Rücknahme des Rechtsmittels
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 15.04.2016 - 913 Cs 955 Js 65342/15
- OLG Frankfurt, 22.08.2016 - 2 Ss 233/16