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   OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13 (5/13)   

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https://dejure.org/2013,28807
OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) (https://dejure.org/2013,28807)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.03.2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) (https://dejure.org/2013,28807)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) (https://dejure.org/2013,28807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung einer richterlichen Entscheidung "ohne Akte"

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung einer richterlichen Entscheidung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 55
  • NZV 2014, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Zwar ist es mit der Schutzfunktion des Richtervorbehalts nicht zu vereinbaren, wenn nach eigenverantwortlicher und ablehnender Prüfung durch den Richter "anstelle" dessen die Ermittlungsbehörden noch eine Blutentnahme anordnen könnten (so bereits BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604, 606; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, 114, 115).

    Denn dem Strafverfahrensrecht kann das Gebot einer lediglich auf Vorlage schriftlicher Akten und in Form eines schriftlichen Beschlusses ergehenden Anordnung grundrechtsbeeinträchtigender Ermittlungsmaßnahmen gerade nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, 1061; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f; Senat, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 -, bei Juris, StV 2010, 618 ff., bei Juris Rn. 16; jedenfalls für Ausnahmefälle auch für zulässig gehalten in BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei Juris, Rn. 30).

    Unterschreitet in einem derartigen Fall der Ermittlungsrichter damit seine Kompetenz, so ist die Eilfallkompetenz der Ermittlungsbehörden gemäß § 81 a Abs. 2 StPO grundsätzlich eröffnet (BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f).

  • OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09

    Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Denn dem Strafverfahrensrecht kann das Gebot einer lediglich auf Vorlage schriftlicher Akten und in Form eines schriftlichen Beschlusses ergehenden Anordnung grundrechtsbeeinträchtigender Ermittlungsmaßnahmen gerade nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, 1061; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f; Senat, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 -, bei Juris, StV 2010, 618 ff., bei Juris Rn. 16; jedenfalls für Ausnahmefälle auch für zulässig gehalten in BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei Juris, Rn. 30).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Zwar ist es mit der Schutzfunktion des Richtervorbehalts nicht zu vereinbaren, wenn nach eigenverantwortlicher und ablehnender Prüfung durch den Richter "anstelle" dessen die Ermittlungsbehörden noch eine Blutentnahme anordnen könnten (so bereits BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604, 606; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, 114, 115).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Denn ein Beweisverwertungsverbot kommt dann, aber auch nur dann in Betracht, wenn entweder die Annahme der Gefährdung des Untersuchungserfolges im Sinne des § 81 a Abs. 2 StPO auf Willkür beruhen würde oder der Richtervorbehalt bewusst und zielgerichtet umgangen worden wäre (Senat a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2011 - 3 Ss 14/11 -, bei Juris, Rn. 63; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, bei Juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Denn dem Strafverfahrensrecht kann das Gebot einer lediglich auf Vorlage schriftlicher Akten und in Form eines schriftlichen Beschlusses ergehenden Anordnung grundrechtsbeeinträchtigender Ermittlungsmaßnahmen gerade nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, 1061; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f; Senat, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 -, bei Juris, StV 2010, 618 ff., bei Juris Rn. 16; jedenfalls für Ausnahmefälle auch für zulässig gehalten in BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei Juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Ohnehin führt der vorliegend ersichtliche Verstoß gegen Dokumentationspflichten als solcher noch nicht zur mangelnden Verwertbarkeit des erlangten Beweismittels im späteren Strafverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2008 - 2 BvR 784/08 -, bei Juris, NJW 2008, 3053, 3054).
  • OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11

    Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme:

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Wiederum kann offen bleiben, ob nicht das bereits nach den Feststellungen des Amtsgerichts vorliegende Einverständnis des Angeklagten mit der Blutprobe trotz dessen Alkoholisierung beachtlich im Sinne des § 81 a Abs. 1 Satz 2 StPO gewesen wäre; denn nach der Schutzrichtung des Erfordernisses einer derartigen Einwilligung muss der Beschuldigte weder geschäftsfähig sein noch die strafrechtlichen Folgen einer Blutalkoholmessung überblicken, sondern nur den mit der Blutentnahme verbundenen körperlichen Eingriff und dessen Risiken (vgl. Beschluss des OLG Jena vom 6. Oktober 2011 - 1 Ss 82/11 -, bei Juris, Rn. 12: Im Falle eines Atemalkoholwerts von 4, 02 Wirksamkeit der Einwilligung bejaht).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Denn dem Strafverfahrensrecht kann das Gebot einer lediglich auf Vorlage schriftlicher Akten und in Form eines schriftlichen Beschlusses ergehenden Anordnung grundrechtsbeeinträchtigender Ermittlungsmaßnahmen gerade nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, 1061; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f; Senat, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 -, bei Juris, StV 2010, 618 ff., bei Juris Rn. 16; jedenfalls für Ausnahmefälle auch für zulässig gehalten in BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei Juris, Rn. 30).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
    Denn ein Beweisverwertungsverbot kommt dann, aber auch nur dann in Betracht, wenn entweder die Annahme der Gefährdung des Untersuchungserfolges im Sinne des § 81 a Abs. 2 StPO auf Willkür beruhen würde oder der Richtervorbehalt bewusst und zielgerichtet umgangen worden wäre (Senat a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2011 - 3 Ss 14/11 -, bei Juris, Rn. 63; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10, bei Juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    ee) Soweit abweichend hiervon in der Rechtsprechung von einem Fortbestehen oder "Wiederaufleben' der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen im Fall der nicht rechtzeitigen Entscheidung durch den zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichter ausgegangen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, S. 114 ; BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, S. 604 im Zusammenhang mit der Prüfung eines Beschlagnahmeantrags; so auch: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) -, juris, Rn. 12 ff.; a.A. LG Berlin, Beschluss vom 30. November 2009 - 522a 2/09 -, NStZ 2010, S. 415; LG Cottbus, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 22 Qs 3/04 -, juris) und im Schrifttum auf der Grundlage einer Unterscheidung zwischen dem "mutwillig' nicht entscheidenden und dem "umfassend prüfenden' Ermittlungs- oder Eilrichter differenzierende Lösungen vertreten werden (vgl. Brocke/Herb, StraFo 2009, S. 46 ff.; dies., NStZ 2009, S. 671 ff. ; Hofmann, NStZ 2003, S. 230 ff.; ders., NStZ 2010, S. 415 ff.; Schulz, NStZ 2003, S. 635 ff.; Trück, JZ 2010, S. 1106 ff.; Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 98 Rn. 13; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 105 Rn. 2; siehe dazu aber auch: Beichel/Kieninger, NStZ 2003, S. 10 ff.; Jahn, NStZ 2007, S. 255 ff.; Mosbacher, JuS 2009, S. 124 f.; ders., JuS 2010, S. 127 ff.; Spaniol, in: Festschrift für Albin Eser, 2005, S. 473 ff.; Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 3, 26. Aufl. 2014, § 105 Rn. 94 f.), tragen diese Auffassungen weder der Bedeutung des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG hinreichend Rechnung noch beachten sie die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit in dem gebotenen Umfang.
  • VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Es kann letztlich offen bleiben, ob nicht sogar ein Fall der zulässigen Blutprobenanordnung durch die Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gemäß § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung i. V. m. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz wegen der Nichterreichbarkeit der zuständigen Ermittlungsrichterin vorliegt (vgl. zur Anordnung wegen Gefahr im Verzuge wegen Nichterreichbarkeit zur Nachtzeit u. a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. September 2010 - 1 SsBs 6/10 - juris; zur Anordnung wegen Gefahr im Verzuge wegen - unberechtigter - Verweigerung der Sachprüfung und Anordnung durch den Ermittlungsrichter: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 - juris Rn. 13 f.).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

    Die rechtlichen Folgen der Blutalkoholmessung muss der Betroffene dabei nicht überblicken, sondern nur den mit der Blutentnahme verbundenen körperlichen Eingriff und dessen Risiken (vgl. Trück, a.a.O. Rn. 25; Schleswig-Holsteinisches OLG, B.v. 13.3.2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) - Blutalkohol 51, 115 =juris Rn. 10).
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