Weitere Entscheidung unten: KG, 30.12.2009

Rechtsprechung
   KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09   

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https://dejure.org/2009,24040
KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
KG, Entscheidung vom 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Endgültigkeit einer wegen sonst drohender Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung nach § 81a Abs.2 Strafprozessordnung (StPO) getroffenen Anordnung

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 468
  • NZV 2010, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Dies stand zwar in Widerspruch zu einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung, einzelne Gerichte vertraten jedoch auch seinerzeit noch die Ansicht, dass bei Verdacht einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss die Entnahme einer Blutprobe besonders dringend sei, weil jede zeitliche Verzögerung zu einem Verlust des Beweismittels führen könnte [vgl. LG Hamburg NZV 2008, 213; so auch AG Tiergarten in Berlin Blutalkohol 45, 322].
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09

    Anordnung einer Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 -3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Darüber hinaus ist gerade bei Straßenverkehrsdelikten, die unter Einfluss von Alkohol begangen werden, eine möglichst tatzeitnahe Blutentnahme von großer Bedeutung, da Rückrechnungen über einen längeren Zeitraum in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (vgl. KG NStZ 2010, 468 ff.).
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   KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21278
KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,21278)
KG, Entscheidung vom 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,21278)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,21278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Verkennung seiner Pflichten durch Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2
    Fortwirkung der Annahme drohender Gefährdung des Untersuchungserfolgs i.S. von § 81a Abs. 2 StPO

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Dies stand zwar in Widerspruch zu einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung, einzelne Gerichte vertraten jedoch auch seinerzeit noch die Ansicht, dass bei Verdacht einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss die Entnahme einer Blutprobe besonders dringend sei, weil jede zeitliche Verzögerung zu einem Verlust des Beweismittels führen könnte [vgl. LG Hamburg NZV 2008, 213; so auch AG Tiergarten in Berlin Blutalkohol 45, 322].
  • KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09

    Anordnung einer Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269 ; OLG Hamburg NZV 2008, 362 ; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99
    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 - 3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol- oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, 2 Ss 312/09 - juris Rn. 5).
  • OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11

    Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme:

    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol und/oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, Az.: 2 Ss 312/09 bei juris).
  • OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol und/oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, Az.: 2 Ss 312/09 bei juris).
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