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   OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04   

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https://dejure.org/2005,36827
OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,36827)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,36827)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2 Ss 318/04 (https://dejure.org/2005,36827)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Wuppertal, 06.11.2018 - 26 Qs 210/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, gerichtliches Verfahren

    Zudem ist bei dieser Bewertung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags an den Privatsachverständigen abzustellen und dies unabhängig davon, ob sich das Gutachten sodann in der Folge tatsächlich auf das Verfahren ausgewirkt hat [OLG Celle, Beschl. v. 05.01.2005, Az. 2 Ss 318/04; LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018, Az. 26 Qs 214/17].
  • LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten

    Zudem ist bei dieser Bewertung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags an den Privatsachverständigen abzustellen und dies unabhängig davon, ob sich das Gutachten sodann in der Folge tatsächlich auf das Verfahren ausgewirkt hat [OLG Celle, Beschl. v. 05.01.2005, Az. 2 Ss 318/04].
  • LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Freigesprochene aus seiner Sicht die Einholung von Privatgutachten für unbedingt erforderlich halten musste, um den Anklagevorwurf abzuwehren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2005 - 2 Ss 318/04 , zit. nach [...]; Meyer-Goßner, 53. Aufl. 2010, § 464a Rn. 16).
  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Wenn allerdings ein Privatgutachten in diesem Sinne ex ante ausnahmsweise notwendig war, kann es auf eine Relevanz für den späteren Freispruch/die Einstellung ex post nicht mehr ankommen (so auch OLG Celle StV 2006, 32 f.: Privatgutachten nach Ablehnung des mit substantiierten Angriffen auf das Erstgutachten begründeten Antrags auf Einholung eines Zweitgutachtens; vgl. auch LG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2008 - 603 Qs OWi 28/08 - JURIS).
  • LG Cottbus, 08.08.2008 - 24 Qs 167/08

    Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens nach

    Angesichts des Amtsermittlungsprinzips, des Beweisantragsrechts und des "in dubio" - Grundsatzes werden eigene private Ermittlungen eines Betroffenen vielfach als in der Regel nicht notwendig angesehen, weil vorrangige prozessuale Möglichkeiten im Ermittlungs- und im gerichtlichen Verfahren auszuschöpfen seien, insbesondere durch zu stellende Beweisanträge bzw. Anregungen (vgl. OLG Celle, StV 06, 32; KK-Franke, StPO, 5. Auf., 2003, § 464 a Rn 7 m.w.N.; Meyer-Goßner aaO).
  • LG Hannover, 15.03.2019 - 46 Qs 19/19

    Sachverständigenkosten, Erstattungsfähigkeit

    Denn ob ein von dem Angeklagten eingeholtes privates Sachverständigengutachten erforderlich war und dessen Kosten im Fall des Freispruchs von der Staatskasse zu tragen sind, beurteilt sich aus einer Betrachtung "ex ante" aus der Sicht des Angeklagten zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags, und zwar unabhängig davon, ob sich das Gutachten tatsächlich auf den Prozess ausgewirkt hat (OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2005 - 2 Ss 318/04 -, juris).
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