Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1996, 206
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99
Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)
NZV 1995, 82; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), einen vom Regelfall abweichenden deutlich geringeren Handlungsunwert und eine nicht als "grob" einzustufende Pflichtwidrigkeit auf. - OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes
Ein Regelfall ist aber dann zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ).Anknüpfungspunkt für die vom Verordnungsgeber in der Regel gewollte Ahndung eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes mit einem Fahrverbot ist der Fall eines Verkehrsteilnehmers, der über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufährt und den Vertrauensschutz des Querverkehrs und von Fußgängern abstrakt und gegebenenfalls konkret gefährdet (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 , jeweils m.w.N.).
Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).
- OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03
Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei …
Bei Verkehrsverstößen vorliegender Art ist darüber hinaus zu fordern, dass zumindest auch die vom Bundesgerichtshof zum Merkmal der "groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG entwickelten Kriterien (BGHSt 43, 241, 245 ff.) erfüllt sind (vgl. zur der Annahme von Rücksichtslosigkeit entgegenstehender, auf menschlichem Versagen beruhender Fehleinschätzung der Verkehrssituation: BGHSt 5, 392, 396;… zum "Augenblicksversagen": LK-König StGB 11. Aufl. § 315 c Rdnrn. 144 ff m.w.N.; vgl. auch die Rechtsprechung der Obergerichte zum "atypischen Rotlichtverstoß", etwa OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 348 = NZV 1996, 206).
- OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96
Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung …
Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 BKatV nicht vorliege, wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage zunächst beachtet, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich die Lichtzeichenanlage weiterhin Rotlicht zeigt (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501; OLG Düsseldorf (5. Strafsenat) VRS 85, 139, 140; VRS 85, 470, 471; NZV 1995, 328; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; DAR 1996, 367; OLG Hamburg VerkMitt 1995, Nr. 38).Aus der amtlichen Begründung der 12. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.10.1991 (VkBl 1991, 702), durch die gemäß Art. 2 Ziff. 3 c u.a. der Regelfall der Nr. 34.2 BKatV eingeführt worden sei, folge zudem, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV regelmäßig erst dann vorliege, wenn ein Verkehrsteilnehmer über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufahre und der Vertrauensschutz des Querverkehrs oder von Fußgängern gefährdet werde (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).
Im Übrigen stehe diese Auffassung im Einklang mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen zu § 61 VVG (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 m.w.N.).
Soweit verschiedentlich eine Einschränkung des Anwendungsbereiches des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV mit dem Willen des Verordnungsgebers begründet wird (so insbes.: OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), ist diese Argumentation wenig überzeugend, da der Wille des Verordnungsgebers zum Teil gerade auch zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses, nämlich zur Anwendung des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV herangezogen wird (so: OLG Düsseldorf NZV 1996, 117).
- OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung; …
Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.). - OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte
Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.). - OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Das Rechtsmittel hat - zumindest vorläufigen - Erfolg, weil die Anordnung eines Fahrverbots sachlich-rechtlicher Prüfung nicht standhält und hiervon auch der weitere Rechtsfolgenausspruch betroffen ist (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.). - OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18
Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß
Soweit der Senat in der Vergangenheit mit vergleichbaren Fällen befasst war, hatte er dies verneint (Beschlüsse vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09, VRS 118, 369; vom 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NStZ 2004, 48 [Fahrzeug wurde nach der Haltelinie wieder angehalten]; vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96, DAR 1996, 367; vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96, VRS 91, 200). - OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04
OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"
Ein Regelfall ist gleichwohl zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung i. s. von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720).In subjektiver Hinsicht ist lediglich von einem kurzfristigen Versagen auszugehen, das den Handlungsunwert des Verstoßes als weniger gravierend erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 176; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; VRS 97, 198, 200; NJW 2003, 3720).
Denn der Betroffene ließ sich aufgrund einer momentanen Unaufmerksamkeit von dem anfahrenden Geradeausverkehr "mitziehen" (sog. Mitzieheffekt - vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; VRS 85, 139, 140; 85, 470, 471; OLG Hamm NZV 1995, 82; 2001, 221; VRS 90, 455; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720; BayObLG NZV 1994, 370; KG VRS 101, 301; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284).
- OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98
Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe …
Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler - Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage - sowie des sogenannten Mitzieh-Effektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt, keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG zur Last zu legen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 82; 1996, 206 (LS); so auch OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206). - KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17
Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch: …
- OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96
Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung; …
- OLG Hamm, 02.09.2001 - 5 Ss OWi 667/01
Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler, Verwechseln …
- OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 249
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 446/00
Rüge der Verletzung des § 329 StPO ausschließlich mit Hilfe einer Verfahrensrüge
Nach Ansicht des Senats ist daran festzuhalten, dass die Verletzung des § 329 Abs. 1 StPO durch rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen für eine Berufungsverwerfung nur Gegenstand einer den Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge sein kann (so bisher BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 1982, 216 = JMBl NW 1982, 68; OLG Hamm NJW 1963, 65; OLG Hamm MDR 1973, 694 m. w. Nachw.; OLG Hamm VRS 59, 43 [44]; OLG Hamm VRS 98, 203 [204] = NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362 [364];… Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 99;… AK-Dölling a.a.O. Rdnr. 46;… KMR-Paulus § 329 StPO Rdnr. 68;… Pfeiffer a.a.O.; zu § 412 StPO: …Das Revisionsgericht kann vielmehr schon aufgrund dieser sog. "unsubstantiierte Verfahrensrüge" prüfen, ob die Urteilsgründe rechtsfehlerhafte Erwägungen zum Begriff der genügenden Entschuldigung erkennen lassen (BayObLG NJW 1999, 3424; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65 [66]; OLG Hamburg NJW 1965, 315 m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken StV 1987, 10; SenE v. 09.02.1988 - Ss 40/88 - VRS 75, 113 [115] = StV 1989, 53 m. w. Nachw.; zu § 412 StPO: OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148 [149]; zu § 74 Abs. 2 OWiG: SenE v. 17.03.1987 - Ss 118/87 B - = VRS 72, 442 [443]).
- OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08
Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte …
Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil reicht es deshalb aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113; OLG Schleswig SchlHA 2002, 171;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.2009, § 329 Rn. 48 und § 412 Rn. 11; enger: KG NStZ-RR 2002, 218). - OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten
Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115; Meyer-Goßner StPO 48.Aufl. § 329 Rn.48).
- OLG Hamm, 07.10.1999 - 2 Ss 1011/99
Verwerfung der Berufung bei Vorliegen ärztlicher Bescheinigungen
An die Zulässigkeit dieser Verfahrensrügen werden keine strengen Anforderungen gestellt (…OLG Köln, a.a.O.), zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen (vgl. OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf StV 84, 148), gebunden ist. - OLG Dresden, 12.07.2000 - 1 Ss 166/00
Anfechtung eines Verwerfungsurteils
Es ist in der - in ihrer Begründung uneinheitlichen, dogmatisch unübersichtlichen - Rechtsprechung der Revisionsgerichte lediglich anerkannt, dass sich die den Verfahrensmangel ergebenden Tatsachen auch allein aus den Gründen des angefochtenen Urteils selbst ergeben können (…OLG Köln aaO.; OLG Brandenburg NStZ 96, 249 f.). - OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09
Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung; …
Einer Wiederholung der tatsächlichen Feststellungen des Urteils in der Revisionsbegründungsschrift bedarf es nicht (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249). - OLG Zweibrücken, 18.01.2007 - 1 Ss 188/06
Anforderungen an die Anfechtung eines Verwerfungsurteils mit der Verfahrensrüge; …
Diese sind nicht hoch anzusetzen, weil sich aus dem Urteil selbst die Umstände des Nichterscheinens, die dafür vorgebrachten Gründe und der Beurteilung des Ausbleibens ergeben; die nochmalige Wiedergabe der Urteilsgründe wird in diesem Fall nicht gefordert (Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 249). - OLG Celle, 29.04.2016 - 1 Ws 167/16
Falsche Interpretation der Ladung zum Fortsetzungstermin in der …
Vielmehr hat das Revisionsgericht das angefochtene Urteil und die dort niedergelegten Gründe für die Berufungsverwerfung bereits auf eine hier ausnahmsweise zulässige sogenannte "allgemeine Verfahrensrüge" hin zur Kenntnis zu nehmen und rechtlich zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 126/08, NStZ-RR 2010, 287; OLG München, Beschluss vom 8. September 2005 - 5 St RR 66/05, NStZ-RR 2006, 20; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249;… Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 329 Rn. 48 mwN;… MüKo-StPO/ Quentin , Bd. 2, 2016, § 329 Rn. 101 ff. mwN). - OLG Celle, 10.11.2011 - 32 Ss 130/11
Entschuldigung des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung auch bei …
Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (…OLG München, a.a.O.; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250 [OLG Brandenburg 10.01.1996 - 2 Ss 4/96] ; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115). - BayObLG, 25.10.2022 - 206 StRR 286/22
Verwerfung der Berufung wegen Abwesenheit des Angeklagten - Genügende …
Diese brauchen in der Revisionsbegründungsschrift nicht wiederholt zu werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 1996, 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249, 250; KG, Beschluss vom 19. Dezember 2001, (3) 1 Ss 149/01 (92/01), NStZ-RR 2002, 218;… Quentin in MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 329 Rn. 108). - OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09
Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen …
- BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98
Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung
- BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 339/03
Frage des Vorliegenes einer entschuldigten Abwesenheit eines Angeklagten von der …