Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.04.2008 - 2 Ws 81/08, 2 Ss 40/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14440
OLG Dresden, 29.04.2008 - 2 Ws 81/08, 2 Ss 40/08 (https://dejure.org/2008,14440)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.04.2008 - 2 Ws 81/08, 2 Ss 40/08 (https://dejure.org/2008,14440)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. April 2008 - 2 Ws 81/08, 2 Ss 40/08 (https://dejure.org/2008,14440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,14440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit von Bewährungsauflagen; Anordnung gemeinnütziger Arbeit in sinnvollem Zusammenhang mit begangenem Unrecht

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit von Bewährungsauflagen; Anordnung gemeinnütziger Arbeit in sinnvollem Zusammenhang mit begangenem Unrecht

  • Judicialis

    StGB § 56 b; ; GG Art. 104 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit von Bewährungsauflagen; Anordnung gemeinnütziger Arbeit in sinnvollem Zusammenhang mit begangenem Unrecht

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit von Bewährungsauflagen; Anordnung gemeinnütziger Arbeit in sinnvollem Zusammenhang mit begangenem Unrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus OLG Dresden, 29.04.2008 - 2 Ws 81/08
    Bei der neuen Entscheidung des Landgerichts über die Erteilung der Auflage wird es auch zu beachten haben, dass die Anordnung keinen einschneidenden unzumutbaren Eingriff in die Lebensführung des Angeklagten darstellen darf (BGH StV 1998, 658; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 56 b Rdnr. 8 a).
  • BVerfG, 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine

    aa) Die Frage, ob das Gericht bei der Festsetzung einer Arbeitsauflage gemäß § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB gehalten ist, neben Art, Umfang und Zeitraum der Arbeitsleistung auch den Ort oder die Institution zu bestimmen, bei der diese abzuleisten ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. zustimmend: OLG Köln, Beschluss vom 2. November 2010 - 2 Ws 704/10 - juris, Rn. 5 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2008 - 2 Ss 40/08, 2 Ws 81/08 -, juris, Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Januar 2006 - Wa 1/06 - juris, Rn. 5; KG Berlin , Beschluss vom 13. April 2005 - 1 AR 319/05, 5 Ws 157/05 - juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 3 Ss 512/03, 3 Ws 373/03 - juris, Rn. 30; dagegen ablehnend: OLG Rostock, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 20 Ws 110/15 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 4. April 2014 - 3 Ws 165/14, 3 Ws 165/14 - 141 AR 133/14 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 18. März 2014 - 4 Ws 23/14, 4 Ws 23/14 - 141 AR 93/14 -, juris, Rn. 7; OLG Bamberg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 2 Ws 61/13 -, juris, Rn. 18; OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Juni 2012 - Ss 19/12 -, juris, Rn. 21, zu § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 23. März 1988 - 2 Ws 767/87 -, SchlHA 1988, S. 168 ; früher auch: OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 2 Ws 189/97 -, NStZ 1998, S. 56; Fischer, StGB, 62. Aufl. 2015, § 56b Rn. 8; Hubrach, in: Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 56b Rn. 19; Mosbacher, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, 2. Aufl. 2014, § 56b Rn. 18; Peglau, jurisPR-StrafR 3/2012, Anm. 1 C.; offenhaltend: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats im vorliegenden Verfahren vom 14. Oktober 2014 - 2 BvR 2343/14 - juris, Rn. 16).

    Da das Fristende nicht ausreichend exakt bestimmt wurde, ist davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer für die Ableistung seiner Arbeitsauflage grundsätzlich die gesamte Bewährungszeit zur Verfügung steht, solange der Bewährungsbeschluss nicht abgeändert oder neu gefasst wird (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Januar 2006 - Ws 1/06 -, juris, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 AR 319/05, 5 Ws 157/05 -, juris, Rn. 4; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2008 - 2 Ss 40/08, 2 Ws 81/08 -, juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 14.10.2014 - 2 BvR 2343/14

    Einstweilige Anordnung gegen einen Bewährungswiderruf wegen Verstoßes gegen eine

    Ob dies den Anforderungen an die Bestimmtheit von Auflagen genügt, erscheint angesichts der jüngeren oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. November 2010 - 2 Ws 704/10 -, juris, Rn. 5; OLG Dresden, Beschluss vom 29. April 2008 - 2 Ss 40/08, 2 Ws 81/08 -, juris, Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. Januar 2006 - Ws 1/06 -, juris, Rn. 5; KG, Beschluss vom 13. April 2005 - 1 AR 319/05, 5 Ws 157/05 -, juris, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 3 Ss 512/03, 3 Ws 373/03 -, juris, Rn. 30 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 3 Ws 552/96 -, juris) zweifelhaft.
  • LG Lüneburg, 26.10.2015 - 26 Qs 195/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Bestimmtheitserfordernis für eine Auflage zur

    Das Gericht darf sich nicht darauf beschränken, den Umfang der abzuleistenden Arbeitsstunden festzulegen und die weitere Konkretisierung der Auflage dem Bewährungshelfer zu überlassen (BVerfG, Az. 2 BvR 2343/14, Rn. 22, 28, 33; OLG Dresden, Az. 2 Ss 40/08, Rn. 5; OLG Braunschweig, Az. Ws 1/06, Rn. 5; KG, Az. 5 Ws 157/05, Rn 6; jeweils zitiert nach Juris).

    Neben der Stellung des Bewährungshelfers - als dem Verurteilten helfende und betreuende Person, vgl. § 56d Abs. 3 StGB - ergibt sich dies auch aus der überragenden Bedeutung des Freiheitsgrundrechts, in das durch einen Widerruf eingegriffen würde (KG, Az. 5 Ws 157/05, Rn. 7, 8; OLG Braunschweig, Az. Ws 1/06, Rn. 4; jeweils zitiert nach Juris), was grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist (OLG Dresden, Az. 2 Ss 40/08, Rn. 5, zitiert nach Juris).

    15 Soweit es an der Bestimmung eines Fristendes im Bewährungsbeschluss fehlt, so steht dem Verurteilten grundsätzlich die gesamte Dauer der Bewährungszeit zur Erfüllung der Auflage zur Verfügung (BVerfG, Az. 2 BvR 2343/14, Rn. 35; KG, Az. 5 Ws 157/05, Rn. 4; OLG Dresden, Az. 2 Ss 40/08, Rn. 3; OLG Braunschweig, Az. Ws 1/06, Rn. 6).

  • OLG Braunschweig, 13.06.2012 - Ss 19/12

    JGG; Jugendgerichtshilfe; Arbeitsleistungen; Jugendrichterliche Weisung;

    In gleicher Weise haben zu § 56f StGB beispielsweise OLG Hamm (3 Ws 373/03 - Beschl. vom 06.01.2004; juris), OLG Frankfurt (3 Ws 552/96 -Beschluss vom 02.07.1996; juris), OLG Dresden (2 Ws 81/08 - Beschluss vom 29.04.2008; juris) sowie jüngst das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1165/11 - Beschluss vom 24.09.2011; juris) entschieden.
  • OLG Köln, 02.11.2010 - 2 Ws 704/10
    Diese ihm allein obliegende Befugnis zur inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeitsauflage darf das Gericht nicht an Dritte delegieren (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1996, 220; OLG Dresden vom 29.04.2008 - 2 Ws 81/08 -, zitiert nach iuris; Fischer, a.a.O., § 56b Rdnr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht