Weitere Entscheidung unten: KG, 21.01.1999

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   OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98   

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OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98 (https://dejure.org/1998,4793)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.1998 - 2 Ss 400/98 (https://dejure.org/1998,4793)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 1998 - 2 Ss 400/98 (https://dejure.org/1998,4793)
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Sparbriefe für die Frau des Betreuers

§ 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

keine Vermögensverfügung des Betrugsopfers bei Ausfüllen eines Vertragsformulars, das erst durch nachträgliche Verfälschung Auswirkungen auf das Vermögen hat (Unmittelbarkeitszusammenhang);

Aussicht auf Erbe gehört nicht zum geschützten Vermögen;

§ 266 StGB, Vermögensbetreuungspflicht auch gegenüber den Erben des Betreuten nach dessen Tod, § 1890 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untreue zum Nachteil eines Pflegebetreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbaussichten als geschütztes Vermögen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1564
  • NStZ 1999, 246
  • NStZ 1999, 622 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 29.01.1909 - II 967/08

    1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    L wurde durch den aus Sicht der Bausparkasse vermeintlichen Abschluß eines Vertrags zugunsten der Ehefrau des Angeklagten mit Leistung nach dem Todesfall in der freien Verfügung und Verwertung des angelegten Festgeldes nach ihrem Belieben in keiner Weise eingeschränkt oder gehindert; eine wirtschaftliche Wertminderung ihres Vermögens ist - auch aus Sicht etwaiger Gläubiger - jedenfalls zu ihren Lebzeiten nicht erkennbar (vgl. RGSt 42, 171 [174]; Schröder NStZ 1997, 585).

    Ein nach der Verkehrsauffassung meßbarer Vermögenswert kommt den Aussichten der Erben der L vorliegend nicht zu, weil die Erblasserin das bei der Bausparkasse angelegte Festgeld bis zu ihrem Tod im Januar 1995 über mehrere Jahre hinweg jederzeit nach ihrem Gutdünken verbrauchen, verschenken oder anderweitig - z. B. durch andere Erben begünstigende letztwillige Verfügungen - darüber verfügen konnte; von einer gesicherten Erwerbsposition kann unter diesen Umständen noch nicht ausgegangen werden (vgl. RGSt 42, 171 [174175]; Schröder, NSTZ 1997, 586).

  • OLG Celle, 01.09.1975 - 2 Ss 207/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Der Angekl. hat sich vielmehr erst nach Unterschriftsleistung die aufgrund der Ausgestaltung des Formulars bestehende Eignung der Urkunde als Mittel zur späteren Erlangung des angelegten Festgeldes zunutze gemacht und durch die Verfälschung und anschließende Verwendung der Urkunde zum Angriff auf das Vermögen von L angesetzt (OLG Celle, NJW 1975, 2218 [2219]; OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1833 [1834] mit Anm. Oexmann, NJW 1974, 2296 f.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 263 Rdnr. 24).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Danach ist unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und der besonderen Umstände des Falles festzustellen, ob der Berechtigte mit einem Verlust des Vermögenswertes oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hatte (BGHSt 21, 112 [113] = NJW 1996, 1975; Lackner, in: LK, 10. Aufl., § 263 Rdnr. 153).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Danach ist unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und der besonderen Umstände des Falles festzustellen, ob der Berechtigte mit einem Verlust des Vermögenswertes oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hatte (BGHSt 21, 112 [113] = NJW 1996, 1975; Lackner, in: LK, 10. Aufl., § 263 Rdnr. 153).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1974 - 3 Ss 312/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Der Angekl. hat sich vielmehr erst nach Unterschriftsleistung die aufgrund der Ausgestaltung des Formulars bestehende Eignung der Urkunde als Mittel zur späteren Erlangung des angelegten Festgeldes zunutze gemacht und durch die Verfälschung und anschließende Verwendung der Urkunde zum Angriff auf das Vermögen von L angesetzt (OLG Celle, NJW 1975, 2218 [2219]; OLG Düsseldorf, NJW 1974, 1833 [1834] mit Anm. Oexmann, NJW 1974, 2296 f.; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 263 Rdnr. 24).
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Sie haben zu Lebzeiten der Erblasserin keinen Anspruch auf das Erbe, auch kein Anwartschaftsrecht; ihre Erbaussichten stellen bis zum Tode der Erblasserin lediglich eine Chance dar (BGH, NJW 1982, 1807 [1801]).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Zwar können nach ständiger Rechtsprechung auch tatsächliche Erwerbs- und Gewinnaussichten zu dem von §§ 263, 266 StGB geschützten Vermögen gehören, aber nur dann, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls das Stadium einer flüchtigen, wirtschaftlich noch nicht faßbaren Hoffnung überschritten haben und ihnen der Geschäftsverkehr bereits einen wirtschaftlichen Wert beimißt, weil es sich um eine gesicherte Erwerbsposition handelt (BGHSt 17, 147 [148] = NJW 1962, 973 m. zahlt. Rsprnachw.).
  • RG, 16.02.1912 - V 1113/11

    Inwieweit kann sich ein Vormund nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    So hat bereits das FG entschieden, daß sich der gewesene Vormund auch nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue in bezug auf Vermögensstücke seines ehemaligen Mündels, die er während des Bestehens der Vormundschaft erlangt hat, schuldig machen kann, weil die Verpflichtung zur Herausgabe über den Zeitpunkt der Beendigung seines Amtes fortdauert und das Vermögen des Mündels bis zur Herausgabe dem Vormund anvertraut ist (RGSt 45, 434 [435]).
  • RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39

    Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98
    Der BGH hat im Fall der Bildung Schwarzer Kassen durch Beamte in Anlehnung an die Rechtsprechung des RG (RGSt 73, 283) einen Vermögensschaden bejaht, wenn der Berechtigte in beachtlicher Weise" gehindert wird, seine Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen (BGH, GA 1956, 154 [155]).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 132/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Für den rechtmäßigen Erben besteht zwar im Erbfall die Gefahr, dass er durch das Testament, sollte es zu Unrecht als wirksam erachtet werden, des Nachlasses ganz oder teilweise verlustig geht; das betrifft indes lediglich eine ungesicherte Aussicht, der ebenfalls kein Vermögenswert zukommt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 1998 - 2 Ss 400/98, NJW 1999, 1564, 1566; ferner Kudlich, JA 2013, 710, 711 f.; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 266 Rn. 45b).

    In diesem Umfang besteht nach dem Tod der betreuten Person die Vermögensfürsorgepflicht des Betreuers gegenüber dem Erben als ihrem Rechtsnachfolger fort; sie umfasst nach § 1908i i.V.m. § 1890 BGB die Rechnungslegung und Vermögensherausgabe (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 1998 - 2 Ss 400/98, aaO; ferner Thomas, NStZ 1999, 622, 624; BeckOGK BGB/Fröschle, § 1908i Rn. 127 f.).

  • OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der

    Hierbei unterliegt keinem Zweifel, dass ein Betreuer einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB unterliegt (Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Aufl., § 266 Rn. 48) und dass diese auch über den Tod des Betreuten hinaus wirkt (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1999, 622; RGSt 45, 434, 435).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Insbesondere hat der Betreuer nach dem Tod der betreuten Person nach § 1908i i.V.m. § 1890 BGB Rechnung über das betreute Vermögen zu legen und dieses herauszugeben (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 347, 348; vom 14. August 2013 - 4 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 344, 345; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 1998 - 2 Ss 400/98, NJW 1999, 1564, 1566; Thomas, NStZ 1999, 622, 624).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach

    Die Abwicklung eines Betreuungsverhältnisses nach den §§ 1896 ff. BGB mit den Rechtsnachfolgern des verstorbenen Betreuten gehört noch zu dem vom Treueverhältnis umfassten Tätigkeitsbereich; diese Abwicklung ist als Teil der Tätigkeit anzusehen, zu welcher der Betreuer zuvor bestellt war (OLG Stuttgart, NJW 1999, 1564, 1566; zust. wegen des engen zeitlichen und tatsächlichen Zusammenhangs Thomas, NStZ 1999, 622, 624).
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

    Zwar genügt es zur Bejahung von Gewerbsmäßigkeit, dass die Tat - wie etwa beim Ankauf von Rauschgift oder Schmuggelgut zum gewinnbringenden Weiterverkauf - mittelbar als Einnahmequelle dient (BGH aaO und BGH NStZ 1999, 622, 623; BGH wistra 1994, 230, 232; BGH MDR bei Holtz 1983, 621, 622).
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Rechtsprechung
   KG, 21.01.1999 - 5 Ws (B) 22/99, 2 Ss 400/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49976
KG, 21.01.1999 - 5 Ws (B) 22/99, 2 Ss 400/98 (https://dejure.org/1999,49976)
KG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 5 Ws (B) 22/99, 2 Ss 400/98 (https://dejure.org/1999,49976)
KG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 5 Ws (B) 22/99, 2 Ss 400/98 (https://dejure.org/1999,49976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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