Rechtsprechung
KG, 21.05.2010 - 3 Ws (B) 138/10 - 2 Ss 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, Benutzung eines Sonderfahrstreifens, Regelgeldbuße, Abweichen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 37 StVO
Verkehrsordnungswidrigkeit: Rotlichtverstoß bei Benutzung eines Sonderstreifens
- verkehrslexikon.de
Für unbefugt den Sonderfahrstreifen benutzende Fahrzeugführer gelten die Lichtzeichen für den allgemeinen Verkehr auf den übrigen Fahrstreifen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrverkehr für unberechtigterweise den Sonderstreifen benutzende Fahrzeugführer; Absehen vom Regelfahrverbot und Unterschreiten der Regelgeldbuße bei Missachtung des Rotlichtes durch einen unberechtigterweise den ...
- RA Kotz
Sonderstreifenbenutzung und Rotlichtverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rotlicht und die Busspur: Umfahren gilt nicht
- beck-blog (Kurzinformation)
Atypischer Rotlichtverstoß - kein Regelfahrverbot?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Auch auf Sonderfahrstreifen gelten "allgemeine Lichtzeichen”, aber ggf. geringere Geldbuße
- streifler.de (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß: Benutzung eines Sonderstreifens
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Wer unberechtigterweise Sonderfahrstreifen benutzt, für den gelten trotzdem die normalen Verkehrskennzeichenregelungen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wer unberechtigterweise Sonderfahrstreifen benutzt, für den gelten trotzdem die normalen Verkehrskennzeichenregelungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer unberechtigterweise Sonderfahrstreifen benutzt, für den gelten trotzdem die normalen Verkehrszeichen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 29.10.2009 - 344 OWi 246/09
- KG, 21.05.2010 - 3 Ws (B) 138/10 - 2 Ss 41/10
Rechtsprechung
AG Mönchengladbach-Rheydt, 06.10.2009 - ] 2 Ss 41/10 |
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 06.10.2009 - ] 2 Ss 41/10
- OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 RVs 50/10