Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 26.09.2000

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   KG, 30.03.2000 - 5 Ws (B) 177/00, 2 Ss 53/00   

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KG, 30.03.2000 - 5 Ws (B) 177/00, 2 Ss 53/00 (https://dejure.org/2000,28934)
KG, Entscheidung vom 30.03.2000 - 5 Ws (B) 177/00, 2 Ss 53/00 (https://dejure.org/2000,28934)
KG, Entscheidung vom 30. März 2000 - 5 Ws (B) 177/00, 2 Ss 53/00 (https://dejure.org/2000,28934)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 10 ZB 15.2168

    Sicherheitsrechtliche Anordnung auf Unterlassung von Ruhestörungen

    Es ist gerichtlich geklärt, dass eine objektiv unzumutbare Ruhestörung durch Musik auch ohne Schallpegelmessung festgestellt werden kann (KG Berlin, B.v. 30.3.2000 - 2 SS 53/00 - 5 WS (B) 177/00 u. a. - juris RdNr. 4 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Im Übrigen geht es offenbar - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. Beschluss vom 30. März 2000 - 2 Ss 53/00 - 5 Ws (B) 177/00 u. a. -, juris) und entsprechend Ziffer 4 Abs. 2 AV LImSchG Bln - davon aus, dass bei verhaltensbedingten Geräuschimmissionen jeder verständige, nicht besonders geräuschempfindliche Mensch feststellen könne, ob eine erhebliche Ruhestörung im Sinne von § 4 LImSchG Bln vorliege.
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927

    Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung,

    Der Kläger verkennt demzufolge ersichtlich, dass eine erhebliche Lärmbelästigung im Sinne des § 117 Abs. 1 OWiG nicht nur dann vorliegt, wenn durch Messung festgestellt worden ist, dass bestimmte Richtwerte überschritten wurden, da sich die Intensität der Belästigung nicht nur nach der Höhe des messbaren Geräuschpegels bestimmen lässt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 10 ZB 15.2168 - juris Rn. 7 unter Verweis auf KG Berlin, B.v. 30.3.2000 - 2 SS 53/00 - 5 WS (B) 177/00 - juris Rn. 4).
  • KG, 30.10.2018 - 3 Ws (B) 265/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verjährungsrüge im Zulassungsverfahren bei

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und dass das Gericht seine Darlegungen zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss (ständige Rspr. des Senats: zuletzt Beschluss vom 20. September 2018 - 3 Ws (B) 234/18 -, juris; KG, Beschluss vom 30. März 2000 - 5 Ws (B) 177/00 -).
  • VG Aachen, 06.03.2008 - 6 K 124/08

    Erledigung eines Gerichtsverfahrens im Beschlusswege durch Abschluss eines

    vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, 3713 = juris Rn. 17; Kammergericht, Beschluss vom 30. März 2000 - 2 Ss 53/00, 5 Ws (B) 177/00 -, juris Rn. 4 f.; Boissereé/Oels/Hansmann, Immissionsschutzrecht, Band I, Loseblatt, Stand August 2007, A 2, § 9 LImSchG Rn. 7.
  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, und dass das Gericht seine Darlegungen zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss (vgl. KG-Beschluss vom 30. März 2000 - 5 Ws (B) 177/00 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.09.2000 - II - 92/00 - 2 Ss 53/00, II - 92/00, 2 Ss 53/00   

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https://dejure.org/2000,59117
OLG Hamburg, 26.09.2000 - II - 92/00 - 2 Ss 53/00, II - 92/00, 2 Ss 53/00 (https://dejure.org/2000,59117)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2000 - II - 92/00 - 2 Ss 53/00, II - 92/00, 2 Ss 53/00 (https://dejure.org/2000,59117)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2000 - II - 92/00 - 2 Ss 53/00, II - 92/00, 2 Ss 53/00 (https://dejure.org/2000,59117)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 182/03

    Abbedingen des Veränderungsverbots in der Teilungserklärung

    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teilbeschluß des Amtsgerichts Leverkusen vom 13.1.2003 - 16 UR II 92/00 A-WEG - wird zurückgewiesen.
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