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   OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01   

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https://dejure.org/2001,7875
OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01 (https://dejure.org/2001,7875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 Ss 532/01 (https://dejure.org/2001,7875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 Ss 532/01 (https://dejure.org/2001,7875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheitsfahrt; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Umfang; Erforderliche Feststellung

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVG § 24 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVG § 24a
    Trunkenheitsfahrt; Vorsatz; Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01
    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat unter Hinweis auf OLG Celle, NZV 1998, 123 und NZV 1996, 204 bei, so dass das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bochum zurückzuverweisen war (§ 354 Abs. 2 StPO).
  • OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95

    Zur Annahme von bedingtem Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01
    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat unter Hinweis auf OLG Celle, NZV 1998, 123 und NZV 1996, 204 bei, so dass das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bochum zurückzuverweisen war (§ 354 Abs. 2 StPO).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Damit der Angeklagte jedoch von der Warnwirkung der Vorbelastungen erreicht wird, müssen die Sachverhalte, die den Vorstrafen zugrunde lagen, mit dem aktuell zu verhandelnden Fall ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit aufweisen (vgl. die o.a. angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm und zudem OLG Hamm DAR 2002, 134).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Zwar gilt das in der Regel nur dann, wenn der Sachverhalt in einem Mindestmaß mit dem aktuell zu beurteilenden vergleichbar ist (vgl. OLG Naumburg zfs 1999, 401 f.; OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444 f.), wozu es der Feststellung der Höhe der damaligen Blutalkoholkonzentration sowie der Mitteilung, ob die Sachverhalte im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf Trinkverhalten und Trinkmenge, annähernd gleich waren (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2001 in 2 Ss 532/01, Blutalkohol 2001, 463 = DAR 2002, 134, OLG Celle a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Insoweit bedarf es der Feststellung der Höhe der damaligen Blutalkoholkonzentration sowie der Mitteilung, ob die Sachverhalte im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf Trinkverhalten und Trinkmenge, annähernd gleich waren (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2001 in 2 Ss 532/01, Blutalkohol 2001, 463 = DAR 2002, 134, OLG Celle a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Insoweit bedarf es der Feststellung der Höhe der damaligen Blutalkoholkonzentration sowie der Mitteilung, ob die Sachverhalte im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf Trinkverhalten und Trinkmenge, annähernd gleich waren (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2001 in 2 Ss 532/01, Blutalkohol 2001, 463 = DAR 2002, 134, OLG Celle a. a. O.).
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