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   KG, 13.04.2006 - 2 Ss 56/06 - 5 Ws (B) 135/06   

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https://dejure.org/2006,36806
KG, 13.04.2006 - 2 Ss 56/06 - 5 Ws (B) 135/06 (https://dejure.org/2006,36806)
KG, Entscheidung vom 13.04.2006 - 2 Ss 56/06 - 5 Ws (B) 135/06 (https://dejure.org/2006,36806)
KG, Entscheidung vom 13. April 2006 - 2 Ss 56/06 - 5 Ws (B) 135/06 (https://dejure.org/2006,36806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Säumnis des Betroffenen und Wartepflicht des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Umfang der gerichtlichen Fürsorgepflicht; Verpflichtung des Gerichts zur Einhaltung einer gewissen Wartezeit vor Verwerfung eines Einspruchs; Verlängerung des Wartezeitraumes bei Mitteilung des verspäteten Eintreffens des Betroffenen in der Wartezeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.11.2000 - 3 Ws (B) 513/00

    Wartepflicht vor Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 5 Ws (B) 135/06
    Das Urteil verletzt insbesondere die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht und führt im Ergebnis dazu, die Betroffenen in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör zu beeinträchtigen, da sie sich nicht zur Sache einlassen konnten (vgl. KG NZV 2001, 356, 357, Beschluß vom 29. November 2000 - 3 Ws (B) 513/00 -).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.2009 - 1 SsBs 28/09

    Anforderung an die Urteilsgründe bei Verwerfungsentscheidungen im Rahmen von

    Auch wenn der Betroffene ohne ausreichende Entschuldigung, aber auch ohne grobe Nachlässigkeit oder Mutwilligkeit nicht pünktlich zur Hauptverhandlung erscheint, muss das Gericht nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens, wegen seiner hieraus abzuleitenden Fürsorgepflicht und aufgrund des Ausnahmecharakters der Verwerfungsentscheidung nicht nur eine Wartezeit von grundsätzlich 15 Minuten einhalten; vielmehr ist zusätzlich ein weiterer Zeitraum zuzuwarten, wenn der Betroffene innerhalb dieser Wartezeit mitteilt, dass er sich verspäten, aber noch innerhalb angemessener Zeit erscheinen werde (OLG Frankfurt DAR 2008, 33; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 184; KG NZV 2001, 356 und Beschluss vom 13.4.2006, 2 Ss 56/06 - juris; Göhler a.a.O., § 74 Rn. 28).
  • KG, 08.05.2015 - 3 Ws (B) 126/15

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Fernbleibens: Pflicht

    Dies gilt unabhängig davon, ob dem Betroffenen an dem verspäteten Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zur Last fällt (Senat, Beschluss vom 29. November 2000 - 3 Ws (B) 513/00 -, NZV 2001, 356, 357; KG, Beschluss vom 13. April 2006 - 5 Ws (B) 135/06 -, Rn. 8 f., juris).
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