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   OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06   

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OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06 (https://dejure.org/2007,1844)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2007 - 2 Ss 589/06 (https://dejure.org/2007,1844)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 2 Ss 589/06 (https://dejure.org/2007,1844)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer grundsätzlich zur Ehrverletzung geeigneten Bekundung bei Wahrnehmung berechtigter Interessen durch den Täter; Begriff der "Beleidigung"; Unterscheidung zwischen der Äußerung einer Tatsachenbehauptung oder der Kundgabe einer Meinung; Merkmal einer ...

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 265 Abs. 1; ; StPO § 266; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 46; ; StGB § 52; ; StGB §§ 185 ff.; ; StGB § 193; ; StGB § 223; ; StGB § 240; ; StGB § 240 Abs. 2

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Beleidigung - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Faustrecht gegenüber einem einen Vollstreckungsbeamten

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Drohungen gegen Vollstreckungsbeamte strafbar

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Verbale Ausrutscher und Handgreiflichkeiten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundbesitzer macht sich strafbar - Er beschimpft einen Beamten als Verbrecher und droht mit Gewalt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.7.2007)

    Schon Drohung mit Faustrecht kann strafbar sein

Verfahrensgang

  • AG Schwerte - 5 Ds 204/06
  • AG Schwerte - 5 Ds 765 Js 137/06
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Aus diesem Grund sind Werturteile von Art. 5 Absatz 1 GG unabhängig davon geschützt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815; NJW 1983, 1415; NJW 1972, 811).

    Dabei ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, dass das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).

    Selbst scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen in diesem Zusammenhang in den Schutzbereich des Art. 5 Absatz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Die tatrichterliche Auslegung unterliegt dabei nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfG NJW 2000, 199).

    Im Rahmen der Abwägung, bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt und deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 199), sind alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 2262).

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04

    Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Für den Angeklagten streitet zwar, dass er seine Meinungsäußerung nicht als unbeteiligter Dritter, sondern als Partei einer rechtlichen Auseinandersetzung im Kampf um Rechtspositionen gemacht hat (vgl. OLG Hamm vom 03. Juni 2004 in 4 Ss 138/04).

    Bei der Abwägung ist zwar zu berücksichtigen, dass der Betroffene einer hoheitlichen Maßnahme Kritik üben können muss und angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten aufzeigen darf, ohne sogleich befürchten zu müssen, der Strafverfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. OLG Hamm vom 03. Juni 2004 in 4 Ss 138/04; KG StV 1997, 485; BayObLG NStZ-RR 2002, 41), er muss aber die aufgezeigten Grenzen eingehalten.

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Selbst wenn man vorliegend davon ausgeht, dass die Anzeige bzw. die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht von vornherein grundlos eingelegt worden sind, ist eine ehrverletzende Äußerung dementsprechend jedenfalls dann nicht mehr hinzunehmen, wenn die Äußerung sich als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähung darstellt (vgl. BVerfG NJW 1999, 2262).

    Im Rahmen der Abwägung, bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt und deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 199), sind alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 2262).

  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05

    Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Dabei kann die Beleidigung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptung gegenüber dem Betroffenen sowie durch herabsetzende Werturteile gegenüber dem Betroffenen begangen werden (vgl. OLG Hamm vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm vom 10 .Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Hingegen sind Meinungen, auf die sich der grundgesetzliche Schutz der Meinungsfreiheit in erster Linie bezieht, durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfG, StV 2000, 416; NJW 1994, 1779).

    Tatsachenbehauptungen können jedoch auch in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, und zwar dann, wenn sie im Zusammenspiel die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, weil sich diese in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1779).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Die Einschätzung des Amtsgerichts, dass der Angeklagte mit seinen auf den Zeugen F bezogenen Äußerungen die Grenze zur Schmähung überschritten hat, ist hingegen - auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Begriff eng auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760) - im Ergebnis nicht zu beanstanden.

    Selbst wenn man die Äußerungen des Angeklagten jedoch nicht als Schmähung auffasst und entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine konkrete Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Ehrenschutz vornimmt (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760), ergibt sich kein anderes Ergebnis.

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Zwar kommt eine solche grundsätzlich nicht in Betracht, wenn gemäß § 265 Abs. 1 StPO ein rechtlicher Hinweis nachgeholt werden muss (vgl. BGH NJW 1984, 1744), sie ist aber im vorliegenden Fall zulässig, da dem Angeklagten aufgrund des feststehenden Sachverhalts keine anderweitige Verteidigung möglich ist (vgl. BGHSt 34, 375).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Die Schuldspruchberichtigung dient der Verfahrensvereinfachung und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG wistra 2000, 216).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
    Der Angeklagte ist auf die Beschreitung des Rechtsweges zu verweisen und darf - auch bei vermeintlich rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen - nicht unter Ausschaltung des Gewaltmonopols des Staates zur Selbsthilfe greifen (vgl. BGHSt 39, 133).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1983 - 15 U 243/82
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05

    Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem

  • LG Hamburg, 16.12.1975 - 23 O 109/75
  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88

    Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Bereits hieran fehlt es dem angefochtenen Urteil, was der revisionsrechtlichen Nachprüfung durch den Senat unterliegt (BGH NJW 2009, 1872, 1873; OLG Köln NStZ 1981, 183, 184; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2007, 2 Ss 589/06 - BeckRS 2007, 14959 m.w.N.).
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