Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich der Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während laufender Sperrfrist in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis
- Justiz Baden-Württemberg
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich der Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während laufender Sperrfrist in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist bei Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem EU- Mitgliedsstaat während der laufenden Sperrfrist; Unvermeidbarer Verbotsirrtum im Rahmen des Vorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- blutalkohol
, S. 227
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
StGB § 17; ; StVG § 21 Abs. 1; ; FEV § 28 Abs. 4 Nr. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei "Führerscheintourismus”
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei "Führerscheintourismus”
Verfahrensgang
- LG Ulm, 15.08.2007 - 1 Ns 16 Js 3881/07
- OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007
Papierfundstellen
- NJW 2008, 243
- NZV 2008, 101
- StV 2008, 193
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11
Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch …
Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage der Reichweite des Verbots endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen möglicherweise verbotener Handlungen andererseits abzuwägen (OLG Stuttgart NJW 2008, 243 ff m.w.N.). - KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen
Fehlte ihm in diesem Sinne das Bewusstsein Unrecht zu tun, kann die ungeklärte Rechtslage, die in verschiedenen obergerichtlichen Auffassungen zur Strafbarkeit der hier in Rede stehenden Handlung ihren Ausdruck findet, bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums Bedeutung gewinnen (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang etwa OLG Stuttgart NJW 2008, 243). - OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle
Als vermeidbar wird bei ungeklärter Rechtslage zudem ein Verbotsirrtum nur dann angesehen, wenn es für den Angeschuldigten nicht zumutbar wäre, ein möglicherweise verbotenes Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu unterlassen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, 245).
- AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11
Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in …
Hilfsweise ist anzuführen, dass sofern man in dieser Fallkonstellation keine Tatsachenunkenntnis sondern eine Regelunkenntnis und somit einen Verbotsirrtum annehmen würde (so etwa OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07, OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110), wäre dieser nicht unvermeidbaren im Sinn des S 17 S. 1 StGB.In einer solchen Situation, also wenn zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es nach herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeklagte die Handlung, deren Verbotensein unklar ist, unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08 = NStZ-RR 2009, 110 mit Verweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07 = NJW 2008, 243;… Vogel, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 17, Rdnr. 68;… Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder-Cramer/, StGB, 27. Aufl., § 17, Rdnr. 21).
Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110, OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 = NJW 2008, 243;… LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69; ähnlich auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10).
Zwar darf grundsätzlich das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage nicht dem Normadressaten aufgebürdet werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07 = NJW 2008, 243, welches in ihrer Einzelentscheidung im Ergebnis zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum gelangt).
- OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Innerstaatliche Anerkennung der Gültigkeit des von …
In einer solchen Situation, also wenn zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es nach herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeklagte die Handlung, deren Verbotensein unklar ist, unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007, NJW 2008, 243;… LK-Vogel, StGB, 12. Aufl., § 17, Rdnr. 68;… Schönke/Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 27. Aufl., § 17, Rdnr. 21).Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243;… LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69).
Zwar darf grundsätzlich das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage nicht dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; BGH, NJW 2007, 3078).
- OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09
Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz: Automatenspielhalle als Gaststätte im …
Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243;… LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69). - OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09
Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist …
In Fällen, in denen zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Betroffene die - möglicherweise verbotene - Handlung unterlassen muss, bis die Rechtslage geklärt ist (…zu vgl. Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 17, Rn. 21 m.w.N.;… Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 17, Rn. 68 m.w.N.; OLG Stuttgart in NJW 2008, 243;… OLG Celle, a.a.O.). - OLG Karlsruhe, 26.03.2009 - 3 Ss 64/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der …
In der neuen Hauptverhandlung werden hinsichtlich der subjektiven Tatseite die Frage einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Tatbegehung (…vgl. Janker in Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. § 21 StVG Rdnr. 10 m. w. N.) und das Vorliegen eines Verbotsirrtums (vgl. OLG Celle ZfSch 2009, 109; OLG Stuttgart VRS 113, 333) zu prüfen sein. - OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10
Nichtraucherschutz: Begriff der Gaststätte; untergeordneter Nebenraum; …
Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -). - VG München, 28.02.2019 - M 27 S 19.292
Mangelndes Ausweisungsinteresse bei einem Ausländer, der in einem anderen …
Ob es sich bei einem Irrtum über das tatsächliche Vorliegen einer Genehmigung um einen Tatbestand des § 16 StGB oder einen solchen des § 17 StGB handelt, braucht an dieser Stelle nicht entschieden zu werden (…hierzu: Sternberg-Lieben/Schuster in: Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 30. Aufl. 2019, § 17 Rn. 12a m. w. N. und Darstellung des Streitstandes; zum Irrtum im Zusammenhang mit einer EU-Fahrerlaubnis: OLG Stuttgart, B.v. 19.11.2007 - 2 Ss 597/07 - NJW 2008, 243). - AG Berlin-Tiergarten, 25.07.2011 - 249 Ds 3/11
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Strafbarkeit des Vermittelns von …
- LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit …