Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13622
OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08 (https://dejure.org/2009,13622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.04.2009 - 2 Ss 747/08 (https://dejure.org/2009,13622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. April 2009 - 2 Ss 747/08 (https://dejure.org/2009,13622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten Vernehmung vor erfolgter Belehrung eines nicht vernehmungsfähigen Beschuldigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verwertungsverbots i.R.v. mangels rechtzeitiger Belehrung unter Verstoß gegen §§ 163a Abs. 4 S. 2, 136 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zustande gekommener Aussagen; Zulässigkeit der Vernehmung eines erheblich unter Alkoholeinfluss stehenden und darum ...

  • Judicialis

    StGB § 316 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrungspflicht bei einer Beschuldigtenvernehmung und Verwertungsverbot; Beginn der Beschuldigteneigenschaft; Fehlende Vernehmungsfähigkeit; Verwertung von Spontanäußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 25.10.1988 - Ss 567/88

    Strafprozeßrecht: Unverwertbarkeit der Aussage eines erheblich alkoholisierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
    Insoweit ist allein der objektive Zustand maßgebend, mit der Folge, dass die Aussage eines in diesem Zustand vernommenen Beschuldigten unverwertbar ist (OLG Köln, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Ss 567/88 -juris-), wobei allerdings bloße Zweifel an der Verhandlungsunfähigkeit nicht zur Unverwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten bei der polizeilichen Vernehmung führen.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
    Entscheidend für die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine im Hinblick auf § 136 StPO indifferente Informationssammlung (sog. informatorische Befragung) durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung übergeht, welche die Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO auslöst, ist die Stärke des Tatverdachts, den der Polizeibeamte gegenüber dem Befragten hegt (BGH, NJW 1992, 1463, 1466).
  • BayObLG, 31.07.2000 - 2St RR 102/00

    Verwertbarkeit der Aussage eines nicht belehrten Beschuldigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
    Diese unterfällt keinem Verwertungsverbot, da der Angeklagte die Äußerung tätigte, ohne hierzu von den Polizeibeamten im Rahmen einer Vernehmung veranlasst worden zu sein (BayObLG, NStZ-RR 2001, 49, 51).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
    Sobald sich der Tatverdacht gegenüber der Auskunftsperson so verdichtet hat, dass er ernstlich als Täter der untersuchten Straftat in Betracht kommt, besteht die Verpflichtung zur vorherigen Belehrung (BGH, NJW 2007, 2706, 2708 RN 19).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
    Da vorliegend die Belehrung erst danach und zudem unvollständig erfolgt ist, sind die von dem Angeklagten ab diesem Zeitpunkt gemachten Angaben unverwertbar, nachdem der Angeklagte der Verwertung in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprochen hat (BGH, NJW 2002, 975 ff).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 2 (4) Ss 633/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Trunkenheit im Verkehr

    Dabei gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH NStZ 1993, 393; OLG Stuttgart, B. v. 28.04.2009, 2 Ss 747/08, [...] Rn. 16; OLG Köln StV 1989, 520, 521).
  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden

    Demnach muss neben dem Moment, in welchem der Beamte subjektiv von einem Anfangsverdacht ausgeht, auch berücksichtigt werden, wie sich das Verhalten des Beamten nach Außen in der Wahrnehmung des Befragten darstellt bzw. ob aus dem Verhalten des Beamten für den Befragten auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts geschlossen werden kann (BGH NJW 1992, 1663, 1666; siehe auch BGH NJW 2007, 2706, 2708 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.2009 - Az. 2 Ss 747/08 - Rn. 14 - zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht