Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04   

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OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04 (https://dejure.org/2004,1955)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.2004 - 2 Ss 80/04 (https://dejure.org/2004,1955)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 2004 - 2 Ss 80/04 (https://dejure.org/2004,1955)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines klaren und bestimmten Auseinanderhaltens von tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bei einem freisprechenden Urteil; Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts im Bußgeldverfahren; Unterscheidung von Lastkraftwagen (LKW) und ...

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Einordnung eines "Sprinters" als Lkw oder als Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 24
  • NZV 2005, 380
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 14.04.1997 - 2 ObOWi 116/97

    Sonntagsfahrverbot für Kleinlastkraftwagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird daher auf die Definition in § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG abgestellt, wonach Lastkraftwagen Kraftfahrzeuge sind, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (vgl. BayObLGSt 1997, 69; OLG Hamm DAR 1976, 217; VRS 56, 127; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483).

    Zusätzlich wird § 23 Abs. 6 a (vormals § 23 Abs. 1 letzter Satz) StVZO, wonach Personenkraftwagen auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2, 8 t sein können, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben, herangezogen (vgl. BayObLG Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03 - DAR 2003, 469; BayObLGSt 2001, 155; 1997, 69; OLG Hamm NZV 1997, 323; VRS 47, 469; OLG Stuttgart VRS 68, 303; OLG Braunschweig NZV 1994, 80; KG Berlin NZV 1992, 162; OLG Schleswig NZV 1991, 163).

    Der Bezeichnung eines Fahrzeuges bei der amtlichen Zulassung wird dabei keine Bedeutung beigemessen (vgl. BayObLG DAR 2003, 469; BayObLGSt 1997, 69; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483;OLG Hamm NZV 1997, 323).

  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04
    Zusätzlich wird § 23 Abs. 6 a (vormals § 23 Abs. 1 letzter Satz) StVZO, wonach Personenkraftwagen auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2, 8 t sein können, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben, herangezogen (vgl. BayObLG Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03 - DAR 2003, 469; BayObLGSt 2001, 155; 1997, 69; OLG Hamm NZV 1997, 323; VRS 47, 469; OLG Stuttgart VRS 68, 303; OLG Braunschweig NZV 1994, 80; KG Berlin NZV 1992, 162; OLG Schleswig NZV 1991, 163).

    Der Bezeichnung eines Fahrzeuges bei der amtlichen Zulassung wird dabei keine Bedeutung beigemessen (vgl. BayObLG DAR 2003, 469; BayObLGSt 1997, 69; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483;OLG Hamm NZV 1997, 323).

    Hat der Betroffene nämlich bei Tatbegehung Kenntnis aller zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Umstände gehabt und sich "nur" über die rechtliche Bewertung des von ihm geführten Fahrzeugs geirrt, kann es sich um einen Verbotsirrtum handeln, der den Vorsatz unberührt lässt (vgl. BayObLG DAR 2003, 469; OLG Düsseldorf VM 1960, 18; Göhler a.a.O. § 11 Rn. 6 - 8; KK-Rengier OWiG 2. Aufl. § 11 Rn. 111).

  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53

    Parteiwechsel des Streitgehilfen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04
    Seine Einführung erfolgte durch die Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 11.04.1934 (RGBl. 1934, 303), wobei er nach der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrsordnung vom 29.09.1934 (RGBl. 1934, 869, 874) Handhaben zur Sicherung des Eigentums an Kraftfahrzeugen schaffen und statistische Unterlagen für Maßnahmen der Wirtschafts- und Verkehrspolitik liefern sollte (vgl. BGH WM 1982, 213 m.w.N.; BGHZ 10, 122; 18, 110; BGH LM Nr. 8 zu § 267 StGB).

    Hinzu kommt, dass der im Fahrzeugbrief beschriebene und der tatsächliche Zustand eines Fahrzeuges bereits am Tag nach der Ausstellung überholt und unrichtig geworden sein kann (vgl. BGHZ 18, 110, 116).

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Die irrige Auffassung des Betroffenen, der aufgrund der Bezeichnung des Fahrzeugs im Kraftfahrzeugschein als "PKW" davon ausgegangen sei und darauf vertraut habe, dass die auf Autobahnen für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 t geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gemäß § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO für das von ihm gesteuerte Fahrzeug nicht gelte, hat das Amtsgericht als Verbotsirrtum angesehen und sich auch insoweit auf gleichlautende Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 396), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579) bezogen.

    Die Bestimmung der maßgeblichen Kriterien für die Zuordnung eines Kraftfahrzeugs zu den Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen im Sinne der Verhaltensvorschriften der StVO ist deshalb am Leitgedanken der StVO, also unter Berücksichtigung ihres Regelungszwecks, auszurichten (so bereits OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715 und OLG Jena, NJW 2004, 3579).

    Diesem Regelungszweck entsprechend ist für die Einordnung eines Kraftfahrzeugs als LKW oder PKW auf dessen konkrete Bauart, Ausstattung und Einrichtung abzustellen, weil diese Eigenschaften des Fahrzeugs für dessen Verwendung, insbesondere die Beladung, von maßgeblicher Bedeutung sind und damit das Fahrverhalten des Fahrzeugs und dessen Beherrschbarkeit entscheidend prägen (vgl. OLG Karlsruhe und OLG Jena jeweils a.a.O.; im Ergebnis auch BayObLG, NJW 2004, 306; Müller, Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 25.08.2004 in ZVS 2005, 45; Hentschel, NJW 2005, 42 ff.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zu Recht seit langem die Auffassung vertreten, dass dem zulassungsrechtlichen Status des Fahrzeugs als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen und seiner Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bei der Frage nach der straßenverkehrsordnungsrechtlichen Einstufung keine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BayObLG, NJW 2004, 306, NZV 1997, 449; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, NZV 1991, 483 - zum Sonntagsfahrverbot des § 30 Abs. 3 StVO - OLG Hamm, NZV 1997, 323 - ebenfalls zu § 30 Abs. 3 StVO - Hentschel, § 30 StVO Rdnr. 10).

    Die Feststellungswirkung der im Rahmen des Zulassungsverfahrens ausgestellten Fahrzeugpapiere, insbesondere der Betriebserlaubnis, beschränkt sich darauf, dass das Fahrzeug betriebssicher ist und überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen kann; das Zulassungsverfahren betrifft insoweit also nur die Frage des "Ob" und nicht des "Wie" der Teilnahme am Straßenverkehr (OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579).

    Eine an § 4 Abs. 4 Nr. 1 und 3 PBefG orientierte, autonome Auslegung der in der StVO verwendeten Begriffe des Personenkraftwagens bzw. Lastkraftwagens, die den zulassungsrechtlichen Status des Kraftfahrzeugs als unerheblich für dessen verhaltensrechtliche Einordnung ansieht, kollidiert somit nicht mit den ausschließlich das Zulassungsrecht betreffenden Regelungen der Betriebserlaubnis-Richtlinie 70/156/EWG (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; Blümel in DAR 2004, 40; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -, Leitsatz in DAR 2004, 719).

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. BayObLG NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe DAR 2004, 715; OLG Jena NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -).

    Mit seiner Auffassung, der Verbotsirrtum des Betroffenen sei als unvermeidbar einzustufen, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu den bereits mehrfach erwähnten Entscheidungen des BayObLG (Beschluss vom 23. Juli 2003 in NJW 2004, 306), des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004 in NJW 2004, 3579) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004 in DAR 2004, 715), die sich ebenfalls mit der Frage der straßenverkehrsordnungsrechtlichen Einordnung eines Fahrzeugs vom Typ Mercedes-Sprinter befasst haben.

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Die Anerkennung einer Privilegierung hinsichtlich eines an sich verwirkten Fahrverbots, seiner Dauer oder seines Umfangs bedarf daher auch in den Fällen des vermeidbaren Verbotsirrtums regelmäßig ergänzender, dem Tatrichter vorbehaltener Wertungen und demgemäß korrespondierender tatsächlicher Feststellungen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der Rechtsfolgenentscheidung zu ermöglichen (Anschluss an OLG Karlsruhe NZV 2005, 380 und OLG Stuttgart BeckRS 2012, 09299).

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).

    Die Anerkennung einer Privilegierungswirkung hinsichtlich eines an sich verwirkten Fahrverbots, seiner Dauer oder seines Umfangs (§ 25 Abs. 1 Satz 1 a.E. StVG) bedarf daher auch in den Fällen des vermeidbaren Verbotsirrtums regelmäßig ergänzender, dem Tatrichter vorbehaltener Wertungen und demgemäß korrespondierender tatsächlicher Feststellungen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der Rechtsfolgenentscheidung zu ermöglichen (OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; OLG Stuttgart BeckRS 2012, 09299; vgl. auch BeckOK- Valerius § 11 Rn. 44; KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 129 und Göhler/ Gürtler § 11 Rn. 34, jeweils m.w.N.).

  • AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung

    Ein Ausschluss des Vorlagerechts ist auch nicht im Hinblick auf die vom 2. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2 Ss 126/04 unter Bezugnahme auf 2 Ss 80/04 in: VD 2004, 274 ff; VRS 107, 390 ff; DAR 2004, 715 ff) vorgenommenen Bestimmungen zur Auslegung und Tragweite der Betriebserlaubnisrichtlinie anzunehmen.

    Im Einzelnen nimmt der Senat in seinem Beschluss vom 26. August 2004 (2 Ss 126/04) auf seinen Grundsatzbeschluss vom 25. August 2004 (2 Ss 80/04) Bezug, und dort auf 2. a. und b. seiner Entscheidungsgründe (in: VD 2004, 274 ff; VRS 107, 390 ff; DAR 2004, 715 ff).

    Die Verfolgungsbehörden beschränken die Feststellungswirkung der Betriebserlaubnis ebenso wie die Feststellungswirkung der sonstigen Kraftfahrzeugpapiere - also des Kraftfahrzeugbriefs und des Kraftfahrzeugscheins - darauf, dass ein Kraftfahrzeug allgemein betriebssicher ist und am Straßenverkehr teilnehmen darf (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Dass nach Erteilung einer EG-Typgenehmigung durch einen Mitgliedsstaat ein Anspruch auf Zulassung dieses Kraftfahrzeugs in jedem Mitgliedstaat besteht, entspricht dem Wortlaut von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO ("ist zu erteilen") und wird von den Verfolgungsbehörden auch unter Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 der Betriebserlaubnisrichtlinie nicht in Frage gestellt (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Da die deutschen Behörden diese EG-Typgenehmigung jedoch nur bescheinigten und in den amtlichen Papieren ausfertigten, nicht aber überprüften, käme diesen amtlichen Bescheinigungen kein Regelungscharakter zu (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Zudem könnten der im Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein beschriebene und der tatsächliche Zustand eines Fahrzeuges variieren, da ersterer nach der Ausstellung der Papiere eigenmächtig verändert werden könne, so dass eine Vertrauenswirkung dieser amtlichen Eintragungen im Rechtsverkehr jedenfalls an dieser Veränderbarkeit im Tatsächlichen scheitere (OLG Karlsruhe 2 Ss 80/04, a.a.O.).

    Zwei weitere Verfahren des erkennenden Amtsgerichts 29 OWi 55 Js 35869/03 - AK 6/04 und 29 OWi 550 Js 2838/04 - AK 95/04 mit vergleichbarem Sachverhalt, deren freisprechende Entscheidungen vom 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 25.8.2004 (2 Ss 80/04) und 26.8.2004 (2 Ss 120/04) ebenfalls aufgehoben worden sind, werden im Hinblick auf diese Vorlage im Anschluss ausgesetzt.

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Die Festschreibung von Sanierungsgeldern, die allein von den Arbeitgebern zu tragen sind, entsprach dem Interesse der Arbeitnehmerseite, nicht über die im AVP geregelte Umlage von 1, 41 v.H. aus dem zu versteuernden Einkommen hinaus mit einem noch höheren Finanzierungsanteil herangezogen und bei der Umstrukturierung der Finanzierung der Zusatzversorgung möglichst gering belastet zu werden (vgl. dazu Gottwald, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Neue Justiz 2005, 199, 200).
  • OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kleintransporter,

    Allerdings verkennt das Amtsgericht, dass die rechtliche Eigenschaft als Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift nicht (allein) danach beurteilt werden kann, ob die in § 23 Abs. 6a StVZO genannten Voraussetzungen erfüllt sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2004, 2 Ss 80/04; Blümel DAR 2004, 39).
  • BGH, 19.07.2011 - IV ZR 46/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Die Festschreibung von Sanierungsgeldern, die allein von den Arbeitgebern zu tragen sind, entsprach dem Interesse der Arbeitnehmerseite, nicht über die im AVP geregelte Umlage von 1, 41 v.H. aus dem zu versteuernden Einkommen hinaus mit einem noch höheren Finanzierungsanteil herangezogen und bei der Umstrukturierung der Finanzierung der Zusatzversorgung möglichst gering belastet zu werden (vgl. dazu Gottwald, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Neue Justiz 2005, 199, 200).
  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Die Festschreibung von Sanierungsgeldern, die allein von den Arbeitgebern zu tragen sind, entsprach dem Interesse der Arbeitnehmerseite, nicht über die im AVP geregelte Umlage von 1, 41 v.H. aus dem zu versteuernden Einkommen hinaus mit einem noch höheren Finanzierungsanteil herangezogen und bei der Umstrukturierung der Finanzierung der Zusatzversorgung möglichst gering belastet zu werden (vgl. dazu Gottwald, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Neue Justiz 2005, 199, 200).
  • OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05

    Sprinter: Einordnung; Vermeidbarkeit; Verbotsirrtum

    Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der zitierten Senatsrechtsprechung, die - was die straßenverkehrsordnungsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs betrifft - im Einklang steht mit den insoweit einschlägigen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 396 = NZV 2004, 263), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579), abzuweichen.

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das von ihm gesteuerte Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status und der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 - BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -), von dem auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

  • FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 8 K 4063/08

    Beurteilung der Gebrauchsbestimmung eines Kfz anhand seiner objektiven

    Mangels eigener Definition des Begriffes Pkw in der Straßenverkehrs-Ordnung greift die Rechtsprechung auch hier auf die in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG enthaltene Definition des Pkw zurück, wonach es sich - wie oben dargelegt - um ein Kfz handelt, das nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt ist (Oberlandesgericht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. August 2004 2 Ss 80/04, Deutsches Autorecht DAR 2004, 715, unter II.b der Gründe m.w.N.).

    Auf die Eintragung der Fahrzeugart im Fahrzeugbrief oder im Fahrzeugschein kommt es - wie im Kraftfahrzeugsteuerrecht - nicht an; es ist auch hier auf die konkrete Bauart und Einrichtung abzustellen (OLG Karlsruhe in DAR 2004, 715, unter II.b der Gründe).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 2457/05

    Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Mietwagengenehmigungen für

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.8.2004 - 2 Ss 80/04 -, DAR 2004, 715; Thür.
  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Sprinter; Einordnung

  • OLG Brandenburg, 20.01.2005 - 2 Ss OWi 200 Z/04

    PKW i.S.v. § 18 StVO

  • OLG Köln, 29.03.2006 - 83 Ss OWi 22/06
  • VG Aachen, 14.12.2012 - 2 L 584/12

    Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf von einem privaten Halter nicht im

  • OLG Brandenburg, 20.01.2005 - 2 Ss OWi 200 Z /04

    Verkehrsrechtliche Einordnung eines Kraftfahrzeugs; Einbeziehung

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2005 - 7 K 3793/02

    Rettungsdienst, Personenbeförderung, Zulassung, Mietwagen, Betriebserlaubnis,

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