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   OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05   

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OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05 (https://dejure.org/2005,15869)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05 (https://dejure.org/2005,15869)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 2 Ss OWi 1099/05 (https://dejure.org/2005,15869)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verkündung des Beschlusses im Falle der Abwesenheit des Betroffenen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05
    Im Übrigen setzte sich das OLG Köln mit seinen - beiläufigen - Erwägungen zur Fristenberechnung nach § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO in der zitierten Entscheidung in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BayObLG (u.a. NJW 1968, 904) und zum Schrifttum (vgl. BGHSt 36, 241 , Abschn. 2).

    Der Senat verkennt nicht, dass allerdings der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung BGHSt 36, 241 der Rechtsprechung des BayObLG ausdrücklich nicht folgte.

  • OLG Köln, 09.01.1987 - Ss 745/86

    Frist; Fristberechnung; Rechtsmittelbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05
    An dieser dem Wortlaut folgenden Auslegung des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO , wonach sich die einmonatige Begründungsfrist nahtlos an die einwöchige Einlegungsfrist anschließt, war und ist der Senat entgegen den weiteren Ausführungen in der Gegenvorstellung auch nicht gehindert durch den Beschluss des OLG Köln vom 09.01.1987, Az. Ss 745/86 (NStZ 1987, 243 ), weil diese von der Verteidigung thematisierte Rechtsfrage dort nach der ausdrücklichen Feststellung des OLG Köln nicht entscheidungserheblich war (NStZ 1987, 243 aE: "Im vorliegenden Fall bedarf allerdings die Rechtsfrage (der Berechnung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) keiner Entscheidung, ...").
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05
    In seiner Entscheidung vom 10.05.2000 (Az. 1 StR 617/99) berechnet er den Lauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist wieder wie das BayObLG und wie das OLG Bamberg in seinem mit der Gegenvorstellung angegriffenen Beschluss vom 16.09.2005 (Abschn. 3: "...die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels [gegen das in Abwesenheit des Angeklagten verkündete Urteil] wurde ... mit der Zustellung des schriftlichen Urteils am [Donnerstag] 26. August 1999 in Gang gesetzt. Die Revisionsbegründungsfrist begann deshalb erst am [Donnerstag] 2. September 1999 zu laufen...").
  • OLG Hamm, 08.04.2009 - 3 Ss OWi 258/09

    Wertgrenzen Verwerfungsurteil Fristberechnung

    Selbst wenn man der vereinzelt vertretenen abweichenden Ansicht, dass die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist mit Ablauf des letzten Tages der Rechtsmitteleinlegungsfrist und nicht erst einen Tag später beginnt (OLG Bamberg NZV 2006, 322 m. abl. Anm. Kucklick), wäre hier die Rechtsbeschwerdebegründung nicht verspätet gewesen.
  • OLG Bamberg, 10.05.2007 - 3 Ss OWi 1532/06

    Beginn der Monatsfrist zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach Ablauf der Frist

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OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.09.2005 - 2 Ss OWi 1099/05 (https://dejure.org/2005,29570)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. September 2005 - 2 Ss OWi 1099/05 (https://dejure.org/2005,29570)
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