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   OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/2009   

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https://dejure.org/2009,2746
OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/2009 (https://dejure.org/2009,2746)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/2009 (https://dejure.org/2009,2746)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. November 2009 - 2 Ss OWi 1283/2009 (https://dejure.org/2009,2746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte wegen Unerreichbarkeit von Richtern zur Nachtzeit in Bayern

  • verkehrslexikon.de

    Zum möglichen Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot i.R.e. Verstoßes gegen den Richtervorbehalt; Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte und Verwertungsverbot; Gefahr im Verzug bei Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • innenministerkonferenz.de PDF, S. 51
  • blutalkohol PDF, S. 173
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Blutentnahme: Polizeilich angeordnete Blutentnahme zur Nachtzeit ist rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Anordnung der Blutentnahme durch Polizeibeamte und Verwertungsverbot; Gefahr im Verzug bei Fehlen eines richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Blutproben: Richter wollen auch schlafen?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blutentnahme zur Nachtzeit ist rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeilich angeordnete Blutentnahme zur Nachtzeit ohne richterliche Entscheidung zulässig - Erreichen eines Ermittlungsrichters um Mitternacht in Bayern ausgeschlossen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 271
  • NStZ-RR 2010, 272
  • StV 2010, 621
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Das Gebot effektiven Rechtschutzes verlangt, dass die anordnende Stelle ihre Entscheidung mit den maßgeblichen Gründen schriftlich niederlegt, um so eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142, 156 ff).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Die fehlende Dokumentation für sich allein führt grundsätzlich nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242, 243 unter Hinweis auf BGH NStZ 2005, 392, 393).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Soweit die Oberlandesgerichte Hamm (StV 2009, 459) bzw. Celle (StV 2009, 518) ein Beweisverwertungsverbot dann annehmen, wenn sich der Polizeibeamte keinerlei Gedanken über das Vorliegen von Gefahr im Verzug macht, ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Deshalb muss in aller Regel der Versuch unternommen werden, einen Ermittlungsrichter zu erreichen, wobei diese Bemühungen nicht unter Hinweis darauf unterbleiben dürfen, dass eine richterliche Entscheidung zur maßgeblichen Zeit gewöhnlicherweise nicht mehr zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005, Az. 2 BvR 308/04, Rn. 13; NJW 2005, 1637; BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Ein Verwertungsverbot besteht auch nicht deshalb, weil der Polizeibeamte die erforderliche Dokumentation unterlassen hat (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, Az. 2 Ss 15/09, Rn. 30 ff).
  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Deshalb muss in aller Regel der Versuch unternommen werden, einen Ermittlungsrichter zu erreichen, wobei diese Bemühungen nicht unter Hinweis darauf unterbleiben dürfen, dass eine richterliche Entscheidung zur maßgeblichen Zeit gewöhnlicherweise nicht mehr zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005, Az. 2 BvR 308/04, Rn. 13; NJW 2005, 1637; BVerfG NJW 2007, 1345, 1346).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Die fehlende Dokumentation für sich allein führt grundsätzlich nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242, 243 unter Hinweis auf BGH NStZ 2005, 392, 393).
  • OLG Celle, 16.06.2009 - 311 SsBs 49/09

    Beweisverwertungsverbot bei einer evident fehlerhaft auf Gefahr im Verzug

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
    Soweit die Oberlandesgerichte Hamm (StV 2009, 459) bzw. Celle (StV 2009, 518) ein Beweisverwertungsverbot dann annehmen, wenn sich der Polizeibeamte keinerlei Gedanken über das Vorliegen von Gefahr im Verzug macht, ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Gelingt dies nicht, so muss die nach § 81 a Abs. 2 StPO zum Einschreiten berechtigende Gefährdung des Untersuchungserfolges mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, S.1345; OLG Schleswig, NStZ-RR 2010, S. 82; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, BeckRS 2010, 3699).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    Dies ist jedoch unzutreffend, da im Amtsgerichtsbezirk Zehdenick gemäß der AV "Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten" der Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg vom 19. März 2006 (JMinBl. S. 38) iVm. Ziff. 5 des richterlichen Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Zehdenick für das Geschäftsjahr 2008 jedenfalls in der Nachzeit im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO, also von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr ein richterlicher Eil- oder Bereitschaftsdienst nicht eingerichtet war (ebenso für Bayern: OLG Bamberg, Beschluss vom 20.11.2009, 2 Ss OWi 1283/09 zit. n. juris; für Nordrhein-Westfalen: OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010, 83 Ss 100/09 zit. n. juris).

    cc) Ein Verwertungsverbot besteht auch nicht deshalb, weil der Polizeibeamte die erforderliche Dokumentation unterlassen hat (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09; OLG Bamberg, Beschluss vom 20.11.2009, 2 Ss OWi 1283/09, jew. zit. nach juris).

    Hier hingegen wurde die Anordnung der Blutentnahme gegen Mitternacht getroffen, also zu einer Zeit, in der die Erreichbarkeit des Richters ausgeschlossen war (ausf. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09; OLG Bamberg, Beschluss vom 20.11.2009, 2 Ss OWi 1283/09, jew. zit. nach juris).

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Denn am örtlich zuständigen Amtsgericht München ist, was dem Senat dienstlich bekannt und von der Revision auch so vorgetragen worden ist, am Samstag zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr gewährleistet, dass vom zuständigen Richter die erforderliche Anordnung erholt werden kann (Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 10. Dezember 2007 [Geschäftszeichen: 2045-IV-10673/07]; dazu auch OLG Bamberg DAR 2010, 97; vergleichbar Nordrhein-Westfalen OLG Köln Beschluss vom 22. Januar 2010 - Az.: III-1 RVs 5/10, 1 RVs 5/10 - Rdn. 12 zit. nach juris).
  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

    In Ermangelung anderer sicherer Indizien dafür, dass der Angeklagte im Anordnungszeitpunkt die Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1 %o deutlich überschritten hatte, musste der anordnende Polizeibeamte davon ausgehen, dass ein Zuwarten bis zur Erreichbarkeit des Richters aufgrund des Alkoholabbaus im Körpers zu einer Gefährdung des Untersuchungserfolges führen würde (ebenso für die Situation einer - wie auch im vorliegenden Fall - auf die Tagzeit beschränkten Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters: OLG Bamberg, DAR 2010, 97; OLG Hamm, StV 2009, 462, 463; LG Flensburg, StV 2008, 459, 460; LG Krefeld, NZV 2010, 307, Ziff. 19; LG Zweibrücken, VRS 116, 448, 449).
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