Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8058
OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 (https://dejure.org/2016,8058)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 (https://dejure.org/2016,8058)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 2 Ss OWi 129/16 (https://dejure.org/2016,8058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Mindestfeststellungen bei Sanktionserhöhung wegen Wiederholungstat iSv Nr. 242.1 BKat

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrlässige Alkoholfahrt - Wiederholungsfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestfeststellungen bei Sanktionserhöhung wegen Wiederholungstat i.S.v. Nr. 242.1 BKat

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2
    Fahrlässiges Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässiges Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss; Annahme eines Wiederholungsfalles; Anforderungen an die Feststellungen des Amtsgerichts zur Vorahndungslage der Betroffenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungen zur Vorahndungssituation des Betroffenen zur Annahme eines Wiederholungsfalls

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15

    Maßgeblichkeit des Rechtskrafteintritts der Vorahndung für Beharrlichkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16
    habe sich über den vorausgegangenen Warnappell hinweggesetzt (zur Parallelproblematik bei der Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschl. v. 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392= OLGSt StVG § 25 Nr. 59 unter Hinweis auf BayObLG NStZ-RR 1996; OLG Hamm NZV 2000, 53; Burhoff/Deutscher Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 4. Aufl. Rn. 1595; Hentschel/König/Dauer § 25 StVG Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99

    Verhängung eines Fahrverbots)

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16
    habe sich über den vorausgegangenen Warnappell hinweggesetzt (zur Parallelproblematik bei der Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschl. v. 16.03.2015 - 3 Ss OWi 236/15 = VerkMitt 2015, Nr. 35 = DAR 2015, 392= OLGSt StVG § 25 Nr. 59 unter Hinweis auf BayObLG NStZ-RR 1996; OLG Hamm NZV 2000, 53; Burhoff/Deutscher Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 4. Aufl. Rn. 1595; Hentschel/König/Dauer § 25 StVG Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 08.08.2017 - 3 Ss OWi 958/17

    Voraussetzungen für qualifizierte Ahndung bei Drogenfahrt

    Auch bei einer Fahrt unter der Wirkung eines berauschenden Mittels i.S.v. § 24a Abs. 2 StVG setzt eine qualifizierte Ahndung nach Nr. 242.1 BKat voraus, dass die Vorahndung nach § 24a StVG schon im Tatzeitpunkt und nicht erst im Zeitpunkt der späteren bußgeldrechtlichen Ahndung im Fahreignungsregister eingetragen war (u.a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 = ZfS 2016, 469 = VM 2016, Nr. 36 = BA 53 [2016], 323).

    Es ist deshalb nicht ausreichend, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides oder der tatrichterlichen Entscheidung eine gleichartige Vorahndung im FAER eingetragen ist; die Vorahndung muss vielmehr bereits im Tatzeitpunkt vorgelegen haben (vgl. mit Blick auf Nr. 241.1 BKat im gleichen Sinne schon OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 Ss OWi 129/16 = ZfS 2016, 469 = VM 2016, Nr. 36 = BA 53 [2016], 323; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 24a StVG Rn. 27).

  • BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Vollstreckung eines verfahrensfremden

    Dass dem Betroffenen das Unrecht seiner Tat vom 24.09.2019 bereits vor dem nunmehr verfahrensgegenständlichen Verstoß vom 09.06.2020 auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung voll bewusst geworden war, weil er von deren Verfolgung Kenntnis hatte - etwa durch Zustellung des diesbezüglichen Bußgeldbescheids -, stellt die angefochtene Entscheidung jedenfalls nicht hinreichend fest (vgl. nur OLG Bamberg ZfS 2016, 469f.; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).
  • AG Landstuhl, 03.02.2023 - 2 OWi 4211 Js 475/21
    Zwar wurden beide Bußgelderkenntnisse erst am 01.12.2020 bzw. am 10.12.2020 rechtskräftig, zur bußgelderhöhenden Verwertung von Vorahndungen kommt es indes jedenfalls dann nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen an, wenn den Vorahndungen zugrundeliegende Bußgeldbescheide im Zeitpunkt der neu zu ahndenden Tat bereits erlassen und dem Betroffenen zu diesem Zeitpunkt schon bekannt waren, ihn die von den aufgrund der früheren Taten eingeleiteten Verfahren ausgehende Warnung also bei Tatbegehung bereits erreicht hatte (OLG Bamberg, BeckRS 2016, 7463 (Rn. 5); BeckRS 2017, 135911 (Rn. 7); zur Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der aus der Zustellung einer Anklageschrift resultierenden Warnung bei der Aburteilung nachfolgender Straftaten vgl. BGH, BeckRS 1986, 5651 (Rn. 5 f.)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht