Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10723
OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06 (https://dejure.org/2006,10723)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06 (https://dejure.org/2006,10723)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 Ss OWi 1521/06 (https://dejure.org/2006,10723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Bußgeldverfahren - Ladung des Verteidigers zum Hauptverhandlungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2 § 71 Abs. 1; StPO § 218 S. 1
    Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWiG: Verteidigungspraxis - Ladung unterblieben? Kein Verwerfungsurteil!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung durch das Gericht als objektiver Verfahrensverstoß; Hinderung am Erlass eines Verwerfungsurteils bei unterbliebener Verteidigerladung; Anzeige der Wahl eines Verteidigers gegenüber der Verwaltungsbehörde im ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWiG: Verteidigungspraxis - Ladung unterblieben? Kein Verwerfungsurteil!

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00

    Keine Abwesenheitsentscheidung, falls der Verteidiger nicht geladen wurde

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06
    Auf dem geltend gemachten Verstoß beruht das angefochtene Urteil, da jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verteidiger bei rechtzeitiger Ladung das Erscheinen des Betroffenen zum Termin veranlasst, Entschuldigungsgründe vorgebracht, einen Verlegungsantrag gestellt oder die Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen beantragt hätte und somit den Erlass des Verwerfungsurteils hätte verhindern können (BayObLG DAR 2001, 37 ).

    Dabei ist unerheblich, dass ein Verwerfungsurteil auch bei Ladung und Anwesenheit des Verteidigers und gleichzeitigem Nichterscheinen des - ordnungsgemäß geladenen - Betroffenen hätte ergehen müssen (BayObLG DAR 2001, 37 ; NJW 1980, 1969 ; KK-OWiG/Senge aaO. § 74 Rn. 25).

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06
    Dies gilt auch dann, wenn er - wie hier - eine Vollmacht nicht vorgelegt hat (BGHSt 36, 259 ).
  • BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06
    Dabei ist unerheblich, dass ein Verwerfungsurteil auch bei Ladung und Anwesenheit des Verteidigers und gleichzeitigem Nichterscheinen des - ordnungsgemäß geladenen - Betroffenen hätte ergehen müssen (BayObLG DAR 2001, 37 ; NJW 1980, 1969 ; KK-OWiG/Senge aaO. § 74 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid bei Nichtladung des Verteidigers

    Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG ungeachtet des Umstandes, dass diese Vorschrift allein auf das Nichterscheinen des Betroffenen abstellt, nicht statthaft (BayObLG, a.a.O., Rdnr. 6; NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, NJW 2007, 393; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 44; Senge in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. [2006], § 74 Rdnr. 25; Göhler, OWiG, 15. Aufl. [2009], § 74 Rdnr. 33; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 329 Rdnr. 11a), weil dem Verteidiger auf diese Weise die Möglichkeit genommen wird, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, namentlich für den ausgebliebenen Betroffenen Entschuldigungsgründe vorzutragen oder für ihn einen Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen nach § 73 Abs. 2 OWiG zu stellen (BayObLG, NStZ-RR 2001, 377; OLG Bamberg, a.a.O.; Senge, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09

    Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung:

    Es genügt entgegen der Auffassung des erkennenden Gerichts nicht, wenn der Verteidiger auf andere Weise von dem Termin, etwa durch seinen Mandanten, einen Mitverteidiger oder im Wege der Akteneinsicht, erfahren hat (Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 218 Rn. 8, OLG München, Beschluss vom 31.03.2005 -4 St RR 41/05, 4 St RR 041/05 -, OLG Bamberg, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06, jeweils m.w.N., zitiert nach Juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2020 - 1 OWi 2 SsRs 91/20

    Bußgeldverfahren: Nichterscheinen des mittels eines elektronischen Dokuments

    5 Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht zulässig (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 2000 - 2 ObOWi 462/00 und Beschluss vom 4. April 2001, 2 ObOWi 19/01; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. November 2006, 2 Ss OWi 1521/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1997, 2 Ss 18/97, 8/97 III; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011, III-3 RBs 271/11; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2000 - 2 Ss 192/00 - 3 Ws 403/00; alle zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht