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   OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11   

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https://dejure.org/2012,28822
OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11 (https://dejure.org/2012,28822)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11 (https://dejure.org/2012,28822)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 2 Ss OWi 1545/11 (https://dejure.org/2012,28822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bayern: Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Gericht vor Erlass eines Verwerfungsurteils; örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei örtlicher Zuständigkeit der bayerischen Verwaltungsbehörde für mehrere ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Bußgeldrichters bei kommunaler Zusammenarbeit bezüglich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten; Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren; Örtliche Zuständigkeit des Bußgeldrichters bei kommunaler Zusammenarbeit bezüglich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 StR 56/00 = BGHSt 46, 230 ff. = StV 2001, 326-328 = NStZ 2001, 440 ff. [unter näherer Darstellung des Streitstandes]).

    Wurde die örtliche Unzuständigkeit erstmals in der Hauptverhandlung erkannt, ist die Behandlung nach § 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG auch dann vorrangig, wenn der Betroffene unentschuldigt der Hauptverhandlung fernbleibt (vgl. schon Paulus NStZ 2001, 445 f.[= Anm. zu BGH a.a.O.]).

  • OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 867/09

    Behördliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Übertragung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11
    Die so begründete Zuständigkeit der Gemeinden in Ordnungswidrigkeitenverfahren können die Gemeinden im Weg einer Zweckvereinbarung auf eine von ihnen übertragen (BayObLG NZV 1999, 258; BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).

    Ob aus kommunalrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung bestehen, kann letztlich offen bleiben, da dies jedenfalls nicht zu einer Nichtigkeit des Bußgeldbescheids führt (vgl. BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).

  • BayObLG, 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04

    Wirksamer Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch kommunalen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11
    Die so begründete Zuständigkeit der Gemeinden in Ordnungswidrigkeitenverfahren können die Gemeinden im Weg einer Zweckvereinbarung auf eine von ihnen übertragen (BayObLG NZV 1999, 258; BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).

    Ob aus kommunalrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung bestehen, kann letztlich offen bleiben, da dies jedenfalls nicht zu einer Nichtigkeit des Bußgeldbescheids führt (vgl. BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).

  • LG Landshut, 27.10.2008 - 2 Qs 371/08

    Ordnungswidrigkeitsrecht: Zuständiges Amtsgericht bei Einspruch gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11
    Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber im Gegenteil zu erkennen gegeben, dass er es den Ländern überlässt, ob die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem StVG zentral oder dezentral erfolgt und ob dann gegebenenfalls für die gerichtliche Zuständigkeit eine Konzentration geregelt wird oder nicht (so bereits LG Landshut Beschluss vom 27.10.2008 - 2 Qs 371/08 [bei juris] zur Frage, ob ein Zweckverband als "Verwaltungsbehörde" eines Landes bzw. "Bayerische Verwaltungsbehörde" anzusehen ist).
  • BayObLG, 17.02.1999 - 2 ObOWi 751/98

    Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11
    Die so begründete Zuständigkeit der Gemeinden in Ordnungswidrigkeitenverfahren können die Gemeinden im Weg einer Zweckvereinbarung auf eine von ihnen übertragen (BayObLG NZV 1999, 258; BayObLG NJW 2005, 1447; OLG Bamberg NStZ-RR 2010, 121).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Dies entspricht auch der Rechtsmeinung derjenigen Oberlandesgerichte, die sich seither mit der genannten Rechtsfrage zu befassen hatten (OLG Hamm B. v. 25.10.2016 - III-3 RVs 72/16 - zitiert nach Juris [Verjährung]; OLG Düsseldorf B. v. 08.04.2014 III-2 RVs 35/14 = BeckRS 2014, 7811 [Frage des Vorliegens einer Eröffnungsentscheidung]; OLG Hamburg NJW 2012, 631 [unwirksame Anklage]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75 [parallele Situation der Sprungrevision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO - Verjährung]; OLG Celle NStZ 2008, 118 [Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO]; s. weiter OLG Bamberg B. v. 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11= BeckRS 2012, 26002).
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