Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,693
OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05 (https://dejure.org/2005,693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05 (https://dejure.org/2005,693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 2 Ss OWi 177/05 (https://dejure.org/2005,693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr; Ablesen der Uhrzeit am Mobiltelefon während des Fahrens; Umfang des verbotenen Benutzens des Mobiltelefons; Nutzung eines Mobiltelefons als "Organisator" als "Benutzung" im Sinne des § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Unter das Verbot, ein Mobilfunkgerät zu nutzen fällt grundsätzlich jede Nutzung des Mobilfunktelefons.

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1a

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Mobilfunkbenutzung - jegliche Nutzung des Mobilfunktelefons fällt hierunter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Begriff des Benutzens eines Handys am Steuer

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das in die Hand-Nehmen eines Handys zum Ablesen der Uhrzeit auf dem Display ist unerlaubt gem. § 23 Abs. 1a StVO

  • IWW (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeit - Mobiltelefon: Auch Ablesen kostet Bußgeld

  • IWW (Kurzinformation)

    Mobiltelefon: Auch Ablesen kostet Bußgeld

  • heise.de (Pressebericht, 08.09.2005)

    Ablesen der Uhrzeit vom Handy während der Autofahrt ist verboten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Handy ist keine Uhr!

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Handygebrauch im Straßenverkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Auto aufs Handy-Display geschaut: Bußgeld - Autofahrer dürfen das Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Am Steuer darf man kein Handy halten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handy: Bußgeld auch fürs Uhrzeit ablesen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handy: Bußgeld auch fürs Uhrzeit ablesen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Am Steuer darf man kein Handy halten

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahreignungsregister (FAER) - Handy am Steuer - das wird teuer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeit: Benutzen eines Mobiltelefons zum Ablesen der Uhrzeit oder dem Benutzen vor der roten Ampel

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Ablesen eines Handy-Displays im Auto

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Während des Autofahrens ist das Ablesen der Uhrzeit vom Handy verboten - Ablesen der Uhrzeit stellt Benutzung des Handys und damit Ordnungswidrigkeit dar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Benutzung des Mobiltelefons im Straßenverkehr - Beim Fahren die Uhrzeit im Handy abgelesen

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 11 OWi 878 Js 877/04
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2469
  • NStZ 2005, 707
  • NZV 2005, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05
    Zur Auslegung des Begriffs "Benutzung" im Sinne dieser Vorschrift hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. November 2002 in 2 Ss OWi 1005/02, abgedruckt in NZV 2003, 98, ausgeführt, dass nicht differenziert wird, auf welche Weise das Mobiltelefon benutzt wird.
  • OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

    Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Deshalb kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (u.a. Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen) verstanden werden (OLG Bamberg a.a.O.; vgl. ferner z.B. OLG Hamm NJW 2003, 912 f., NJW 2005, 2469 f.; OLG Köln NZV 2005, 547 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisatorfunktionen, Diktier-, Kamera- u. Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. dazu OLG Hamm NJW 2003, 912 = VRS 104, 222 = NZV 2003, 98 = VM 2003, 45 (Nr. 45) = DAR 2003, 473; OLG Hamm NJW 2005, 2469 [Ablesen der Uhrzeit vom Display]; ferner DAR 2001, 145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht