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   OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06   

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https://dejure.org/2006,4541
OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06 (https://dejure.org/2006,4541)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06 (https://dejure.org/2006,4541)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 2 Ss OWi 262/06 (https://dejure.org/2006,4541)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Fahrverbot wegen Gefährdung der Existenzgrundlage; Ausnahme von Verhängung eines Fahrverbots für bestimmte Bevölkerungsgruppen; Außergewöhnliche Härte der Entziehung der Fahrerlaubnis für Gaststättenwirt

  • verkehrsrechtsforum.de

    Absehen von Fahrverbot bei Gastwirt muß begründbar sein.

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 2 a; ; BKatV § 4 Abs. 2; ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; ; BKatV § 4 Abs. 4; ; StVO § 41 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 6

  • rewis.io
  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Absehen von Fahrverbot bei Gastwirt - Begründbarkeit

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Absehen von Fahrverbot bei Gastwirt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot bei Existenzgefährdung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Gastwirt und zum Augenblicksversagen bei einem Geschwindigkeitsverstoß

  • IWW (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Verlust der Existenz eines Gastwirtes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Drohendes Fahrverbot: - Wann kann der Richter ein Auge zudrücken?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Insbesondere kann es den Betroffenen im allgemeinen nicht entlasten, wenn die Verkehrsdichte zur Tatzeit gering war (vgl. BGH NJW 1997, 3252 f).

    Des Einsatzes eines eindringlichen Erziehungsmittels bedarf es zur Einwirkung auf einen Verkehrsteilnehmer nicht, der infolge eines Augenblicksversagens fahrlässig eine - objektiv schwerwiegende - Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, die nicht vorkommen darf, aber erfahrungsgemäß auch dem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer unterläuft (vgl. BGH, NZV 97, 525, 526).

  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Aber selbst wenn Umstände hätten festgestellt werden können, hätte ein Betroffener, wenn er aufgrund des Fahrverbotes mit durchgreifenden beruflichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte, diese auch dann hinzunehmen, wenn wegen der Vielzahl der bereits in der Vergangenheit begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine andere Maßnahme als die Verhängung der Denkzettelmaßnahme "Fahrverbot" mehr bleibt (vgl. OLG Hamm, VRS 93, 377).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHSt 38, 125 ff. = NZV 1992, 286 ff.).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    In der Rechtsprechung ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es nicht dem gesetzgeberischen Willen entspricht, nur gewisse Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Hausfrauen und Rentner, die sich in aller Regel nicht auf die Notwendigkeit ihrer Fahrerlaubnis berufen können, mit dem Regelfahrverbot zu belegen, Berufstätige aber selbst im Falle beharrlicher Verstöße davon auszunehmen (vgl. zur Frage der Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen mehrfach verkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Taxifahrer: Senatsbeschluss vom 18. Juli 1995 in 2 Ss OWi 386/95 = NZV 1995, 498; ferner Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 02. Dezember 2003 in 4 Ss OWi 719/03).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Der Amtsrichter hat aber die Angaben des Betroffenen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und darzulegen, aus welchen Gründen er diese für glaubhaft erachtet (vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138).
  • OLG Hamm, 02.12.2003 - 4 Ss OWi 719/03

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Aushilfsfahrer; Voreintragungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    In der Rechtsprechung ist bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es nicht dem gesetzgeberischen Willen entspricht, nur gewisse Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Hausfrauen und Rentner, die sich in aller Regel nicht auf die Notwendigkeit ihrer Fahrerlaubnis berufen können, mit dem Regelfahrverbot zu belegen, Berufstätige aber selbst im Falle beharrlicher Verstöße davon auszunehmen (vgl. zur Frage der Verhängung eines Fahrverbotes gegen einen mehrfach verkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Taxifahrer: Senatsbeschluss vom 18. Juli 1995 in 2 Ss OWi 386/95 = NZV 1995, 498; ferner Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 02. Dezember 2003 in 4 Ss OWi 719/03).
  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 Ss OWi 31/06

    Fahrverbot; Absehen; Taxifahrer; Augenblicksversagen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Einen solchen Ausnahmefall können z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06; OLG Hamm, VRS 92, 369).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGHSt 38, 125 ff. = NZV 1992, 286 ff.).
  • OLG Hamm, 20.05.2005 - 2 Ss OWi 108/05

    Fahrverbot; Absehen; begründung der Entscheidung; Taxifahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist vielmehr durch gesetzlich niedergelegte oder von der Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalles oder Regelfalles, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. hierzu Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Mai 2005 in 2 Ss OWi 108/05 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06
    Einen solchen Ausnahmefall können z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 in 2 Ss OWi 31/06; OLG Hamm, VRS 92, 369).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Einen solchen Ausfall kann insbesondere der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2006 - 2 Ss OWi 262/06 - mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Seine Entscheidung unterliegt hinsichtlich der Voraussetzungen eines Ausnahme- oder Regelfalles indessen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht (OLG Hamm NZV 2007, 153; OLG Bamberg Beschluss vom 2. Januar 2018 - 3 Ss OWi 1704/17).
  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion

    Einen solchen Ausfall kann zwar insbesondere der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06 - m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge der Generalstaatsanwaltschaft nach § 356a StPO

    So entspricht es - in Übereinstimmung mit den tragenden Grundsätzen des deutschen Strafzumessungsrechts und den Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung der Entscheidung - ohne Weiteres der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, NZV 1992, 286 f.; OLG Hamm, NZV 2007, 153, 154), dass trotz Vorliegens eines Regelfalles eines Fahrverbots die Beurteilung eines Sachverhalts als Ausnahme von der Regel möglich ist und dass diese Entscheidung ureigene Aufgabe des Tatrichters ist.
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter

    Einen solchen Ausfall kann zwar insbesondere der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 01.06.2006 - 2 Ss OWi 262/06 - m.w.N.).
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