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   OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03   

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https://dejure.org/2003,5157
OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03 (https://dejure.org/2003,5157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03 (https://dejure.org/2003,5157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2003 - 2 Ss OWi 277/03 (https://dejure.org/2003,5157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inbetriebnahme eines überladenen Lkw; Anforderungen an Sorgfaltspflichten des Halters eines Kfz; Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ; Verhinderung einer Gewichtsüberschreitung; Durchführung von Stichproben; Beachtung von Weisungen

  • rabüro.de

    Zur Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters hinsichtlich Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 473

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    An die auch den Halter eines Kfz treffende Sorgfaltspflicht, für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zu sorgen und eine Gewichtsüberschreitung zu verhindern

  • IWW (Kurzinformation)

    Überladung - Sorgfaltspflichten des Halters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG 24; BKatV § 3; StVZO § 31 Abs. 2 § 34 Abs. 3
    Verantwortlichkeit des Halters für Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 350
  • NZV 2004, 51
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 5 Ss OWi 415/95
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03
    An die insoweit den Halter treffende Sorgfaltspflicht werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen gestellt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf VRS 72, 218; NZV 1996, 120 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Köln DAR 1985, 325).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1986 - 5 Ss OWi 380/86
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03
    An die insoweit den Halter treffende Sorgfaltspflicht werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen gestellt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf VRS 72, 218; NZV 1996, 120 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Köln DAR 1985, 325).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1987 - 5 Ss OWi 150/87
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03
    Seine Pflicht ist es grundsätzlich ebenfalls, sich durch gelegentliche, auch überraschende , Stichproben davon zu überzeugen, dass seine Weisungen auch beachtet werden (OLG Düsseldorf VRS 74, 69, 70).
  • OLG Köln, 14.05.1985 - Ss 279/85

    Sorgfaltspflichten von Unternehmern; Zuverlässigkeit von Kraftfahrern;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03
    An die insoweit den Halter treffende Sorgfaltspflicht werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen gestellt (vgl. u.a. OLG Düsseldorf VRS 72, 218; NZV 1996, 120 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Köln DAR 1985, 325).
  • OLG Bamberg, 12.06.2013 - 2 Ss OWi 659/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Aufsicht- und

    Dies kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nur dann angenommen werden, wenn der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt, diese mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. etwa OLG Hamm DAR 2003, 381; OLG Düsseldorf NZV 1996, 120 und VerkMitt. 1987, 10; OLG Köln DAR 1985, 325 [jeweils für Verstöße gegen das Überladungsverbot]; OLG Düsseldorf NZV 1989, 282 [für Verstöße gegen Überwachungspflicht im Hinblick auf Fahrzeugmängel]; vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 31 StVZO Rn. 18 sowie Burhoff/ Gieg , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 1905 ff., jeweils m.w.N).
  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 4 RBs 491/17

    Ladungssicherheit; Halter; Kontrolle

    Eine solche zumindest stich-probenartige Kontrolle ist aber zur Vermeidung des Belangtwerdens wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO (i.V.m. § 22 StVO) notwendig (OLG Bamberg ZFSch 2013, 651, 652; OLG Hamm, Beschl. v. 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03 - juris).
  • OLG Hamm, 04.01.2006 - 2 Ss OWi 873/05

    Verjährung; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Zustellung; Wirksamkeit;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist insbesondere hinreichend geklärt, welche Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Halters eines Fahrzeuges, insbesondere auch im Hinblick auf die Fragen der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts bzw. einer Überladung zu stellen sind (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 31 StVZO, Rn. 6 ff; Senat in DAR 2003, 381).
  • BayObLG, 14.05.2004 - 1 ObOWi 185/04

    Mehrere Kontrollen eines überladenen Fahrzeugs in engem zeitlichen Zusammenhang

    Es entspricht deshalb der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung und auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass an die insoweit den Halter treffende Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. zuletzt OLG Hamm VRS 105, 231 mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Die Überwachungspflicht aus § 31 Abs. 2 StVZO gebietet es, bei der Auswahl des Fahrers die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, ihm die notwendigen Anweisungen zu erteilen und zumindest stichprobenartig zu überwachen, ob die Weisungen beachtet und eingehalten werden ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I - mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris Rn. 11; vergleiche auch Senatsbeschluss vom 30. April 2004 - 2 Ss OWi 277/03 zu §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 2 StVZO; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 31 StVZO Rn. 6 bis 7a).
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