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   OLG Bamberg, 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05   

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https://dejure.org/2005,25474
OLG Bamberg, 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05 (https://dejure.org/2005,25474)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05 (https://dejure.org/2005,25474)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 2 Ss OWi 319/05 (https://dejure.org/2005,25474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • blutalkohol PDF, S. 144

    Entscheidungserhebliche Beeinflussung des Messwertes der AAK bei Hypoventilation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2197
  • NZV 2006, 490
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05
    Da die Atemalkoholmessung mit dem Atemalkoholmessgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (BGH NJW 2001, 1952/1954; BayObLG NZV 2000, 295 ), genügt bei Einhaltung der Verfahrensbestimmungen grundsätzlich die Angabe des Messverfahrens und des Messergebnisses (BayOblG NZV 2003, 393/394).

    d) In seiner Entscheidung vom 12.05.2000 (NZV 2000, 295/296) hat das Bayerische Oberste Landesgericht ausgeführt, dass keine Bedenken gegen die Messgenauigkeit des Geräts Alcotest 7110 Evidential MK III bestehen, wobei es sich auf die damals aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen (u.a. Lagois Blutalkohol 2000, 77/79; Knopf /Slemeyer/Klüss NZV 2000, 195) stützte.

    Dementsprechend sei grundsätzlich davon auszugehen, dass das Messergebnis auch bei etwaiger Hypoventilation zutreffe, wenn mit einem amtlich zugelassenen und geeichten Messgerät - wie dem Dräger Alcotest 7110 MK III - gemessen werde und die Verfahrensbestimmungen beachtet würden, so dass eine Fremdbeeinflussung insbesondere durch die Atemtechnik außer Betracht gelassen werden könne (BayObLG NZV 2000, 295/298).

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05
    Da die Atemalkoholmessung mit dem Atemalkoholmessgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (BGH NJW 2001, 1952/1954; BayObLG NZV 2000, 295 ), genügt bei Einhaltung der Verfahrensbestimmungen grundsätzlich die Angabe des Messverfahrens und des Messergebnisses (BayOblG NZV 2003, 393/394).

    Diese Auffassung wurde vom BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 03.04.2001 (BGHSt 46, 358 = NJW 2001, 1952/1955) insoweit bestätigt, als allgemeine Sicherheitsabschläge bei einem standardisierten Messverfahren nicht veranlasst sind, wohl aber im Einzelfall konkreten Anhaltspunkten im Rahmen der Aufklärungspflicht nachzugehen ist (BGH NJW 2001, 1952/1956).

  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05
    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 5).
  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05
    Da die Atemalkoholmessung mit dem Atemalkoholmessgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (BGH NJW 2001, 1952/1954; BayObLG NZV 2000, 295 ), genügt bei Einhaltung der Verfahrensbestimmungen grundsätzlich die Angabe des Messverfahrens und des Messergebnisses (BayOblG NZV 2003, 393/394).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2019 - 1 OWi 2 SsBs 83/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Mögliche Fehlmessung des Geräts Dräger ALCOTEST 9510

    Der Umstand, dass das Gerät Dräger ALCOTEST 9510 eine Fehlermeldung nicht ausgeworfen hat, steht im Grenzwertbereich von 0, 25 mg/l AAK der Behauptung einer dem Betroffenen nachteiligen, durch eine Hypoventilation verursachten Fehlmessung nicht hinreichend sicher entgegen (Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 2 Ss OWi 319/05, NZV 2006, 490).

    Zu der vom Betroffenen behaupteten äußeren Beeinflussung des Messergebnisses durch eine Hypoventilation (hierzu: OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05, NZV 2006, 490, 491) hat das Amtsgericht wie folgt ausgeführt:.

    Denn der Umstand, dass das Gerät Dräger ALCOTEST 9510 eine Fehlermeldung nicht ausgeworfen hat, steht im Grenzwertbereich von 0, 25 mg/l der Behauptung einer dem Betroffenen nachteiligen, durch eine Hypoventilation verursachten Fehlmessung nicht hinreichend sicher entgegen (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05, NZV 2006, 490, 491; dort noch zum Vorgängermodell Dräger ALCOTEST 7110, welches jedoch im Wesentlichen über die gleichen messtechnischen Einrichtungen verfügt [Burhoff aaO. Rn. 3540]).

    Wendet der Proband hingegen diese (ungewöhnliche) Atemtechnik bei beiden Messungen in gleicher Weise an, so wird aufgrund der dann ähnlichen Messwerte eine Fehlermeldung nicht provoziert (vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05, NZV 2006, 490, 492 m.w.N.; Schäfer aaO. 425).

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Beweggründe des Betroffenen, wiederholt in nahezu identischer Weise eine abnorme Atemtechnik anzuwenden, ebenso in den Blick zu nehmen, wie die Frage, ob eine solche auffällige Atemtechnik den mit der Anwendung des Kontrollgeräts erfahrenen Ermittlungspersonen verborgen geblieben sein kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ss OWi 319/05, NZV 2006, 490, 492).

  • VGH Bayern, 31.08.2021 - 11 CS 21.1631

    Anforderungen an ein Alkoholabhängigkeit bestätigendes Gutachten

    Es werde auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Bamberg im Beschluss vom 12. Dezember 2005 (2 Ss OWi 319/05 - NZV 2006, 490, 491 f.) Bezug genommen.
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