Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
BKatV § 4
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive Erhöhung der Geldbuße - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen vom Fahrverbot auf Grund beruflicher Umstände; Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage als Gründe für das Absehen von der Anordnung eines ...
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
BKatV § 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; massive Erhöhung der Geldbuße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Absehen vom Fahrverbot aufgrund beruflicher Umstände unter ggf. massiver Erhöhung der Geldbuße
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Kein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot - Kein Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße?
Verfahrensgang
- AG Schwerte - 5 OWi 175/05
- OLG Hamm, 03.07.2006 - 2 Ss OWi 324/06
Papierfundstellen
- NZV 2007, 100
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15
Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit
Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben oder so zu behandeln ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer geständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (Anschluss an BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).Dass ein Betroffener bislang straßenverkehrsrechtlich unauffällig geblieben ist, rechtfertigt ein Abweichen von der Regelahndung deshalb auch in Verbindung mit einer teilgeständigen Einlassung oder einem etwaigen in der Hauptverhandlung hinterlassenen günstigen Eindruck und einer positiven Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens grundsätzlich nicht (BayObLGSt 1994, 156; OLG Hamm OLGSt BKatV § 4 Nr. 4 = NZV 2007, 100; OLG Hamm DAR 2006, 521; OLG Jena VRS 111, 52).
- OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06
Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse
Zumindest ist die Entscheidung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats in dieser Frage (vgl. dazu Senat im Beschluss vom 3.7. 2006, 2 Ss OWi 324/06 und im Beschluss vom 10. November 2006, 2 Ss OWi 656/06) - nicht ermessensfehlerhaft. - OLG Düsseldorf, 27.12.2010 - 3 RBs 210/10
Mindestmaß des Fahrverbots im Bußgeldverfahren
Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots (hier: ein Monat), sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z. B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Schleswig SchlHA 2003, 212, 213; OLG Hamm NZV 2007, 100, 101).
- OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06
Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion …
Auf dieser Grundlage wäre zweifelhaft, ob nicht bei einem Ersttäter die vom Amtsgericht getroffene Absehensentscheidung unter Berücksichtigung der massiv erhöhten Geldbuße hinzunehmen wäre (vgl. dazu Senat im Beschluss vom 3.7. 2006, 2 Ss OWi 324/06). - OLG Hamm, 08.08.2007 - 2 Ss OWi 271/07
Absehen: Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Erhöhung der Geldbuße
Ferner weist der Senat darauf hin, dass die mit dem Fahrverbot gewünschte Erziehungswirkung bei Gering- oder Durchschnittsverdienern unter Umständen auch mit einer empfindlicheren Geldbuße erreicht werden kann, sofern es sich um einen Ersttäter handelt (vgl. OLG Celle zfs 2005, 315) und lediglich eine fahrlässige Tatbegehung vorliegt (vgl. hierzu auch Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 24. Januar 2007 in 4 Ss OWi 891/06; vgl. dazu auch Deutscher VRR 2007, 236; ders. in NZV 1999, 113;… ders. in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 712 ff.; vgl. dazu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 03. Juli 2006 in 2 Ss OWi 324/06; OLG Hamm VRR 2005, 155 = StraFo 2005, 257 sowie auch schon OLG Hamm zfs 1998, 75 und OLG Hamm VA 2001, 151 = NZV 2001, 436 = DAR 2001, 519 = VRS 101, 212 = zfs 2001, 567). - OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06
Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter
Auf dieser Grundlage wäre zweifelhaft, ob nicht bei einem Ersttäter die vom Amtsgericht getroffene Absehensentscheidung unter Berücksichtigung der massiv erhöhten Geldbuße hinzunehmen wäre (vgl. dazu Senat im Beschluss vom 3.7. 2006, 2 Ss OWi 324/06). - OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 3 RBs 131/10
Voraussetzungen für das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots
Hierfür bedarf es einer massiven Erhöhung der Geldbuße (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 Ss-OWi 324/06 in NZV 2007, 100, 101). - AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07
Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter …
Dies gründet hier auf der Rechtsprechung des OLG Hamm (NZV 2001, 436, NZV 2005, 495 = VRR 2005, 155, NZV 2007, 100 = VRR 2006, 351[BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04], VRR 2007, 119, 236).