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OLG Hamm, 02.07.2009 - 2 Ss OWi 482/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
StVO § 39
Zusatzschild; Geltungsbereich - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Zuordnung eines Zusatzschildes unter mehreren Verkehrszeichen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltungsbereich eines Zusatzschildes
- RA Kotz
Geschwindigkeitsüberschreitung - Bedeutung Zusatzschild
- Judicialis
StVO § 39
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 39
Geltungsbereich eines Zusatzschildes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zusatzschild - Mehrere Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Zusatzsschilder im Schilderwald
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Zusatzschild - Mehrere Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche
Verfahrensgang
- AG Hagen - 94 OWi 57/09
- OLG Hamm, 02.07.2009 - 2 Ss OWi 482/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.03.2003 - 3 C 51.02
Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit einer - wegen Verstoßes gegen Haltverbot; …
Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2009 - 2 Ss OWi 482/09
Das Beschwerdevorbringen lässt solche Rechtsfragen nicht erkennen; insbesondere ist hinreichend geklärt, dass ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 2 - 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 3 C 51/02, NJW 2003, 1408).