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   OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03   

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https://dejure.org/2003,8679
OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03 (https://dejure.org/2003,8679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03 (https://dejure.org/2003,8679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 2 Ss OWi 482/03 (https://dejure.org/2003,8679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Geständnis des Betroffenen, Fahrverbot, Anforderungen an Begründung der Entscheidung, von einem Fahrverbot abzusehen

  • IWW
  • Judicialis

    StVO § 3; ; StVG § 25; ; BKatV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StVG § 25; BKatV § 4
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Geständnis des Betroffenen, Fahrverbot, Anforderungen an Begründung der Entscheidung, von einem Fahrverbot abzusehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot begründen

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 2 Ss OWi 1029/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
    Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen das zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messverfahren sowie den berücksichtigten Toleranzwert mitteilt ( vgl. Senat in 2 Ss OWi 1029101 in ZAP EN-Nr. 108/2002 = NZV 2002, 282 = ZfS 2002, 404 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 1993, 3081, 3083 f).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
    Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen das zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messverfahren sowie den berücksichtigten Toleranzwert mitteilt ( vgl. Senat in 2 Ss OWi 1029101 in ZAP EN-Nr. 108/2002 = NZV 2002, 282 = ZfS 2002, 404 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH NJW 1993, 3081, 3083 f).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
    Sein Entscheidungsspielraum wird durch die gesetzlich niedergelegten oder von der höchstrichterlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung herausgearbeiteten Strafzumessungskriterien eingeengt und unterliegt auch hinsichtlich der Angemessenheit der Rechtsfolgen in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Beschwerdegericht (vgl. OLG Hamm NZV 1997, 185).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
    Deshalb hat er eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der er im Einzelnen darlegt, welche besonderen Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht es gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt 38, 125, 132; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
    Deshalb hat er eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der er im Einzelnen darlegt, welche besonderen Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht es gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt 38, 125, 132; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 2a Ss OWi 101/99

    Absehen vom Regelfahrverbot wegen nicht nachgeprüfter Einlassung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes nicht erfordert, in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. Beschluss des erkennenden Senats in 2 Ss OWi 1533/98 in ZAP EN-Nr. 475/99 = DAR 1999, 415 = NZV 1999, 394 = VRS 97, 261 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Siegen, 14.05.2014 - 431 OWi 232/14

    Schneeflocken-Zusatzschild

    Im konkreten Sachverhalt liegen keine besonderen Umstände in den persönlichen Verhältnissen der Betroffenen vor, die es in objektiver und subjektiver Hinsicht gerechtfertigt erscheinen ließen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt 38, 125, 132; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Hamm 2 Ss OWi 482/03 Beschluss vom 28.06.2003).

    Dabei steht dem Tatrichter kein rechtlich ungebundenes freies Ermessen zu, so dass die Entscheidung nur auf Tatsachen gestützt werden kann, aus denen sich im einzelnen die besonderen Umstände ergeben, die es in objektiver und subjektiver Hinsicht gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt 38, 125, 132; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Hamm 2 Ss OWi 482/03 Beschluss vom 28.06.2003).

  • OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; berufliche

    Deshalb hat das Amtsgericht eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der es im einzelnen darlegt, welche besonderen Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht es gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (z. vgl. BHGSt 38, 125, 123, OLG Hamm, Beschluß vom 28.3.2003, 2 Ss OWi 482/2003).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats, die der der anderen Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht, muss der Tatrichter, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen nicht nur das zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit angewandte Messverfahren mitteilen, sondern grundsätzlich auch den berücksichtigten Toleranzwert (vgl. z.B. Senat in 2 Ss OWi 1029/01 = NZVV 2002, 282 = zfs 2002, 404 m.w.N.; BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2003 in 2 Ss OWi 482/03 = zfs 2003, 571 = VA 2003, 178 (Ls.) = VRS 105/447 = NZV 2004, 99; Senat vom 5. Februar 2004 in 2 Ss OWi 62/04 sowie auch Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen vom 7. Oktober 2003 in 1 Ss OWi 623/03.
  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 2 Ss OWi 62/04

    Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einer

    Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen zumindest das zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messverfahren sowie den berücksichtigten Toleranzwert mitteilt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03 - m.w.N.).
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