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   OLG Frankfurt, 01.08.2017 - 2 Ss-OWi 643/17, 2 Ss OWi 643/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39348
OLG Frankfurt, 01.08.2017 - 2 Ss-OWi 643/17, 2 Ss OWi 643/17 (https://dejure.org/2017,39348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2017 - 2 Ss-OWi 643/17, 2 Ss OWi 643/17 (https://dejure.org/2017,39348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2017 - 2 Ss-OWi 643/17, 2 Ss OWi 643/17 (https://dejure.org/2017,39348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
    Form für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

  • verkehrslexikon.de

    Ungenügende Entschuldigung für das Fernbleiben eines Betroffenen von einer Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Form für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Verwerfung des Einspruchs wegen Fernbleibens des Betroffenen bei irrtümlicher Ladung zu einem "Termin zur Haftprüfung"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2 ; OWiG § 80 ; OWiG § 80 Abs. 1
    Verwerfung des Einspruchs wegen Fernbleibens des Betroffenen bei irrtümlicher Ladung zu einem "Termin zur Haftprüfung"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2022 - 2 RBs 215/21

    Kurzbegründung in Verwerfungsurteil bei fehlenden Entschuldigungsgründen;

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung kann der Betroffene nur mit der Verfahrensrüge geltend machen, wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorgetragen werden müssen (vgl. zu § 74 Abs. 2 OWiG: OLG Karlsruhe NZV 1996, 164; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 136687; zu § 329 Abs. 1 StPO: OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; OLG Saarbrücken BeckRS 2019, 24693 Rdn. 23).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 378/22

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge mangels vollständiger Mitteilung der

    Der Betroffene hatte keinerlei Veranlassung, auf die Richtigkeit dieser Anweisung zu vertrauen - die Entscheidung dieser Frage lag offensichtlich nicht in der Entscheidungskompetenz des Verteidigers (vgl. OLG Frankfurt DAR 2017, 595; BayObLG NZV 2003, 293).
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