Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.11.2004 - 2 Ss OWi 688/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20033
OLG Hamm, 03.11.2004 - 2 Ss OWi 688/04 (https://dejure.org/2004,20033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2 Ss OWi 688/04 (https://dejure.org/2004,20033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2 Ss OWi 688/04 (https://dejure.org/2004,20033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktenmäßiger Nachweis der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als Voraussetzung für deren Wirksamkeit; Zweck des aktenmäßigen Nachweises der Bevollmächtigung

  • Judicialis

    OWiG § 51; ; StPO § 145

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 51; StPO § 145
    Vollmacht; Nachweis, Wirksamkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss OWi 34 B/98

    Rücknahme eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid; Ermächtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2004 - 2 Ss OWi 688/04
    Da die Entscheidung des Tatrichters im Rechtsmittelzug nachprüfbar ist, ist nicht ersichtlich, warum die Frage nach der Wirksamkeit und dem Nachweis einer früher erklärten Rechtsmittelrücknahme von der Überprüfung ausgenommen werden soll (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. Juni 1998 , NStZ-RR 1998, 309; vgl. auch Beschluss des BayObLG vom 14. Januar 2004, NJW 2004, 1263).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.2004 - 2 Ss OWi 688/04
    Da die Entscheidung des Tatrichters im Rechtsmittelzug nachprüfbar ist, ist nicht ersichtlich, warum die Frage nach der Wirksamkeit und dem Nachweis einer früher erklärten Rechtsmittelrücknahme von der Überprüfung ausgenommen werden soll (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. Juni 1998 , NStZ-RR 1998, 309; vgl. auch Beschluss des BayObLG vom 14. Januar 2004, NJW 2004, 1263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht