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   OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04   

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https://dejure.org/2004,13148
OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04 (https://dejure.org/2004,13148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04 (https://dejure.org/2004,13148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2004 - 2 Ss OWi 692/04 (https://dejure.org/2004,13148)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bezugnahme in einem Urteil; Identitätsfeststellung anhand während eines Verkehrsunfalles gefertigter Lichtbilder; Anforderungen an die Begründung verkehrsbußgeldrechtlicher Entscheidungen

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Inhalt der Urteilgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Identifizierung des Fahrers mit einem Lichtbild

  • IWW (Kurzinformation)

    Täteridentifizierung - Anforderungen an die Urteilsgründe

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 12.09.1996 - 2 Ss OWi 955/96
    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat in VRS 92, 335), genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung eines Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes, falls das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist, eine gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf das bei den Akten befindliche Lichtbild, eine zusätzliche Beschreibung einzelner Identifizierungsmerkmale ist dann entbehrlich (BGH, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits mehrfach zu den Anforderungen an eine im Sinn des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild Stellung genommen (vgl. u.a. Senat in VRS 92, 335 und insbesondere Senat in StraFo 1998, 52 = NZV 1998, 170).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Unter Berücksichtigung des Regelungsgehalts des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO und der in der Rechtsprechung des BGH erkennbaren und zu begrüßenden Tendenz, die Anforderungen an die Begründung (verkehrs-) bußgeldrechtlicher Entscheidungen (wieder) zu reduzieren (vgl. u.a. BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; siehe aber auch BGHSt 41, 476 s.o. ), ist nach Auffassung des Senats aber auch jede andere Form der Verweisung hinnehmbar, solange sich ihr eindeutig entnehmen lässt, dass nicht nur der Beweiserhebungsvorgang beschrieben werden, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Lichtbild zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.; Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232).
  • BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97

    Kein Täter-Opfer-Ausgleich allein aufgrund erbrachter Leistungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.; Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat in VRS 92, 335), genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung eines Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes, falls das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist, eine gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf das bei den Akten befindliche Lichtbild, eine zusätzliche Beschreibung einzelner Identifizierungsmerkmale ist dann entbehrlich (BGH, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 08.12.1997 - 1 Ss OWi 96 B/97

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Identifikation des auf dem

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Mit diesen Ausführungen wird nämlich nur der Beweiserhebungsvorgang, aufgrund dessen der Tatrichter sich seine Überzeugung von der Identität des Betroffenen als Fahrer gebildet hat, beschrieben (so insbesondere auch OLG Brandenburg DAR 1998, 112, 113).
  • OLG Hamm, 11.11.1997 - 2 Ss OWi 1335/97

    Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes, prozessordnungsgemäße Verweisung,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04
    Der Senat hat bereits mehrfach zu den Anforderungen an eine im Sinn des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild Stellung genommen (vgl. u.a. Senat in VRS 92, 335 und insbesondere Senat in StraFo 1998, 52 = NZV 1998, 170).
  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Das AG hat prozessordnungsgemäß auf das bei der Akte befindliche Beweisfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG sowie auf das Beweisfoto von dem Verkehrsverstoß vom 17. März 2004 verwiesen (vgl. dazu BGHSt 41, 376 und zuletzt Senat in VRS 108, 27 = DAR 2005, 165 mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; siehe auch OLG Hamm 4 Ss OWi 68/05 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss OWi 101/07

    Lichtbild; Gegenstand der Beweiswürdigung; Bezugnahme; Darstellung

    Erforderlich ist daher, dass aus den Ausführungen des Amtsgerichts erkennbar wird, dass der Amtsrichter das Foto inhaltlich zum Gegenstand der Urteilsgründe machen will oder anders ausgedrückt: Die Bezugnahme muss so beschaffen sein, dass kein Zweifel daran besteht, dass das Lichtbild Bestandteil der Urteilsgründe sein soll (BGH, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232 m.w.N., Beschluss vom 30. November 2004, 2 Ss OWi 692/04; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Düsseldorf zfs 2004, 338).
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